Uneheliches Kind in Besatzungszeit - wie gehe ich vor?

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  • MagicP
    Erfahrener Benutzer
    • 17.07.2010
    • 137

    Uneheliches Kind in Besatzungszeit - wie gehe ich vor?

    Die Grossmutter meiner Frau ist 1920 in Köln - also zur Zeit der Besatzung von Teilen Deutschlands nach dem 1.WK - geboren. Ihre deutsche Mutter lebte damals in Bonn. Laut der Geburtsurkunde ist besagte Grossmutter unehelich geboren.

    Ihre Mutter hat vier Jahre später, im Jahr 1924, den "Vater" besagter Grossmutter - einen französischen Offizier - geheiratet. In der Hochzeitsurkunde wird die Tocher - etwa in Bezug auf eine Adoption oder nachträgliche Anerkennung seitens des Vaters - nicht erwähnt.

    In der Familie gibt es nun verschiedene Pro und Contra sowie Gerüchte bezüglich einer Vaterschaft dieses französischen Offiziers.

    Worauf ich hinauswill, nachdem es nun in der Geburtsurkunde und der Heiratsurkunde diesbezüglich keine Hinweise gibt:
    Da die Grossmutter als erwachsene Frau den Namen ihres "Vaters", sprich des französischen Offiziers, hatte, müsste sie dann nicht zuvor von ihm adoptiert worden sein bzw. er hat sie eventuell im Nachhinein als leibliches Kind anerkannt? An welche Behörden könnte ich mich bezüglich solcher Unterlagen wenden?

    Vielen Dank für jegliche Hilfe!
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  • Friedhard Pfeiffer
    Erfahrener Benutzer
    • 03.02.2006
    • 5053

    #2
    Es gibt außer der durch nachfolgende Ehe erfolgten "Legitimation" und einer "Adoption" auch eine sog. "Einbennenung". Was zutrifft, kann man am besten aus einer vollständigen Kopie des standesamtlichen Geburtseintrages [mit allen nachträglichen Rand- und Fußvermerken] ersehen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhard Pfeiffer

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    • MagicP
      Erfahrener Benutzer
      • 17.07.2010
      • 137

      #3
      Eine Kopie des Geburtseintrags liegt mir vor (siehe Anhang).
      Der einzige Randvermerk betrifft leider nur einen Fehler bezüglich des Wohnortes der Anzeigenden.
      Angehängte Dateien
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      • Friedhard Pfeiffer
        Erfahrener Benutzer
        • 03.02.2006
        • 5053

        #4
        Merkwürdig, merkwürdig.
        Lebt die Dame noch? Falls Nein, eine vollständige Kopie ihrer Sterbeurkunde und - falls verheiratet gewesen - eine vollständige Kopie ihrer Heiratsurkunde beschaffen. Falls ja, dann bei der Meldebehörde nachfragen, was dort für Unterlagen sind. Auch beim Amtsgericht nachfragen, ob dort noch Akten sind oder diese schon an das Staatsarchiv abgegeben wurden.
        Mit freundlichen Grüßen
        Friedhard Pfeiffer

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        • Kai Heinrich2
          Erfahrener Benutzer
          • 25.02.2009
          • 1463

          #5
          Mit etwas Glück kann so etwas auch in Meldekarten des Standesamtes vermerkt worden sein.
          Ich würde mal im Stadtarchiv auf gut Glück fragen, ob sie noch alte Meldekarten haben, diese sind alphabetisch nach Familiennamen geordnet.

          Viel Erfolg,

          Kai
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          • MagicP
            Erfahrener Benutzer
            • 17.07.2010
            • 137

            #6
            Die Grossmutter lebt noch, kann zu diesen Themen aber leider nicht mehr befragt werden. In den fünfziger Jahren hat sie einen deutschen Ex-Fremdenlegionär in Marokko in zweiter Ehe geheiratet. Diese Heiratsurkunde (auf Französisch) liegt mir vor. Hieraus ergeben sich jedoch keine Hinweise.
            Die Heiratsurkunde ihrer ersten Ehe, ebenfalls in Marokko geschlossen, liegt mir hingegen nicht vor. Diese werde ich mir als Nächstes besorgen.

