Im Jahre 1894 heiratete vor einem schlesischen Standesamt eine Mathilde Schr., geboren am ... 1866, uneheliche Tochter der Theresia Schr., später verehelichten Kr.
Im Jahre 1942, also 48 Jahre später, wurde neben dem Heiratseintrag ein Randvermerk angebracht:
"Auf Anordnung des Amtsgerichts in ... wird berichtigend vermerkt, dass die Braut nicht Schr., sondern Kr. heißt und die eheliche Tochter des Johann Kr. und seiner Ehefrau Theresia Schr. ist, ferner dass die Braut am ... 1868 geboren ist."
Der Vorname Mathilde und der Geburtsort der Braut wurden übrigens nicht berichtigt, stimmten also.
Die Braut unterschrieb bei der Eheschließung mit Mathilde ... geborene Schr.
Was ist hier geschehen?
Die Braut hatte vermutlich eine zwei Jahre ältere, unehelich geborene Schwester, die (neben anderen Vornamen?) auch den Namen Mathilde trug. Die Braut legte dem Standesamt die Taufurkunde ihrer Schwester vor. Konnte Sie nicht lesen? Kannte sie ihr eigenes Geburtsdatum nicht?
Vielleicht hat sie die Taufurkunde auch gar nicht zu Gesicht bekommen, weil diese dem Standesamt zugeschickt wurde. Der Standesbeamte hat den Heiratseintrag schon mal ausgefüllt und später den Brautleuten entgegen der Vorschrift nicht vorgelesen.
Vielleicht war der Braut auch alles egal. Hauptsache heiraten!
Was meint ihr?
Den genannten Heiratseintrag habe ich nur zufällig entdeckt, er hat mit meinen Vorfahren nichts zu tun. Ich fand ihn nur interessant.
Gruß
Jo
Im Jahre 1942, also 48 Jahre später, wurde neben dem Heiratseintrag ein Randvermerk angebracht:
"Auf Anordnung des Amtsgerichts in ... wird berichtigend vermerkt, dass die Braut nicht Schr., sondern Kr. heißt und die eheliche Tochter des Johann Kr. und seiner Ehefrau Theresia Schr. ist, ferner dass die Braut am ... 1868 geboren ist."
Der Vorname Mathilde und der Geburtsort der Braut wurden übrigens nicht berichtigt, stimmten also.
Die Braut unterschrieb bei der Eheschließung mit Mathilde ... geborene Schr.
Was ist hier geschehen?
Die Braut hatte vermutlich eine zwei Jahre ältere, unehelich geborene Schwester, die (neben anderen Vornamen?) auch den Namen Mathilde trug. Die Braut legte dem Standesamt die Taufurkunde ihrer Schwester vor. Konnte Sie nicht lesen? Kannte sie ihr eigenes Geburtsdatum nicht?
Vielleicht hat sie die Taufurkunde auch gar nicht zu Gesicht bekommen, weil diese dem Standesamt zugeschickt wurde. Der Standesbeamte hat den Heiratseintrag schon mal ausgefüllt und später den Brautleuten entgegen der Vorschrift nicht vorgelesen.
Vielleicht war der Braut auch alles egal. Hauptsache heiraten!
Was meint ihr?
Den genannten Heiratseintrag habe ich nur zufällig entdeckt, er hat mit meinen Vorfahren nichts zu tun. Ich fand ihn nur interessant.
Gruß
Jo
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