Wann durften verheiratete Frauen Verträge abschließen?

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  • Luise
    Erfahrener Benutzer
    • 05.02.2007
    • 2338

    Wann durften verheiratete Frauen Verträge abschließen?

    Die Geschäftstüchtigkeit der Frauen in den vergangenen Jahrhunderten hielt sich ja stark in Grenzen, wenn der Ehemann noch lebte. Nun habe ich eine Ahnin (1682-1753), die auch zu Lebzeiten des Ehemanns Verträge über Darlehn abschloss. Das geschah ab 2 Jahre vor seinem Tod, er starb im 30. Lebensjahr.

    Warum durfte sie das? Könnte er krank und somit nicht mehr geschäftstüchtig gewesen sein?
    Welche Erklärungen gäbe es?
    Liebe Grüße von Luise
  • Luise
    Erfahrener Benutzer
    • 05.02.2007
    • 2338

    #2
    Ich möchte noch mal meine Anfrage ausgraben. Vielleicht weiß ja doch noch jemand etwas.
    Liebe Grüße von Luise

    Kommentar

    • Silke Schieske
      Erfahrener Benutzer
      • 02.11.2009
      • 4408

      #3
      Hallo Luise,

      In deinem Fall würde ich sagen, das es da der Mann Krank war, schon möglich war, dass auch die Frau geschäftig werden konnte. Wenn der Ehemann vielleicht eine eigene Firma hatte, die seine Frau vielleicht nach seinem Tod weiterführen sollte.
      Manche hatten keine Söhne oder wenn, dann waren sie noch zu jung.

      Zudem bin ich der Meinung, dass es schon den einen oder anderen Ehemann gab, der auch seine Frau mit in seine Firma nahm. Es gab da früher bestimmt auch schon mal sowas wie Gleichberechtigung, zumindest solange, bis eines der Kinder soweit war, die Firma zu übernehmen.

      LG Silke
      Wir haben alle was gemeinsam.
      Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

      Kommentar

      • lindemann
        Erfahrener Benutzer
        • 19.03.2007
        • 167

        #4
        Geschäftsfähigkeit von Frauen

        Hallo Luise,

        um welches geographisches Gebiet handelt es sich denn?

        Im ALR (Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten von 1704) gibt es z.B. einen Passus über Geschäftsfrauen, die sich des gesetzlichen Schutzes begeben(!) durch eigene Geschäftsfähigkeit.

        Viele Grüße

        Roswitha

        Kommentar

        • Luise
          Erfahrener Benutzer
          • 05.02.2007
          • 2338

          #5
          Schönen guten Tag,
          und vielen Dank für eure Antworten.

          Es geht um Erfurt (heute Thüringen), das zur damaligen Zeit dem Mainzer Erzstift unterstand. Allerdings war die Stadt selbst evangelisch und hatte sehr viele eigene Rechte.
          Bei allen Vergleichsfällen aus den Akten zu Erbzins, Pachten, Lehn und Darlehn wurden immer nur Frauen erwähnt, die Witwen waren oder deren Darlehn aus einer ersten in eine zweite Ehe übernommen wurden.
          In meinem Falle, aber lebte der Ehemann ja noch und trotzdem nimmt die Ehefrau über ihren Namen ein Darlehn auf.
          Liebe Grüße von Luise

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