            Der Hintergrund ist, dass die Grossmutter zu dem Zeitpunkt ihrer Hochzeit bereits französische Staatsbürgerin war. Als 1935 ihre Mutter gestorben ist, hat ihr "Vater", der französische Offizier, sie in einer Nacht- und Nebelaktion nach Marokko "entführt". Sie hat ihre deutschen Familienangehörigen in Bonn danach nie wieder gesehen. Auf dem Sterbebett hat die Mutter zum "Vater" angeblich noch gesagt: "Kümmere dich gut um MEINE Tochter." (was auch immer man da jetzt hineininterpretieren möchte)

            Zudem besagen Gerüchte in der Familie, dass der leibliche Vater ein englischer Soldat gewesen sei (meines Wissens waren im Geburtsort Köln zum damaligen Zeitpunkt englische Soldaten stationiert). Darüber hinaus sei besagte Grossmutter in ihren ersten Lebensjahren in dem Glauben aufgewachsen, dass ihre Grossmutter ihre Mutter sei.

            Mir liegt ausserdem die Militärakte des französischen "Vaters" vor. Demnach war er im Zeitraum der Zeugung, sprich 9 Monate vor der Geburt, im Nahen Osten stationiert.

            Für mich sprechen die Indizien momentan gegen eine Vaterschaft des französischen "Vaters". In jedem Falle werde ich mir nun die Heiratsurkunde der Grossmutter besorgen sowie beim Amtsgericht nach Unterlagen und beim Stadtarchiv nach Meldekarten fragen.

            Vielen Dank für die Hinweise!
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            • Klingerswalde39_44

              #7
              Hallo MagicP,

              das ist ja spannend. Halte uns bitte auf dem Laufenden.

              Viele Grüße, Gabi

              Kommentar

              • MagicP
                Erfahrener Benutzer
                • 17.07.2010
                • 137

                #8
                Mir liegen nun zwei neue Dokumente vor. Zum einen der Taufeintrag des Kindes. Die Großmutter meiner Frau ist demnach erst rund vier Jahre nach ihrer Geburt getauft worden. Der Pfarrer hat die Jahreszahl sogar dick unterstrichen. Die Taufe einer Vierjährigen muß wohl für ihn außergewöhnlich gewesen sein.
                Die Taufe war übrigens evangelisch. Dazu muß ich noch anfügen, dass besagte Großmutter nach dem Tod ihrer Mutter in Marokko auf Veranlassung ihres "Vaters" katholisch getauft worden ist.
                Zudem wird im Taufeintrag kein Vater angegeben, sondern nur der Vermerk "unehelich". Dies ist insbesondere dann merkwürdig, wenn man bedenkt, dass Mutter und "Vater" neun Monate später geheiratet haben.

                Ich habe zudem eine Meldekarte der Familie Opper erhalten. Urgroßmutter und Großmutter sind unter den Positionen 3 und 13 aufgelistet. Ein Labrouche taucht nicht auf. Die Dame vom Bonner Archiv schrieb mir aber, dass Henri Labrouche auf einer "Haushaltsliste" steht (von der sie mir keine Kopie machen darf) und sein Wegzug nach Frankreich am 7.1.1930 ersichtlich wird.

                Die neu gewonnenen Informationen scheinen mir bezüglich der Frage nach einer Vaterschaft oder Adoption nicht wirklich weiter zu helfen, oder?
                Eine Frage beim Amtsgericht wurde noch nicht beantwortet.
                Angehängte Dateien
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                • Kai Heinrich2
                  Erfahrener Benutzer
                  • 25.02.2009
                  • 1463

                  #9
                  Da Du schon den Namen Henri Labrouche weisst, das er Offizier gewesen sein soll und wo er wann in etwa wohnte so müsste man über französische Armee- und Ahnenforschungsportale was zu ihm finden können.
                  Vielleicht hat er ja noch Nachfahren oder Verwandte, ein Gentest wäre dann eine Option um eine Vaterschaft nach zu weisen.

                  In Frankreich wurden Arme und Personendaten oft viel nachhaltiger archiviert als bei uns. Nur kenne ich mich nicht aus wie man dort genau forscht.

                  Viel Glück,

                  Kai
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                  • MagicP
                    Erfahrener Benutzer
                    • 17.07.2010
                    • 137

                    #10
                    Zitat von Kai Heinrich2 Beitrag anzeigen
                    Da Du schon den Namen Henri Labrouche weisst, das er Offizier gewesen sein soll und wo er wann in etwa wohnte so müsste man über französische Armee- und Ahnenforschungsportale was zu ihm finden können.
                    Vielleicht hat er ja noch Nachfahren oder Verwandte, ein Gentest wäre dann eine Option um eine Vaterschaft nach zu weisen.

                    In Frankreich wurden Arme und Personendaten oft viel nachhaltiger archiviert als bei uns. Nur kenne ich mich nicht aus wie man dort genau forscht.

