Interpretationsfrage zu einem Eintrag in einem Steuerregister von 1589

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  • Sbriglione
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2004
    • 1490

    Interpretationsfrage zu einem Eintrag in einem Steuerregister von 1589

    Hallo allerseits,

    ich hätte gerne eure Einschätzung zu einem Eintrag im "Mahnherrensregister" der Stadt Höxter für das Jahr 1589.
    In diesen Registern ist, so weit ich weiß, eine bestimmte Abgabe an die Stadt Höxter enthalten, die von allen besitzenden Haushalten in unterschiedlicher Höhe zu erbringen war.

    In den Jahren vor 1589 stand dort einige Jahre nach einander für einen Adam RIEMENSCHNEIDER, dass er "wegen Cordt Albrechts Kinder 8 g" [also wohl 8 Groschen] "item wegen Cordt ALBRECHTS Kinder 8 ß" [also wohl 8 Schillinge] zahle.

    Meine Vermutung hierzu: Adam RIEMENSCHNEIDER hatte die Witwe von Cordt ALBRECHT geheiratet, lebte in deren Haus und musste entsprechend den von dessen Erben zu zahlenden Betrag leisten.

    Im Jahre 1589 wurde nun der entsprechende Eintrag unterstrichen (nach meiner Auffassung in diesem Fall eine "Auslöschung") und an der Seite durch den Zusatz ergänzt/ersetzt "David Henricus Wulff" [die Kinder von Cordt Albrecht?], sowie darunter: "R. Adam Riemenschneider vom Weideplatz wegen Johannes Graffen 4 1/2 gr. dot"

    In den Folgejahren taucht Adam RIEMENSCHNEIDER nur noch mit Zahlungen für einen Weideplatz in Höhe von 4 1/2 g auf.

    Meine Vermutung: im Jahre 1589 übernahmen die Kinder von Cordt ALBRECHT selbst die Zahlungen für ihr Erbe, Adam RIEMENSCHNEIDER behielt aber das Wohnrecht und kaufte von Johannes GRAFF einen Weideplatz, für den er die Zahlungen übernahm.

    Was denkt ihr?

    Die Lesung ist übrigens eindeutig...

    Beste Grüße!
    Zuletzt geändert von Sbriglione; 17.08.2023, 07:29.
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  • Sbriglione
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2004
    • 1490

    #2
    Hallo Alter Mansfelder,

    woher hast Du die Information mit der Relicta (aus welcher Akte)?

    Ich frage, weil ich noch mitten in den Auswertungen stecke und den Eindruck hatte, dass es sich bei dem neben dem gestrichenen Text erwähnten Weideplatz um den gleichen handelte, für den Adam Riemenschneider noch bis einschließlich 1593 an die Mahnherren 4 1/2 Groschen jährlich zahlte.

    1594 - 1595 wurde der Betrag entweder um einen halben Groschen reduziert, oder ich habe da etwas übersehen (Zahlung: jeweils 4 Groschen).
    Ab 1596 waren es dann wieder 4 1/2 Groschen und er wurde erstmals als Eigentümer des "Riemenschneiderschen Hofes" "am Hogenfelle" mit 4 Groschen veranlagt, zu denen dann noch 4 Pfennige ohne Spezifizierung kamen. Ab 1597 kam dann noch ein auf 2 Groschen veranschlagter Weideplatz beim Gericht neu hinzu, ab 1598 statt der unspezifizierten 4 Pfennige nur noch 3, aber dafür 4 Groschen "Wortzins", der aber im Jahre 1600 und später nicht mehr bezahlt wurde.
    Von 1603 - 1606 war er selbst "Mahnherr". In dieser Zeit entfiel der Weideplatz am Gericht; statt dessen kam aber 1606 die "Landwehr-Wiese" hinzu, die mit 2 1/2 Groschen veranschlagt wurde.

    Die hier vorhandene Kontinuität deutet für mich eher auf einen Adam R. hin, als auf zwei Vertreter dieses Namens.

    Was Deine Frage nach dem Hofbesitz betrifft: der eigene Hof (möglicherweise hatte er den seines Vaters übernommen, wer immer das war) taucht tatsächlich in den von mir genutzten Akten erst ab 1596 in Zusammenhang mit ihm auf.

    Beste Grüße!
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