Ich habe mal eine Frage an die Fachleute unter euch. Ich betreibe Ahnenforschung noch nicht so lange. Ich war schon in einigen Pfarrämtern und habe Kirchenbücher eingesehen. Heute nun ist es mir erstmals passiert das mir jegliche Aufnahme (Fotografie oder Kopie etc.) verboten wurde. Als Grund nannte man den Datenschutz. Das ist doch ein Witz oder?? Denn ich unterschreibe ja auch dafür das ich die Daten nur privat nutze.
darf ich fotografieren ?
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Es gibt doch für jedes Archiv (und dazu zählen auch Pfarrarchive inklusive Kirchenbücher) eine Benutzungsordnung. Und wenn dort steht, dass man Archivalien nicht vervielfältigen oder reproduzieren darf, hat man sich wohl oder übel dran zu halten. In (deutschen) Staatsarchiven kann man auch nicht einfach mit der Digicam aufkreuzen und munter drauf los fotografieren. Warum sollen die Kirchen da anders verfahren? Ohnehin glaube ich, dass viele Kirchenbuchfotografien nur durch Unwissenheit bzw. Wohlwollen der PfarramtsmitarbeiterInnen entstehen und eigentlich nicht erlaubt sind.rigrü
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Naja aber in jedem Pfarramt muß ich doch unterschreiben,das ich die Daten nur zu meinem privaten Zweck nutze und das ist auch gut so. 2. wenn es unter Datenschutz fällt dürfte ich doch gar keine Bücher einsehen. Ich verstehe es nicht so recht. Und ein berechtigtes Interesse... was ist das,ich legitimiere mich doch jedes Mal durch meinen Personalausweis. Kein Standesamt hat mir jemals eine Auskunft aus Datenschutzgründen verwehrt...
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Datenschutz als Argument für ein Fotografierverbot ist natürlich Quatsch. Einzig bindend ist für alle Beteiligten das jeweils zuständige Archivgesetz bzw. die Benutzungsordnung. Die Sächsische Landeskirche zum Beispiel untersagt das Fotografieren von Archivgut generell, es wird aber in vielen Pfarrämtern geduldet. Generelle Auskünfte wird wohl niemand geben können.rigrü
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Zitat von anika Beitrag anzeigenHallo
Nach dem neuen Archivgesetz bekomme ich vom Archiv keine
Kopien mehr der Standesamtunterlagen sondern nur noch abgetippte Daten
mit der Begründung das es nun Archivgut sei und jede Kopie dem Original schade.
anikarigrü
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Zitat von rigrü Beitrag anzeigenNach welchem neuen Archivgesetz?Viele Grüße
Uwe
FN: Händler, Hensel, Roeper, Streit, Meyer, Arndt, Bergmann, Wruck, York, Brückner, Netern, Selke, Wolter
Die Suche beschränkt sich doch nicht nur auf die reinen Geburts-, Heirats- und Sterbedaten meiner Vorfahren, sondern auch nach deren Lebensgewohnheiten und dem Alltag.
Meine Familie
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Licht schadet aber fragen kostet nichts
Hallo,
ob ein/e Ahnenforscher/in Quellen fotografieren darf oder nicht, hängt von der Situation ab. Generell schadet Licht einer Urkunde, Buch etc. und dies ist oft das K.O.-Kriterium um unliebsame Personen das Einsehen von Urkunden etc. zu untersagen. Daher immer freundlich bleiben!!!
Wenn man einen positiven Eindruck macht, dann passieren manchmal Wunder bzw. aus einen "nein" wird ein "ja". Erzwingen kann man dies allerdings nicht.
Kopieren mittels Kopierer ist mittlerweile in den meisten Archiven untersagt, da beim Kopieren der Einband von Büchern leidet.
Meine Erfahrung ist, dass in Archiven das Fotografieren ohne Blitzlicht meist erlaubt ist. Nur Unterlagen die Personen und ihre Nachkommen in Misskredit bringen könnten (Unterlagen zu Selbstmorden und Verbrechen nach 1900, Verantwortlichen in der Nazizeit etc.) sind Tabu.
Einzelne Passagen aus Kirchenbüchern zu fotografieren ist auf Nachfrage oft erlaubt. Gern gesehen ist dies meist, wenn die Schrift schwer lesbar ist. Da die Entzifferung hier Zeit in Anspruch nimmt (und die haben heute immer weniger).
Immer genug Zeit einplanen bzw. Zeit nehmen. Hektik und Eile machen einen schlechten Eindruck.
