Kirchl. und Standesamtliche Trauungen

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  • sunny1668
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2010
    • 169

    Kirchl. und Standesamtliche Trauungen

    Hallo, liebe Forscher,

    ich habe mal eine Frage zu den Trauungen in den 1920'er Jahren.

    In einer Geburtsurkunde von 1922 stehen die Eltern als verheiratet drin. Zumindest die Kindsmutter als geborene Dargatz erwähnt. Nun habe ich in einer Heiratsurkunde der Tochter von 1943 gelesen, dass die Eltern erst 1924 im Standesamt Boddin geheiratet haben.
    War es damals evtl. auch üblich, dass sie etwa 1921/1922 kirchlich geheiratet haben könnten und erst Jahre später Standesamtlich?

    Vielen Dank im voraus.
    Gruß
    Ute
  • animei
    Erfahrener Benutzer
    • 15.11.2007
    • 9327

    #2
    Hallo Ute,

    wenn ich das richtig deute: http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchliche_Trauung, ist das in der katholischen Kirche auch heute noch möglich, da dort die kirchliche Trauung als die "richtige" angesehen wird.
    Gruß
    Anita

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    • Cardamom
      Erfahrener Benutzer
      • 15.07.2009
      • 2088

      #3
      Hallo Ute,

      kirchenrechtlich ist die kirchliche Trauung eine kirchliche Amtshandlung, die eine standesamtlich geschlossene Ehe voraussetzt.
      Seit 2006 erlaubt der Staat zwar kirchliche Trauungen ohne zuvor standesamtlich geheiratet zu haben, die Kirchen haben sich aber gegen eine solche Praxis ausgesprochen.
      Vom Staat her war es seit 1875 verboten, kirchlich zu heiraten ohne vorheriges Standesamt. Bei Zuwiderhandlung drohten Pfarrern/Priestern damals Geld- oder Gefängnisstrafen.

      Darum ist es ziemlich unwahrscheinlich, daß das Paar zuerst kirchlich und dann standesamtlich geheiratet hat. Es muß ein Fehler in den Daten vorliegen.
      Sicher findest Du noch heraus, welches die "richtigen" Heiratsdaten sind.

      Liebe Grüße!

      Cornelia

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      • sunny1668
        Erfahrener Benutzer
        • 20.01.2010
        • 169

        #4
        Hallo Cornelia

        galt dies für die ev. und kath. Kirchen gleichermaßen? Oder gab es doch Unterschiede.

        Ute

        Kommentar

        • Carlton

          #5
          Hallo Ute,

          Gesetz ist Gesetz, egal ob für katholische oder evangelische Bürger oder einer anderen oder gar keinen Kofession. Im Übrigen hat die evangelische Kirche die Möglichkeit, eine Kirchliche Trauung ohne vorherige Standesamtliche Trauung, sofort abgelehnt.

          Vielleicht sollte man auch wissen, dass man bei einer kirchlichen Traung ohne Standesamt vor dem Gesetz nicht verheiratet ist (also Kinder werden unehelich geboren, bei einem Nachlass spielt es eine Rolle, vielleicht auch bei den zu zahlenden Steuern usw.).

          Stehen die Eltern nun als verheiratet in der Urkunde oder schließt Du dieses nur aus der Angabe des Geburtsnamen der Mutter?

          Hast Du mal überlegt, ob die Mutter bereits einmal verheiratet war und deshalb der Geburtsname dort steht. Sie kann ja geschieden oder verwitwet gewesen sein. 1918 war zum Beispiel der Krieg zu Ende, da kann der Mann auch verschollen gewesen sein.

          Gruß
          Ursula

          Kommentar

          • sunny1668
            Erfahrener Benutzer
            • 20.01.2010
            • 169

            #6
            Ich schaue zu hause noch mal nach und schreibe es ganz genau auf.
            Gruß
            Ute

            Kommentar

            • Garfield
              Erfahrener Benutzer
              • 18.12.2006
              • 2216

              #7
              Zitat von animei Beitrag anzeigen
              Hallo Ute,

              wenn ich das richtig deute: http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchliche_Trauung, ist das in der katholischen Kirche auch heute noch möglich, da dort die kirchliche Trauung als die "richtige" angesehen wird.
              In Italien wird nur kirchlich geheiratet, die Kirche übermittelt die Daten direkt an die Gemeinde bzw an das Einwohneramt der Gemeinde.

              Kommt also auf das weltliche Recht an und nicht auf das katholische Kirchenrecht.
              Viele Grüsse von Garfield

              Kommentar

              • Cardamom
                Erfahrener Benutzer
                • 15.07.2009
                • 2088

                #8
                Zitat von Garfield Beitrag anzeigen
                In Italien wird nur kirchlich geheiratet, die Kirche übermittelt die Daten direkt an die Gemeinde bzw an das Einwohneramt der Gemeinde.