                    Viel Glück,

                    Kai
                    Vielen Dank für die Hinweise. Eine Kopie seiner Militärakte habe ich bereits. Daraus geht hervor, dass er zum fraglichen Zeitpunkt (1919/1920) "Aux Armées" war und der 52. R.I. sowie der 151. R.I. angehörte. Vielleicht sollte ich mich bei der entsprechenden Behörde noch einmal informieren, wo genau diese Einheiten stationiert waren.
                    Laut der Militärakte gehörte Henri Labrouche ab 1922 der "Rhein-Armee" (also auch Region um Bonn) an. Ich habe ein Familien-Fotoalbum (ein Geschenk von Henri Labrouche an seine "Tochter") gesehen, in dem die ersten Bilder bezeichnenderweise erst aus dem Jahr 1922 stammen.
                    Für mich sieht es so aus, als ob Henri Labrouche seine deutsche Ehefrau erst 1922 kennengelernt hätte und schon aufgrund dessen kaum der leibliche Vater sein kann.

                    Zum Gentest: Das wäre sicherlich möglich. Henri Labrouche war ein zweites Mal verheiratet und hatte aus dieser Ehe zwei Töchter. Zu diesen besteht auch Kontakt. Ob es dort aber Interesse an einem Gentest gibt bzw. ob das nicht zu viel Staub aufwirbelt?
                    Zunächst würde ich erst einmal alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen...
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                    • MagicP
                      Erfahrener Benutzer
                      • 17.07.2010
                      • 137

                      #11
                      Auf der Meldekarte ist kein Hinweis bezüglich einer Vaterschaft bzw. Adoption vorhanden.
                      Vom Amtsgericht Bonn habe ich zudem die Antwort erhalten, dass Akten aus dem damaligen Zeitraum aus kriegsbedingten Gründen nicht vorhanden sind.

                      Was habe ich nun noch für Möglichkeiten, Informationen bezüglich einer Vaterschaft bzw. Adoption zu bekommen?
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                      • Isis2
                        Erfahrener Benutzer
                        • 24.11.2010
                        • 282

                        #12
                        Hallo MagicP,wie bist du an die Armeeakte des Henri Labrousch gekommen? Mein Vater war Soldat der französischen Besatzungsarmee nach 1945. Er hat die Vaterschaft zu mir "vor dem Bürgermeister in Constantine/Algerien" anerkant, was auch in meiner Geburtsurkunde vermerkt ist. Ich habe an das Bureau des archives du monde combattant in Caen Cedex eine Anfrage gerichtet, aber der Eingang meines Schreibens wurde noch nicht einmal bestätigt. Mir ist bekannt, dass mein Vater 1982 verstorben ist, aber ich kenne so garnichts aus seinem Leben. Ich möchte versuchen, seine Spuren zu finden, die auch meine Wurzeln sind.
                        Isis2
                        Lieben Gruss
                        Isis2

                        Das Unglück kommt immer aus dem Schweigen


                        Ich suche:
                        In Frankreich die Nachkommen des Lieutnant Maurice Joly.

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                        • MagicP
                          Erfahrener Benutzer
                          • 17.07.2010
                          • 137

                          #13
                          Zitat von Isis2 Beitrag anzeigen
                          Hallo MagicP,wie bist du an die Armeeakte des Henri Labrousch gekommen? Mein Vater war Soldat der französischen Besatzungsarmee nach 1945. Er hat die Vaterschaft zu mir "vor dem Bürgermeister in Constantine/Algerien" anerkant, was auch in meiner Geburtsurkunde vermerkt ist. Ich habe an das Bureau des archives du monde combattant in Caen Cedex eine Anfrage gerichtet, aber der Eingang meines Schreibens wurde noch nicht einmal bestätigt. Mir ist bekannt, dass mein Vater 1982 verstorben ist, aber ich kenne so garnichts aus seinem Leben. Ich möchte versuchen, seine Spuren zu finden, die auch meine Wurzeln sind.
                          Isis2
                          Hallo Isis,

                          ich habe meine Anfrage hier gestellt:

                          Le Service Historique de la Défense est le centre d'archives du SGA et de la sécurité nationale, du ministère de la Défense et des forces armées françaises.


                          Nach ca. 2 Monaten habe ich eine Kopie der Militärakte erhalten. Das ging also um einiges schneller als bei der WASt in Deutschland und war zudem kostenlos.
                          Suche:
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                          http://ein-flensburger-im-elsass.blogspot.com/

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                          • Isis2
                            Erfahrener Benutzer
                            • 24.11.2010
                            • 282

                            #14
                            Danke für den Tipp, nun muss ich nur noch das Sprachproblem lösen.
                            Isis2
                            Lieben Gruss
                            Isis2

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