Eigentumsnachweis vor dem 1800 Jhd.

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  • AndreasV
    Erfahrener Benutzer
    • 15.12.2022
    • 268

    Eigentumsnachweis vor dem 1800 Jhd.

    Hallo liebe Forengemeinde,

    ich möchte, wenn auch für einige sicherlich trivial, mal in die Runde fragen wie "früher", also ganz früher Eigentum nachgewiesen wurde?

    Hatten da, wie im Western, die Eigentümer ihre Besitzurkunde unter dem Kopfkissen oder in einer besseren bretterverschlagen Bank in der nächsten Stadt deponiert? Bei Überfall und Raub der Urkunde und wohlmöglich dem meucheln des vorherigen Eigentümers ging dann "legal" das Eigentum, des Hauses, Landes, der Mine auf den neuen Herren über?

    Wo sind denn solche Urkunden, Land, Haus, Rechte hinterlegt worden. Das müssten doch wohlmöglich sehr gute Quellen zur Familienforschung sein, welche die Kirchenbücher in Genauigkeit übertreffen müssten?!?

    Oder weiterführend
    Abgabenpflichtige Einwohner bzw. Leibeigene diese müssten doch nachweislich geführt worden sein...
    Zuletzt geändert von AndreasV; 02.08.2023, 15:34.
  • Niederrheiner94
    Erfahrener Benutzer
    • 30.11.2016
    • 829

    #2
    Hallo!


    Ja, die Eigentümer hatten ihre Besitzurkunden über ihre Grundstücke mindestens teilweise zuhause. Ein bekannter Landwirt hat bis heute zahlreiche Schriftstücke aus dem 19., aber auch einige aus dem 17. und 18. Jahrhundert, die Pacht- oder Kaufverträge beurkunden. Eine dementsprechende Kopie müsste die andere Partei (Verpachter/Verkäufer/Pächter) besessen haben. Ich bin mir sicher, dass auch die Landgerichte solche Verfahren in ihren Beständen dokumentiert haben. Ein hiesiger Heimatforscher hat vor Jahrzehnten viele Vorgänge im Hauptstaatsarchiv in Düsseldorf recherchiert gehabt, die auch ins 16.-19. Jahrhundert reichten. Diese waren dann aber in größeren Bänden enthalten, sodass der einzelne Vorgang wohl eher nicht recherchierbar war.


    Gruß
    Fabian

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    • Octavian Busch
      Erfahrener Benutzer
      • 16.03.2021
      • 1024

      #3
      Hallo
      Genau: Unsere Vorfahren hatten sich auch damals schon sehr gut abgesichert. In der Regel hatte der Käufer und der Verkäufer eine solche Originalurkunde. Je nachdem, ob Geschwister oder andere Verwandte noch Ansprüche hatten, bekamen diese auch eine Abschrift. Ich habe schon Verträge gefunden, von denen offenbar 8 Kopien existierten.
      Das Ganze ist in den sogenannten Gerichtshandelsbüchern eingetragen worden. Diese beginnen teilweise um 1500 und enden ca. 1847 mit der Einführung der Grundbuchakten.
      Für Sachsen sind diese GHB online kostenlos einsehbar und sind für meine Familienforschung extrem ergiebig (fast 300 Verträge habe ich schon rausgefunden).
      Über die Stichwortsuche finden Sie erste relevante Bestände und Archivalien des Sächsischen Staatsarchivs zu Ihrem Forschungsthema.

      Da es früher keine Sozial- und Rentenversicherung gab, wurde in den Verträgen auch der sogenannte "Auszug" geregelt. Der Altbesitzer hat vom Käufer jährliche Naturalien bis zum Ableben des Altbesitzers empfangen, diese wurden sehr detailiert aufgeschrieben (soundsoviel Butter, Eier, Korn, etc).
      Ob in anderen Bundesländer die GHB online einsehbar sind, kann ich nicht genau sagen. Auf jeden Fall kannst Du diese in den Staatsarchiven anschauen.
      Die GHB umfassen meist eine Gebietsherrschaft oder eine Stadt, sind nach Jahrgängen erfasst (wenn der Ort klein war, können auch mehrer Jahrzehnte in einem Buch erfasst sein) und oft gibt es Namensregister, dies macht die Suche leichter.
      Ave