Gruß Jürgen
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Zitat von Michael1965 Beitrag anzeigenGenau aus dem Grund der angegeben wurde: Datenschutz.
Insbesondere Ablichtungen aus Kirchenbüchern dürften wohl jenseits sämtlicher Sperrfristen liegen.
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Zitat von Tel Beitrag anzeigenDas ist in aller Regel natürlich kein Grund. Schlicht und ergreifend weil es da niemanden mehr gibt, dessen 'Daten' geschützt werden müssten.
Insbesondere Ablichtungen aus Kirchenbüchern dürften wohl jenseits sämtlicher Sperrfristen liegen.
ich habe dabei auch nicht an die Daten aus dem 17., 18. oder 19. Jhr. gedacht, sondern an die in den Sperrfristen.
Gruß MichaelNihil fit sine causa(Nichts geschieht ohne Grund)
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Tach zusammen,
das Archive keine Kopien machen wollen, kann man ja zum Erhalt der Dokumente noch nachvollziehen!
Aber wenn jemand (ohne Blitzlicht) relevante Seite zur Familiengeschichte abfotografiert und diese evtl.
auch noch auf Internetseite oder Familienchronik veröffentlich, halte ich für absolut Sinnvoll!
Das würde die Dokumente vor weiteren "Belastungen" ja nur schützen! Ansonsten kämen evtl. immer
wieder nachkommende Generation (oder aus anderer Familien-Zweige) ins Archiv, um sich die original
Dokument erneut ansehen zu wollen!
Aber vielleicht muss man auch nur abwarten (bzw. den späteren Generationen überlassen) - dann liegt
vermutlich vieles (bzw. irgendwann auch mal alles) in digitaler Form vor!?
Gruss Jens
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Ich habe grad ein Reglement zu Zivilstandsregister gefunden (Kanton Bern) und bin nun etwas verwirrt.
Da steht:
"Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen dürfen von den Zivilstandsregistern keine Fotoaufnahmen oder Fotokopien gemacht werden."
Während ein Absatz weiter oben die Schutzfristen stehen:
Dies bedeutet, dass nach Einhaltung der Schutzfristen die Einsicht in folgende Zivilstandsregister
aufgrund einer (datenschutzrechtlichen) Bewilligung der Aufsichtsbehörde folgendermassen geregelt
wird:
• Geburts-, Legitimations- und Anerkennungsregister: älter als 1910
• Todesregister: älter als 2004
• Eheregister: älter als 1930
• Bürgerregister und Burgerrodel: 1876 bis 1928 (vor 1876 bewilligungsfrei)
• Familienregister (ab 1929): generell keine Einsicht
Ich meine mich zu erinnern, dass wir in der berufsschule was gelernt haben von wegen dass es eben die generelle Schutzfrist gibt (x Jahre nach dem Tod, 100 Jahre nach der Geburt wenn der Tod nicht bekannt ist, wenn beides unbekannt 80 Jahre; oder so) und dann noch ein spezieller Schutz wenn es sich um besonders heikle Daten handelt. Dies dürfte aber normalerweise nicht der Fall sein und bezog sich glaube ich eher auf das Bundesarchiv.
Widersprechen sich diese zwei Regelungen/Gesetze also nicht?
Übrigens kostet die erwähnte Bewilligung happige 45.- Euro.
Viele Grüsse von Garfield
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Carlton
Wo willst Du denn fotografieren? In der Schweiz (s. Dein Reglement zu Zivilstandsregister)
oder in der Bundesrepublik Deutschland?
Ich konnte bisher weder in den von mir in der BRD aufgesuchten Kirchenarchiven noch in den Staats- und Landesarchiven fotografieren. Bin froh, dass wir seit gut einem Jahr bei den Mormonen digitale Aufnahmen machen können.
Ich habe mal gehört, dass jedes Archiv seine eigenen Vorschriften hat und diese auch selbst bestimmen kann. Es gibt ja auch Archive, in denen man nicht selbst suchen darf, sondern muss die Unterlagen schriftlich anfordern.
Welche Möglichkeiten hast Du denn, wenn Du kein Foto machen kannst. Im Kirchenarchiv Hannover kann ich die Einträge abschreiben oder Reproduktionen vom Mikrofiche - pro Kopie Euro 1,50 - erstellen. Im Landesarchiv kann ich selbst recherchieren, muss dann aber für gewünschte Fotokopien einen Auftrag im Archiv veranlassen. Die Kopien werden dann in den nächsten Wochen zugesandt. Hier kostet die Kopie dann 50 Cent.
Mit freundlichem Gruß
Ursula
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