Unterbringung in einer Stieffamilie

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  • Fronja
    Erfahrener Benutzer
    • 12.10.2007
    • 586

    Unterbringung in einer Stieffamilie

    Hallo,

    Hintergrund für dieses Thema ist, das eine meiner Vorfahrin zusammen mit ihren zwei Geschwistern zu einer Familie geschickt worden sind. Aus einer Volkszählungsliste von 1867 habe ich erfahren, das sie als Stiefkinder in der Familie geführt wurden. Ob es sich um Familienangehörige gehandelt hat, weiß ich leider noch nicht. Habe weder den Stiefvater noch die Stiefmutter bis jetzt in den Kirchenüchern gefunden. Anhand der Sterbedaten könnte ich ja feststellen, ob es sich um Verwandte handelt.

    Mir fällt spontan nur der Tod der Eltern ein. Gibt es noch andere Gründe für diese Unterbringung?

    LG
    Stefanie
    Bickhard(t), Rühl - Simmershausen
    Jantzen, Jentz, Grabow, Zeisi(n)g - Kröpelin, Dorf Glashagen, Grevesmühlen, Grebbin, Wismar
    Badzinski, Gellerich - Hannover
    Badzinski, Heiermann, Schafstein, Hö(oe)v(f)ener - Castrop-Rauxel, Herne und Umgebung
    Badzinski, Trojan - Kr. Sensburg
  • Katze58
    Erfahrener Benutzer
    • 14.02.2009
    • 340

    #2
    Hallo Stefanie!

    Ich habe es schon einmal erlebt, dass auch in die Ehe gebrachte Kinder in Meldekarten als Stiefkinder des Ehemannes geführt wurden.

    Gruß

    Petra
    LG - Petra -


    Das Chaos sei willkommen -
    die Ordnung hat versagt !

    Mein toter Punkt: Christopherus Wieners und Eva Catharina Melchers erstmals im Lichtenauer KB (Paderborn) 1760 genannt. Woher stammt das Ehepaar????

    Kommentar

    • Klingerswalde39_44

      #3
      Hallo,
      bei der Bezeichnung "Stiefkind" sollte doch ein leibliches Elternteil in der Familie vorhanden sein. Sonst wäre es doch ein Pflegekind, oder?

      Gruss, Gabi

      Kommentar

      • Balbina
        Erfahrener Benutzer
        • 15.04.2010
        • 376

        #4
        Nicht unbedingt.

        Es könnte doch sein, dass die Familie als "dem Mann zugehörig" empfunden wurde. Wenn dann die Frau Kinder in die Ehe mitbrachte, so waren sie vom Verständnis her Stiefkinder.
        Frauen hatten früher z.T. einen Stand wie ein unmündiges Kind.
        Die Frau "gehörte" dem Ehemann.

        .. ich hab grad Zahnschmerzen .. aber ok .. ist lange vorbei.

        Aber vielleicht klärt das was


        Gruß Balbina

        Kommentar

        • Fronja
          Erfahrener Benutzer
          • 12.10.2007
          • 586

          #5
          Das Ehepaar Engbrecht ist als Familienvorstand in der Liste geführt. Aber weder ER noch SIE sind die Eltern der Kinder. Die Eltern sind mir ja beide namentlich bekannt und kamen aus einem anderen nahegelegenen Dorf. Leider weiß ich eben nicht, ob sie zum Zeitpunkt der Volkszählung noch lebten. Auch habe ich die beiden Engbrecht´s noch nicht in den Kirchenbüchern gefunden, um eben zu sehen, ob die Frau vielleicht mit einem der Elternteile verwandt war.

          Mir ist noch was eingefallen. Wäre es möglich, das die Eltern ausgewandert sind und ihre Kinder erst später nachkommen sollten?

          Lieben Gruß
          Stefanie
          Bickhard(t), Rühl - Simmershausen
          Jantzen, Jentz, Grabow, Zeisi(n)g - Kröpelin, Dorf Glashagen, Grevesmühlen, Grebbin, Wismar
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          • Balbina
            Erfahrener Benutzer
            • 15.04.2010
            • 376

            #6
            Könnte es vielleicht sein, dass die Eltern sehr krank wurden und die Kinder nicht versorgen konnten?
            Oder vielleicht schlecht behandelt haben? Das wäre heutzutage ein Grund.

            Auch denkbar wäre, dass die Kinder zur Lehre oder als Spielgefährten für dortige Kinder von einer wohlhabenderen Familie aufgenommen wurden.

            Aber ob man das dann "Stiefkinder" genannt hätte?

            Du müsstest hinter den Verbleib der Eltern kommen.


            Gruß

            Balbina

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