Hallo liebe Forumsgemeinde,
mich beschäftigt gerade eine Sache, wo mir wahrscheinlich auch die Hintergründe fehlen. Vielleicht kann mir ja jemand von euch weiter helfen:
Meine Oma wurde im September 1921 unehelich in Göttingen geboren. Die Geburt wurde durch die Frauenklinik beim zuständigen Standesamt eingetragen. Der Vater hat dann im Dezember 1921 bei seinem Wohnsitzamtsgericht (Karlsruhe) die Vaterschaftsanerkennung abgegeben, die im März 1922 in die Geburtsurkunde in Göttingen nachgetragen wurde.
Der Vater (Heinrich) ist dann 1929 nach Kanada ausgewandert. Er kam dann im Mai 1935 nochmal nach Deutschland zurück um im Juli 1935 wieder nach Kanada zu gehen. Es scheint also so, dass er nur etwas zu erledigen gehabt hat und deshalb nochmal persönlich nach Deutschland kommen musste. Bei dieser "Erledigung" kann es sich jedoch nicht um die Todesfälle seiner Eltern handeln, da seine Mutter bereits 1930 starb, der Vater erst 1950.
Meine Oma hat immer behauptet nicht zu wissen, wer ihr Vater ist. Kurz vor ihrem Tod hat sie dann ihr Ahnenblatt "hervorgezaubert" und damit auch den Namen ihres Vaters (Heinrich) preisgegeben. Auch ihre Mutter (Emma) hat nie viel über den "Erzeuger" gesprochen, er wurde totgeschwiegen. Wahrscheinlich ist meine Oma als Affäre oder "Unfall" entstanden. Allerdings gibt es Erzählungen, dass sich Emma und Heinrich nach seiner Auswanderung nochmal getroffen haben (das war dann wohl 1935).
Daher nun meine Frage: Gab es rechtlich in dieser Zeit irgendwelche Sachen (Unterhaltsverhandlungen, Konfirmation usw.) bei der der Erzeuger zwingend persönlich anwesend sein musste, so dass er wegen seines unehelichen Kindes nochmal kurzzeitig zurück kommen musste?
Sorry, dass ich soweit ausgeholt habe, aber mir schwirren gerade so viele Gedanken durch den Kopf, dass ich lieber mehr schreibe, als irgendwelche Hintergrundinformationen zu vergessen.
Liebe Grüße
Anika
mich beschäftigt gerade eine Sache, wo mir wahrscheinlich auch die Hintergründe fehlen. Vielleicht kann mir ja jemand von euch weiter helfen:
Meine Oma wurde im September 1921 unehelich in Göttingen geboren. Die Geburt wurde durch die Frauenklinik beim zuständigen Standesamt eingetragen. Der Vater hat dann im Dezember 1921 bei seinem Wohnsitzamtsgericht (Karlsruhe) die Vaterschaftsanerkennung abgegeben, die im März 1922 in die Geburtsurkunde in Göttingen nachgetragen wurde.
Der Vater (Heinrich) ist dann 1929 nach Kanada ausgewandert. Er kam dann im Mai 1935 nochmal nach Deutschland zurück um im Juli 1935 wieder nach Kanada zu gehen. Es scheint also so, dass er nur etwas zu erledigen gehabt hat und deshalb nochmal persönlich nach Deutschland kommen musste. Bei dieser "Erledigung" kann es sich jedoch nicht um die Todesfälle seiner Eltern handeln, da seine Mutter bereits 1930 starb, der Vater erst 1950.
Meine Oma hat immer behauptet nicht zu wissen, wer ihr Vater ist. Kurz vor ihrem Tod hat sie dann ihr Ahnenblatt "hervorgezaubert" und damit auch den Namen ihres Vaters (Heinrich) preisgegeben. Auch ihre Mutter (Emma) hat nie viel über den "Erzeuger" gesprochen, er wurde totgeschwiegen. Wahrscheinlich ist meine Oma als Affäre oder "Unfall" entstanden. Allerdings gibt es Erzählungen, dass sich Emma und Heinrich nach seiner Auswanderung nochmal getroffen haben (das war dann wohl 1935).
Daher nun meine Frage: Gab es rechtlich in dieser Zeit irgendwelche Sachen (Unterhaltsverhandlungen, Konfirmation usw.) bei der der Erzeuger zwingend persönlich anwesend sein musste, so dass er wegen seines unehelichen Kindes nochmal kurzzeitig zurück kommen musste?
Sorry, dass ich soweit ausgeholt habe, aber mir schwirren gerade so viele Gedanken durch den Kopf, dass ich lieber mehr schreibe, als irgendwelche Hintergrundinformationen zu vergessen.
Liebe Grüße
Anika
Kommentar