Jun. und Sen. in einem Adressbuch - verwandt?

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  • Leberecht
    Erfahrener Benutzer
    • 15.03.2009
    • 684

    Jun. und Sen. in einem Adressbuch - verwandt?

    Hallo liebe Forschergemeinde,

    ich hätte eine eher subjektive Frage an euch: sind die beiden angegebenen Personen namens Graf im angehängten Adressbucheintrag verwandt?

    D.h. kann man nur durch "Jun." und "Sen." darauf schließen, dass es sich um Vater und Sohn handelt?

    Bei "Hildebrand" gibt es ja zum Beispiel - neben ebenfalls "Jun." und "Sen." - einen Eintrag ohne einen entsprechenden Zusatz. D.h. für mich als Laie: dort, wo ein Zusatz steht - die müssten verwandt sein. Dort wo keiner steht - z.B. beim 3. Hildebrand - die dürften nicht verwandt sein.

    Oder ist das alles Quatsch, was ich so denke?

    PS: Adressbucheintrag ist aus Dresden aus dem Jahre 1817
    Angehängte Dateien
  • karin-oö
    Erfahrener Benutzer
    • 01.04.2009
    • 2630

    #2
    Hallo Leberecht!

    Da denkst du ganz richtig.
    Normalerweise ist es schon so, dass durch den Zusatz sen. und jun. Vater und Sohn unterschieden werden.

    Schöne Grüße
    Karin

    Kommentar

    • Leberecht
      Erfahrener Benutzer
      • 15.03.2009
      • 684

      #3
      Sehr schön

      Einen weiteren potentiellen Vorfahren - höchstwahrscheinlich - gefunden.

      Dankeschön!

      Edit: beziehen sich die Adressdaten in den damaligen Adressbüchern eigentlich auf die Hausadresse oder die Arbeitsadresse?

      Kommentar

      • Hibbeln
        Erfahrener Benutzer
        • 12.04.2008
        • 469

        #4
        Hallo Leberecht,

        den Zusatz jun. oder sen. verwendet man eigentlich nur dann als Unterscheidungsmerkmal, wenn Vater und Sohn den gleichen Vonamen tragen. Das ist bei den von Dir erwähnten Einträgen nicht der Fall.

        Hans-Dieter

        Kommentar

        • michista
          Neuer Benutzer
          • 22.04.2008
          • 3

          #5
          Zitat von Hibbeln Beitrag anzeigen
          Hallo Leberecht,

          den Zusatz jun. oder sen. verwendet man eigentlich nur dann als Unterscheidungsmerkmal, wenn Vater und Sohn den gleichen Vonamen tragen. Das ist bei den von Dir erwähnten Einträgen nicht der Fall.

          Hans-Dieter
          das ist auch meine Meinung.

          Michaela
          Liebe Grüße Michaela

          Kommentar

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