Hallo zusammen,
der ein oder andere wird mitgekriegt haben, daß einzelne Personenstandsregister Fehler oder Unrichtigkeiten aufweisen. So beispielsweise falsches Geburtsdatum, falschgeschriebener Name, falscher Name der Eltern etc.
nach Paragraph 47 des PStG ist das Berichtigen von Personenstandsregistern möglich. Aus der Erfahrung weiß ich, daß das ein schwieriger Prozeß ist. Was ist jedoch mit Personenstandsregistern, die schon in Archiven sind? Gibt es dort Möglichkeiten von Berichtigungen? Schwierig dürfte es sein, weil dort keine Standesbeamten sitzen in den Archiven, aber dennoch bleiben des ja Personenstandsregister, die Fehler beinhalten und berichtigt werden könnten und sollten.
hat jemand von Euch diesbezüglich Erfahrung gesammelt mit der Berichtigung von Personenstandsregistern? Und auch nach Ablauf der Sperrfristen?
liebe Grüße,
Robin
der ein oder andere wird mitgekriegt haben, daß einzelne Personenstandsregister Fehler oder Unrichtigkeiten aufweisen. So beispielsweise falsches Geburtsdatum, falschgeschriebener Name, falscher Name der Eltern etc.
nach Paragraph 47 des PStG ist das Berichtigen von Personenstandsregistern möglich. Aus der Erfahrung weiß ich, daß das ein schwieriger Prozeß ist. Was ist jedoch mit Personenstandsregistern, die schon in Archiven sind? Gibt es dort Möglichkeiten von Berichtigungen? Schwierig dürfte es sein, weil dort keine Standesbeamten sitzen in den Archiven, aber dennoch bleiben des ja Personenstandsregister, die Fehler beinhalten und berichtigt werden könnten und sollten.
hat jemand von Euch diesbezüglich Erfahrung gesammelt mit der Berichtigung von Personenstandsregistern? Und auch nach Ablauf der Sperrfristen?
liebe Grüße,
Robin
Kommentar