Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben und trotzdem falsch

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  • Raschdorf
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2012
    • 581

    Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben und trotzdem falsch

    Im Jahre 1894 heiratete vor einem schlesischen Standesamt eine Mathilde Schr., geboren am ... 1866, uneheliche Tochter der Theresia Schr., später verehelichten Kr.
    Im Jahre 1942, also 48 Jahre später, wurde neben dem Heiratseintrag ein Randvermerk angebracht:
    "Auf Anordnung des Amtsgerichts in ... wird berichtigend vermerkt, dass die Braut nicht Schr., sondern Kr. heißt und die eheliche Tochter des Johann Kr. und seiner Ehefrau Theresia Schr. ist, ferner dass die Braut am ... 1868 geboren ist."
    Der Vorname Mathilde und der Geburtsort der Braut wurden übrigens nicht berichtigt, stimmten also.
    Die Braut unterschrieb bei der Eheschließung mit Mathilde ... geborene Schr.
    Was ist hier geschehen?
    Die Braut hatte vermutlich eine zwei Jahre ältere, unehelich geborene Schwester, die (neben anderen Vornamen?) auch den Namen Mathilde trug. Die Braut legte dem Standesamt die Taufurkunde ihrer Schwester vor. Konnte Sie nicht lesen? Kannte sie ihr eigenes Geburtsdatum nicht?
    Vielleicht hat sie die Taufurkunde auch gar nicht zu Gesicht bekommen, weil diese dem Standesamt zugeschickt wurde. Der Standesbeamte hat den Heiratseintrag schon mal ausgefüllt und später den Brautleuten entgegen der Vorschrift nicht vorgelesen.
    Vielleicht war der Braut auch alles egal. Hauptsache heiraten!
    Was meint ihr?
    Den genannten Heiratseintrag habe ich nur zufällig entdeckt, er hat mit meinen Vorfahren nichts zu tun. Ich fand ihn nur interessant.

    Gruß
    Jo
  • nav
    Erfahrener Benutzer
    • 30.03.2014
    • 792

    #2
    Vor einigen Jahren gab es hier mal einen Thread, in dem es meiner Erinnerung nach um eine ähnliche Situation ging:

    Woher stammte die Ahnin, Vorname als Hinweis? - Ahnenforschung.Net Forum

    Ganz andere Region und auch andere Zeit, aber eventuell hilft es ja, mal dort reinzuschauen und den dortigen Lösungsprozess nachzuvollziehen. Vielleicht ergibt das ja einen neuen Blickwinkel der beim Verständnis hilft.

    Nico

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    • Gastonian
      Moderator
      • 20.09.2021
      • 5441

      #3
      Hallo Jo:

      Oder vielleicht (da in Schlesien) verstand sie kein Deutsch, sondern nur Polnisch. Als meine (amerikanische) Mutter meinen (deutschen) Vater in Wiesbaden heiratete, verstand sie auch kein Deutsch; sie wurde von meinem Vater angewiesen, "Ja" zu sagen, wenn er ihr einen Ellenbogenschubs gab. Und ja, auf der Heiratsurkunde war auch ein Fehler; da im Januar, war der Standesbeamte gedanklich noch beim vorigen Jahr und trug daher das falsche Jahr ein.

      VG

      --Carl-Henry
      Wohnort USA - zur Zeit auf Archivreise in Deutschland

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      • katla
        Erfahrener Benutzer
        • 28.01.2023
        • 392

        #4
        Hallo Jo,

        aber seltsam bleibt dann doch, dass die Mathilde bei der Heirat denn selbst mit Mathilde ..., geb. Schr... unterschrieb.
        viele Grüße
        Katharina

        Kommentar

        • Raschdorf
          Erfahrener Benutzer
          • 25.03.2012
          • 581

          #5
          Hallo,
          vielen Dank für die Antworten.
          Mathilde ist im katholischen Kirchspiel Kalkau, Kreis Neisse geboren. Ich habe jetzt festgestellt, dass es im Staatsarchiv Oppeln Duplikate einiger Kirchenbücher von Kalkau gibt, und dass man die beiden Geburtsdaten in den Jahren 1866 und 1868 überprüfen kann. Das werde ich tun.
          Es geht mich zwar nicht wirklich etwas an, aber es interessiert mich einfach.