      :vorfahren: gesucht in:
      Mutzscheroda: Hermsdorf; Neuschönefeld: Seidel; Seegel: Dietrich, Dieze; Grossbothen: Lange, Dietze; Mügeln: Vogtländer; Droßkau: Kretzschmar, Bergner; Noßwitz: Gleisberg; Sörnzig: Liebers; Wickershain: Steinert; Oelzschau: Lehmann; Hohnbach: Frentzel; Leupahn: Augustin; Erlln: Schöne; Schkortitz: Stein; Eschefeld: Spawborth; Schneeberg: Friede; Grossgörschen: Fickler; Söhesten: Zocher; Greitschütz: Staacke; Stadtroda: Kittel; Gelenau/Erzgeb.: Nestler

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      • Pommerellen
        Erfahrener Benutzer
        • 28.08.2018
        • 2066

        #4
        Hallo,

        ja die Vorfahren hatten Ihre Urkunden zu Hause oder ließen die Kauf- ggf. auch Erbverträge in öffentlichen Büchern eintragen. Das ist regional sehr unterschiedlich. Auch wie dann die Dokumentation heißt ist ebenso regional verschieden. Ebenso ist sehr regional bezogen die Menge der noch vorhandenen Dokumentationen. Deshalb wäre eine lokale Abgrenzung der Fragestellung nützlich um ggf. dann gezielte Tipps zu geben.

        Viele Grüße

        Kommentar

        • Sbriglione
          Erfahrener Benutzer
          • 16.10.2004
          • 1493

          #5
          Vielleicht noch eine kleine Ergänzung:

          es kam damals gelegentlich auch schon mal vor, dass Original-Verträge und in besonders schlimmen Fällen sogar Amtshandelsbücher komplett verloren gegangen sind (meistens durch Brände oder infolge von Plünderungen). In solchen Fällen wurde im Bedarfsfall später versucht, die Eigentumsverhältnisse und gegebenenfalls die Vertragsinhalte durch Zeugenbefragungen zu rekonstruieren: im Idealfall lebten die unmittelbaren Vertragspartner und/oder die von ihnen seinerzeit hinzugezogenen Vertrags-Zeugen noch und konnten entsprechende Aussagen machen (in Zeiten, in denen eher wenig geschrieben wurde, hatten viele Leute häufig ein besseres Erinnerungsvermögen auch an Vertragsdetails, als wir heutzutage). Lebten diese unmittelbaren Zeugen nicht mehr oder gab es noch Unstimmigkeiten, wurden darüber hinaus gerne auch noch die ältesten lebenden und noch geistig zurechnungsfähigen Leute befragt, die noch eine Erinnerung daran haben konnten, wie damals konkret mit dem Eigentum umgegangen wurde, was ihnen womöglich in ihren jüngeren Jahren über den Vertrag erzählt wurde und - sollte es dabei keine halbwegs gesicherten Ergebnisse geben - was in früheren Zeiten bei solchen Verträgen das übliche Verfahren war.

          Ich kenne einige solcher Befragungen, die später in Amtshandels- oder Gerichtsbüchern, gelegentlich aber auch in einigen konkret auf den Fall bezogenen Akten dokumentiert wurden, um auf Grundlage der Erkenntnis entweder den alten Vertrag zu rekonstruieren, oder doch zumindest auf einer möglichst konsensorientierten Basis einen neuen Vertrag zustande zu bringen.

          Ich hatte da sogar schon Befragungen mit bei, in denen es darum ging, dass ältere Leute das wiedergeben sollten, was ihnen in ihrer Jugend von den damaligen Alten vom Hörensagen aus deren eigener Jugend erzählt worden war. Und irgendwie hat das anscheinend funktioniert, weil sich da häufig das lückenhafte Wissen der einzelnen Befragten gegenseitig zu einem nachvollziehbaren Ganzen zusammenfügen ließ...


          Beste Grüße!
          Zuletzt geändert von Sbriglione; 03.08.2023, 22:55.
          Suche und biete Vorfahren in folgenden Regionen:
          - rund um den Harz
          - im Thüringer Wald
          - im südlichen Sachsen-Anhalt
          - in Ostwestfalen
          - in der Main-Spessart-Region
          - im Württembergischen Amt Balingen
          - auf Sizilien
          - Vorfahren der Familie (v.) Zenge aus Thüringen (u.a. in Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und NRW)
          - Vorfahren der Familie v. Sandow aus dem Ruppinischen

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          • AndreasV
            Erfahrener Benutzer
            • 15.12.2022
            • 268

            #6
            Vielen Dank für die detaillierten Hinweise.

            Ich würde mich erst einmal selbst an den Findbüchern der Archive versuchen und bei Bedarf in den jeweiligen regional-Foren nachfragen.

            Bis dahin.

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