Liebe Forenkollegen,
mir ist aus gegebenem Anlaß heute danach, zum Thema "Leibeigenschaft" einen eigenen Thread aufzumachen. Das Thema ist so vielfältig, auch weil Deutschland aus so vielen souveränen Staaten bestand, in denen die Leibeigenschaft auf ganz verschiedene Weise gesehen wurde, zumal es ja auch einige Abstufungen gab. So wurde denn auch die Leibeigenschaft in manchen Staaten sehr früh abgeschafft, in anderen konnte sie sich lange halten.
Ich bin kein Historiker und würde mich daher freuen, wenn der eine oder andere, der sich mit dem Thema besser auskennt, dazu beitragen könnte, die verschiedenen Facetten auszuleuchten. Wikipedia ist nicht unbedingt eine zuverlässige Quelle.
Beginnen möchte ich mit einer Frage, die mich schon länger bewegt. Angenommen, ein Mann aus einem Land, in dem die Leibeigenschaft bereits abgeschafft wurde, heiratet um 1700 eine Frau aus einem benachbarten Territorium, in dem die Leibeigenschaft noch existiert. Er zieht in den Herkunftsort seiner Frau, weil diese dort Hoferbin ist. Wird der Mann damit automatisch leibeigen? Was ist mit den gemeinsamen Kindern? Ich denke, so plakativ und einfach wie ich es darstelle, wird es wohl nicht gewesen sein. Man findet aber so gut wie keine zeitgenössischen Quellen, in denen solche Fälle thematisiert werden.
Vielen Dank für Euren Input und viele Grüße
consanguineus
mir ist aus gegebenem Anlaß heute danach, zum Thema "Leibeigenschaft" einen eigenen Thread aufzumachen. Das Thema ist so vielfältig, auch weil Deutschland aus so vielen souveränen Staaten bestand, in denen die Leibeigenschaft auf ganz verschiedene Weise gesehen wurde, zumal es ja auch einige Abstufungen gab. So wurde denn auch die Leibeigenschaft in manchen Staaten sehr früh abgeschafft, in anderen konnte sie sich lange halten.
Ich bin kein Historiker und würde mich daher freuen, wenn der eine oder andere, der sich mit dem Thema besser auskennt, dazu beitragen könnte, die verschiedenen Facetten auszuleuchten. Wikipedia ist nicht unbedingt eine zuverlässige Quelle.
Beginnen möchte ich mit einer Frage, die mich schon länger bewegt. Angenommen, ein Mann aus einem Land, in dem die Leibeigenschaft bereits abgeschafft wurde, heiratet um 1700 eine Frau aus einem benachbarten Territorium, in dem die Leibeigenschaft noch existiert. Er zieht in den Herkunftsort seiner Frau, weil diese dort Hoferbin ist. Wird der Mann damit automatisch leibeigen? Was ist mit den gemeinsamen Kindern? Ich denke, so plakativ und einfach wie ich es darstelle, wird es wohl nicht gewesen sein. Man findet aber so gut wie keine zeitgenössischen Quellen, in denen solche Fälle thematisiert werden.
Vielen Dank für Euren Input und viele Grüße
consanguineus
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