gerichtsurteile anfordern

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • langslow
    Benutzer
    • 16.09.2010
    • 30

    gerichtsurteile anfordern

    hallo,

    hat jemand schon mal ein gerichtsurteil angefordert?

    ich habe einen eintrag auf einer hochzeitsurkunde gefunden und bin recht neugierig, da es sich um das scheidungsurteil handelt.

  • Fronja
    Erfahrener Benutzer
    • 12.10.2007
    • 586

    #2
    Von wann ist das Scheidungsurteil??

    Meine Urgroßeltern haben sich auch scheiden lassen (1921), aber das Urteil existiert schon lange nicht mehr.

    Die haben dafür nur eine besimmte Aufbewahrungsfrist, wenn mich nicht alles täuscht.

    LG
    Stefanie
    Bickhard(t), Rühl - Simmershausen
    Jantzen, Jentz, Grabow, Zeisi(n)g - Kröpelin, Dorf Glashagen, Grevesmühlen, Grebbin, Wismar
    Badzinski, Gellerich - Hannover
    Badzinski, Heiermann, Schafstein, Hö(oe)v(f)ener - Castrop-Rauxel, Herne und Umgebung
    Badzinski, Trojan - Kr. Sensburg

    Kommentar

    • Silke Schieske
      Erfahrener Benutzer
      • 02.11.2009
      • 4497

      #3
      Ja Stefanie, es sind glaube ich, 30 Jahre. Da bei deinen Urgroßeltern die Scheidung noch vor dem 2. WK war, könnten diese Dokumente sogar dem zum Opfer gefallen sein.

      LG Silke
      Wir haben alle was gemeinsam.
      Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

      Kommentar

      • Kai Heinrich2
        Erfahrener Benutzer
        • 25.02.2009
        • 1456

        #4
        Aber gibt es nicht immer mal Ausnahmen wobei ganze Bestände archiviert wurden? Teilweise werden doch immer mal wieder unterlagen von irgendwelchen längst verstorbenen Prominenten präsentiert.

        Kai
        Meine Namensliste / mein Stammbusch:
        http://www.kaiopai.de/Stammbaum_publ1/indexpubl1.html

        Derjenige welcher bis zu seinem Tod die meisten Ahnen zusammen bekommt gewinnt!

        Kommentar

        • langslow
          Benutzer
          • 16.09.2010
          • 30

          #5
          hallöchen,
          der eintrag ist von 1954. kurz danach verließ meine oma den osten und ging in den westen. sie hielt allerdings immer kontakt mit ihren verwandten in halle. 1985 waren wir sogar einmal dort um einen bruder zu besuchen.
          da ja alle menschen unter beobachtung standen, habe ich überlegt, ob es vielleicht sogar eine stasi akte gibt? ich kann mich an einen verwandten erinnern den wir nicht kontaktieren durften, weil er bei der polizei arbeitete.

          grüsse langslow

          Kommentar

          • _daniel_

            #6
            da ja alle menschen unter beobachtung standen, habe ich überlegt, ob es vielleicht sogar eine stasi akte gibt?
            Bitte??? Also ohne jetzt auf diesen oben stehenden Satz inhaltlich einzugehen... beantworte ich mal Deine Frage betreffs Scheidungsurteile.


            Hat eine der geschiedenen Personen sich noch mal verheiratet? Wenn ja, dann kannst Du, sofern a) Du Nachfahre bist, b) beide Eheleute mehr als 30 Jahre tot sind oder c) Du einen Nachfahren kennst und der Dir eine Vollmacht erstellt, die Sammelakte der neuen Eheschließung in Kopie anfordern. Wenn Du Glück hast, ist das Scheidungsurteil in die Sammelakte als Dokument, welches zur Beurkundung des neuen Personenstandsfalles benötigt wurde, mit abgeheftet.

            Grüße, Daniel

            PS: Da Du ja Verwandtschaft in der ehem. DDR hattest (und Deine Oma da 5 Jahre lebte), empfehle ich Dir, Dich doch nochmal etwas genauer mit diesem Staat und der Bevölkerung zu beschäftigen.
            PPS: Akten des Staatssicherheitsdienstes der ehem. DDR dürfen nur bestimmte Personen anfordern. Wenn es "irgendein Verwandter" ist, dessen Akte Du ausfindig machen möchtest (gesetzt den Fall, es gibt überhaupt eine), dann kannst Du diese Idee wieder verwerfen. Du musst entweder der Betroffene selbst sein oder nächster Angehöriger sein.

            Kommentar

            • langslow
              Benutzer
              • 16.09.2010
              • 30

              #7
              Zitat von _daniel_ Beitrag anzeigen
              Bitte??? Also ohne jetzt auf diesen oben stehenden Satz inhaltlich einzugehen... beantworte ich mal Deine Frage betreffs Scheidungsurteile.


              Hat eine der geschiedenen Personen sich noch mal verheiratet? Wenn ja, dann kannst Du, sofern a) Du Nachfahre bist, b) beide Eheleute mehr als 30 Jahre tot sind oder c) Du einen Nachfahren kennst und der Dir eine Vollmacht erstellt, die Sammelakte der neuen Eheschließung in Kopie anfordern. Wenn Du Glück hast, ist das Scheidungsurteil in die Sammelakte als Dokument, welches zur Beurkundung des neuen Personenstandsfalles benötigt wurde, mit abgeheftet.

              Grüße, Daniel

              PS: Da Du ja Verwandtschaft in der ehem. DDR hattest (und Deine Oma da 5 Jahre lebte), empfehle ich Dir, Dich doch nochmal etwas genauer mit diesem Staat und der Bevölkerung zu beschäftigen.
              PPS: Akten des Staatssicherheitsdienstes der ehem. DDR dürfen nur bestimmte Personen anfordern. Wenn es "irgendein Verwandter" ist, dessen Akte Du ausfindig machen möchtest (gesetzt den Fall, es gibt überhaupt eine), dann kannst Du diese Idee wieder verwerfen. Du musst entweder der Betroffene selbst sein oder nächster Angehöriger sein.
              lieber daniel,
              meine angehörigen stammen alle aus dem östlichen teil deutschlands. sie haben da nicht nur 5 jahre gelebt.
              sie sind teilweise erfolgreich und teilweise eben nicht erfolgreich geflüchtet.
              eine flucht ist ein enerlaubtes entfernen aus einem gebiet.
              und der rest der familie hatte darunter zu leiden.
              das dazu.

              mir liegt die geburtsurkunde meines grossvaters vor, auf der fehlerhafte 2 ehen eingetragen sind ( es waren 3), sowie die anerkennung eines, ich denke ausserehelichen kindes, da dieses kind nicht den familiennamen trug.

              ich suche nicht nur meine ahnen, sondern auch noch lebende verwandte meines grossvaters um eine unterstellung ihm gegenüber entweder bestätigt zu finden oder seinen namen, wie man so schön sagt : reinzuwaschen.

              danke für deine hinweise

              grüsse langslow

              Kommentar

              • _daniel_

                #8
                Hallo Langslow,
                ich habe nur Deine Behauptung "da ja alle menschen unter beobachtung standen" kritisiert, weil diese Aussage falsch ist.
                Grüße, Daniel

                Kommentar

                Lädt...
                X