Hallo,
ich habe mal eine allgemeine Fragen zu Quellen und der Zuverlässigkeitsdefinition in Programmen. Bei meinem Programm kann ich unter anderem auswählen 'Quelle erster Hand' und 'Quelle zweiter Hand'.
Bei Orginaldokumenten die ich direkt vorliegen habe ist es sicherlich 1. Hand aber was ist mit beglaubigten Abschriften. Sollte man sowas als 1. Hand (da ja beglaubigt) eintragen oder lieber als 2. Hand da ja auch bei der Abschrift schon Fehler passiert sein können?
Immerhin habe ich hier einige beglaubigte Dokumente die Fehler enthalten. Bisher konnte ich allerdings nicht prüfen ob diese Fehler bei der Abschrift im Amt oder schon im Orginal vorhanden sind.
Wie tragt ihr sowas ein?
ich habe mal eine allgemeine Fragen zu Quellen und der Zuverlässigkeitsdefinition in Programmen. Bei meinem Programm kann ich unter anderem auswählen 'Quelle erster Hand' und 'Quelle zweiter Hand'.
Bei Orginaldokumenten die ich direkt vorliegen habe ist es sicherlich 1. Hand aber was ist mit beglaubigten Abschriften. Sollte man sowas als 1. Hand (da ja beglaubigt) eintragen oder lieber als 2. Hand da ja auch bei der Abschrift schon Fehler passiert sein können?
Immerhin habe ich hier einige beglaubigte Dokumente die Fehler enthalten. Bisher konnte ich allerdings nicht prüfen ob diese Fehler bei der Abschrift im Amt oder schon im Orginal vorhanden sind.
Wie tragt ihr sowas ein?
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