                Kommt also auf das weltliche Recht an und nicht auf das katholische Kirchenrecht.
                ... Das gilt in Italien übrigens auch für Protestanten.
                In Deutschland dagegen wird man keinen Pfarrer finden - obwohl es der Staat erlaubt - der eine kirchliche Trauung ohne vorherige standesamtliche abhält. Was der Staat erlaubt, macht die Kirche noch lange nicht mit ...

                Und was machen in Italien die, die nicht kirchlich oder buddhistisch oder atheistisch eingestellt sind????
                Genau aus dem Grund hat der Staat hier 1875 die zivile Trauung eingeführt: mehr Freiheiten für den Bürger.

                Liebe Grüße!
                Cornelia

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                • sunny1668
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.01.2010
                  • 169

                  #9
                  Hallo Ursula

                  ich habe noch mal nachgeschaut.
                  Die Geburtsurkunde ist eine Abschrift von 1958.
                  Standesamt Berlin, Erna Gertrud Them, ist am 15.04.1922 in Berlin in der Charité geboren.
                  Eltern: Paul Franz Otto Them, wohnhaft in Klein Lunow (* 30.4.1900)
                  Gertrud Them geborene Dargatz, wohnhaft in Hohenwalde (* 7.11.1899), Kreis Templin.

                  Und wie schon geschrieben, die Trauung (Standesamtlich) fand erst 1924 in Boddin statt.

                  Wurde hier vielleicht etwas "geschummelt"? Mein Gedanke, da beide woanders wohnhaft waren und sehr jung, vielleicht ist die Gertrud zur Geburt des Kindes nach Berlin gefahren und hat vielleicht ihre "Papiere vergessen" und andere Angaben gemacht????

                  Gruß
                  Ute

                  Kommentar

                  • Cardamom
                    Erfahrener Benutzer
                    • 15.07.2009
                    • 2088

                    #10
                    Hallo Ute,

                    ich bitte erst mal um Entschuldigung, daß wir mit unserem Wortgeplänkel von Deinem eigentlichen Thema abgewichen sind ...

                    Ich denke mir:
                    Da es sich um eine Abschrift handelt, hat es vielleicht der Beamte im Jahr 1958 "gut gemeint", nachdem sie ja zu dem Zeitpunkt tatsächlich verheiratet waren, und sie wie Verheiratete behandelt - also mit dem gemeinsamen Ehenamen und Geburtsnamen der Frau bezeichnet ... ???
                    Vielleicht wird sich das Rätsel nicht auflösen lassen. Die Fakten sind zumindest ja klar.

                    Liebe Grüße!

                    Cornelia

                    Kommentar

                    • Merle
                      Erfahrener Benutzer
                      • 27.07.2008
                      • 1317

                      #11
                      Hallo zusammen,

                      das Rätsel könnte sich mit einer Kopie der Originalurkunde (keine Abschrift) lösen lassen.

                      Und zu dem anderen Thema: in Italien gibt es auch die reine Ziviltrauung. Ich weiß das von einer Freundin, da war der Mann schon mal verheiratet und deshalb ist ja eine katholische kirchl. zweite Trauung ausgeschlossen.

                      Und ich kenne einen Fall aus München, wo letztes Wochenende ein Paar Samstag evangelisch geheiratet hat und die standesamtliche Trauung war erst am Montag darauf.

                      Gruß
                      merle

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                      • Garfield
                        Erfahrener Benutzer
                        • 18.12.2006
                        • 2216

                        #12
                        Zitat von Cardamom Beitrag anzeigen

                        Ich denke mir:
                        Da es sich um eine Abschrift handelt, hat es vielleicht der Beamte im Jahr 1958 "gut gemeint", nachdem sie ja zu dem Zeitpunkt tatsächlich verheiratet waren, und sie wie Verheiratete behandelt - also mit dem gemeinsamen Ehenamen und Geburtsnamen der Frau bezeichnet ... ???
                        Vielleicht wird sich das Rätsel nicht auflösen lassen. Die Fakten sind zumindest ja klar.

                        Liebe Grüße!

                        Cornelia
                        Das dachte ich mir auch.


                        Zum heiraten in Italien: man lernt nie aus . Mir wurde das beim letzten Italienbesuch so gesagt, weiss nicht mehr ob von Verwandten oder vom Pfarrer. Da aber meine Verwandten a) überhaupt nicht religiös sind (nur abergläubisch ) und b) nicht-Katholiken höchstens in Form von Chinesen und Afrikaner auf dem Wochenmarkt kennen, ist mein Wissen diesbezüglich etwas einseitig.
                        Viele Grüsse von Garfield

                        Kommentar

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