          Gruß
          Jo

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          • Raschdorf
            Erfahrener Benutzer
            • 25.03.2012
            • 581

            #6
            Hallo,
            das Staatsarchiv Oppeln hat sehr schnell geantwortet.
            Gefunden wurde der Taufeintrag von Mathilde Schr., ihr Sterbeeintrag (gestorben fünf Wochen nach der Geburt) und der Taufeintrag von Mathilde Kr.
            Mathilde Kr. hat also bei ihrer standesamtlichen Heirat 1894 die Taufurkunde (oder sonstige Bescheinigung) von Mathilde Schr. vorgelegt.
            Ob sie das aus "praktischen" Gründen tat oder gar nicht wusste, wer sie war, wird man nicht mehr feststellen können.

            Schönes Wochenende
            Jo

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            • hessischesteirerin
              Erfahrener Benutzer
              • 08.06.2019
              • 1616

              #7
              Zitat von Gastonian Beitrag anzeigen
              Hallo Jo:

              Oder vielleicht (da in Schlesien) verstand sie kein Deutsch, sondern nur Polnisch. Als meine (amerikanische) Mutter meinen (deutschen) Vater in Wiesbaden heiratete, verstand sie auch kein Deutsch; sie wurde von meinem Vater angewiesen, "Ja" zu sagen, wenn er ihr einen Ellenbogenschubs gab. Und ja, auf der Heiratsurkunde war auch ein Fehler; da im Januar, war der Standesbeamte gedanklich noch beim vorigen Jahr und trug daher das falsche Jahr ein.

              VG

              --Carl-Henry
              1894 sprach man in Schlesien deutsch :-)

              aber interessant wie sich die Zeiten ändern - eine Freundin heiratete einmal einen Italiener, in Deutschland geboren, in Deutschland studiert und die Standesbeamtin fragte im Vorfeld mehrmals, ob sie einen Dolmetscher brauchen - obwohl er sich rege im Vorgespräch beteiligte und akzentfrei wissbaddenerisch sprach

              Kommentar

              • Raschdorf
                Erfahrener Benutzer
                • 25.03.2012
                • 581

                #8
                Hallo,
                Mathilde wird sicher deutsch gesprochen und verstanden haben. Der Teil von Schlesien, um den es hier geht, war deutschsprachig. Mathildes Eltern trugen deutsche Vor- und Nachnamen.

                Ob sie auch hinreichend gut lesen und schreiben konnte, wird sich nicht mehr feststellen lassen.

                Ich werde die Angelegenheit nicht weiter verfolgen.

                Eines wurde mir aber wieder einmal deutlich bewusst: Standesamtliche Unterlagen können Fehler enthalten. In diesem Fall wurde der Fehler bemerkt. Wie viele Fälle gibt es, in denen der Fehler nicht bemerkt wurde?

                Gruß
                Jo

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                • Mr. Black
                  Erfahrener Benutzer
                  • 12.08.2009
                  • 768

                  #9
                  Zitat von Raschdorf Beitrag anzeigen
                  Eines wurde mir aber wieder einmal deutlich bewusst: Standesamtliche Unterlagen können Fehler enthalten. In diesem Fall wurde der Fehler bemerkt. Wie viele Fälle gibt es, in denen der Fehler nicht bemerkt wurde?

                  Gruß
                  Jo
                  Unendlich viele. Im Rahmen meiner Forschung gehe ich derzeit auf die Vierstelligkeit zu, was Fehler in Standesamtsunterlagen betrifft.

                  So hat es bei mir auch begonnen – mit dem Todeseintrag von meinem Urgroßvater – als Anfänger wäre ich damals nie auf die Idee gekommen, daß die Angaben inkorrekt sein könnten.

                  Alles Gute

                  Marcus
                  Just a drop of water in an endless sea. All we are is dust in the wind.
                  http://ahnensuche.wordpress.com/

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