Die Geschäftstüchtigkeit der Frauen in den vergangenen Jahrhunderten hielt sich ja stark in Grenzen, wenn der Ehemann noch lebte. Nun habe ich eine Ahnin (1682-1753), die auch zu Lebzeiten des Ehemanns Verträge über Darlehn abschloss. Das geschah ab 2 Jahre vor seinem Tod, er starb im 30. Lebensjahr.
Warum durfte sie das? Könnte er krank und somit nicht mehr geschäftstüchtig gewesen sein?
Welche Erklärungen gäbe es?
Warum durfte sie das? Könnte er krank und somit nicht mehr geschäftstüchtig gewesen sein?
Welche Erklärungen gäbe es?
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