Berichtigungen von Personenstandsregistern

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  • Robin2002
    Erfahrener Benutzer
    • 30.03.2019
    • 1103

    Berichtigungen von Personenstandsregistern

    Hallo zusammen,

    der ein oder andere wird mitgekriegt haben, daß einzelne Personenstandsregister Fehler oder Unrichtigkeiten aufweisen. So beispielsweise falsches Geburtsdatum, falschgeschriebener Name, falscher Name der Eltern etc.

    nach Paragraph 47 des PStG ist das Berichtigen von Personenstandsregistern möglich. Aus der Erfahrung weiß ich, daß das ein schwieriger Prozeß ist. Was ist jedoch mit Personenstandsregistern, die schon in Archiven sind? Gibt es dort Möglichkeiten von Berichtigungen? Schwierig dürfte es sein, weil dort keine Standesbeamten sitzen in den Archiven, aber dennoch bleiben des ja Personenstandsregister, die Fehler beinhalten und berichtigt werden könnten und sollten.

    hat jemand von Euch diesbezüglich Erfahrung gesammelt mit der Berichtigung von Personenstandsregistern? Und auch nach Ablauf der Sperrfristen?

    liebe Grüße,
    Robin
  • Davido
    Erfahrener Benutzer
    • 31.12.2015
    • 378

    #2
    Zitat von Robin2002 Beitrag anzeigen
    Was ist jedoch mit Personenstandsregistern, die schon in Archiven sind? Gibt es dort Möglichkeiten von Berichtigungen?
    Nein. Sobald die Personenstandsregister in den Archiven landen (ganz egal, um welches Land es dir hier geht, wobei es natürlich hilfreich gewesen wäre, wenn du dein konkretes Problem geschildert hättest), sind sie Archivgut und daran wird definitiv nichts mehr geändert oder "verbessert". Auch Bibliotheken korrigieren keine Druckfehler in ihren alten Büchern.

    Davido
    Forschungsinteressen vor allem in Pommerellen (Kreise Schlochau, Konitz, Bütow), in Posen-Westpreußen (Kreise Czarnikau, Deutsch Krone) und in Berlin.

    Kommentar

    • Robin2002
      Erfahrener Benutzer
      • 30.03.2019
      • 1103

      #3
      Hallo Davido,

      schade, aber das ist das, was ich mir gedacht habe.

      Ich kenne Ämter, die haben die Register noch bei den Standesämtern und dort werden auch noch Vermerke nachgetragen. Andere, die es abgegeben haben, eben nicht.

      Zum Beispiel habe ich folgenden Fall:
      Verstorbene gab nach 1945 falschen Geburtsort und falschen Geburtstag an. Nun ist das Sterberegister mit den falschen Geburtsdaten geschmückt.

      Dort gäbe es ja dann trotz Nachweis, daß sie wann anders geboren ist (und das ist eindeutig), keine Korrektur mehr.

      Liebe Grüße,
      Robin

      Kommentar

      • Daniel86
        Erfahrener Benutzer
        • 13.08.2010
        • 231

        #4
        Ich würde in so einem Fall wahrscheinlich die Mitarbeiter ansprechen und fragen, ob man an der Stelle einen Zettel mit dem Korrekturhinweis einlegen könnte. Vielleicht sind sie offen für sowas, weiß man ja nie.
        Namensliste meiner Vorfahren in Niedersachsen, Hessen, Thüringen und Sachsen

        Kommentar

        • Robin2002
          Erfahrener Benutzer
          • 30.03.2019
          • 1103

          #5
          Hallo zusammen,

          den Ratschlag von Daniel86 habe ich befolgt und tatsächlich kommt das NLA Wolfenbüttel, das für den Fall die Urkunden besitzt, zu einer grundlegend anderen Einschätzung. Ich zitiere für alle Interessierten aus dem Schreiben:

          gem. § 47 Abs. 2 PStG sind berichtigende Mitteilungen dem zuständigem Standesamt mitzuteilen.
          Hier im Landesarchiv Wolfenbüttel aufbewahrte Standesamtsregister können jederzeit vom
          abgebenden Standesamt wieder angefordert werden.
          Wenden Sie sich daher bitte mit Ihrem Anliegen an das jeweilige Standesamt.
          Mit freundlichen Grüßen


          Falls das Standesamt Wolfenbüttel den Fall annimmt, werde ich gerne Bericht erstatten, inwiefern die Berichtigung vom Register geklappt / oder nicht geklappt / hat.

          Liebe Grüße,
          Robin

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