Die Grossmutter meiner Frau ist 1920 in Köln - also zur Zeit der Besatzung von Teilen Deutschlands nach dem 1.WK - geboren. Ihre deutsche Mutter lebte damals in Bonn. Laut der Geburtsurkunde ist besagte Grossmutter unehelich geboren.
Ihre Mutter hat vier Jahre später, im Jahr 1924, den "Vater" besagter Grossmutter - einen französischen Offizier - geheiratet. In der Hochzeitsurkunde wird die Tocher - etwa in Bezug auf eine Adoption oder nachträgliche Anerkennung seitens des Vaters - nicht erwähnt.
In der Familie gibt es nun verschiedene Pro und Contra sowie Gerüchte bezüglich einer Vaterschaft dieses französischen Offiziers.
Worauf ich hinauswill, nachdem es nun in der Geburtsurkunde und der Heiratsurkunde diesbezüglich keine Hinweise gibt:
Da die Grossmutter als erwachsene Frau den Namen ihres "Vaters", sprich des französischen Offiziers, hatte, müsste sie dann nicht zuvor von ihm adoptiert worden sein bzw. er hat sie eventuell im Nachhinein als leibliches Kind anerkannt? An welche Behörden könnte ich mich bezüglich solcher Unterlagen wenden?
Vielen Dank für jegliche Hilfe!
Ihre Mutter hat vier Jahre später, im Jahr 1924, den "Vater" besagter Grossmutter - einen französischen Offizier - geheiratet. In der Hochzeitsurkunde wird die Tocher - etwa in Bezug auf eine Adoption oder nachträgliche Anerkennung seitens des Vaters - nicht erwähnt.
In der Familie gibt es nun verschiedene Pro und Contra sowie Gerüchte bezüglich einer Vaterschaft dieses französischen Offiziers.
Worauf ich hinauswill, nachdem es nun in der Geburtsurkunde und der Heiratsurkunde diesbezüglich keine Hinweise gibt:
Da die Grossmutter als erwachsene Frau den Namen ihres "Vaters", sprich des französischen Offiziers, hatte, müsste sie dann nicht zuvor von ihm adoptiert worden sein bzw. er hat sie eventuell im Nachhinein als leibliches Kind anerkannt? An welche Behörden könnte ich mich bezüglich solcher Unterlagen wenden?
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