Hallo zusammen!
Ich weiß, das ist jetzt ein wenig Kaffeesatzleserei. Dennoch meine Frage.
1622 heiratete mein Vorfahre. Hier der Traueintrag: "13. Dom(inica): 19 post Trin(itatis): sindtt copuliret Heinrich Opperman, Hans Oppermans Bürgers alhier, ehlicher Son: vnd Jungfraw Anna Horns Andreas Horns, Bürgers alhier, ehleibliche Tochter."
Der Hinweis auf den Vater ist in diesem Trauregister ungewöhnlich. Könnte er darauf hindeuten, daß Heinrich Oppermann noch jung, vielleicht sogar unmündig war? Vermutlich auch daß er noch keinem eigenen Haushalt vorstand, es sich somit um seine erste Ehe handelte?
Vielen Dank für Eure Ideen und viele Grüße
consanguineus
Ich weiß, das ist jetzt ein wenig Kaffeesatzleserei. Dennoch meine Frage.
1622 heiratete mein Vorfahre. Hier der Traueintrag: "13. Dom(inica): 19 post Trin(itatis): sindtt copuliret Heinrich Opperman, Hans Oppermans Bürgers alhier, ehlicher Son: vnd Jungfraw Anna Horns Andreas Horns, Bürgers alhier, ehleibliche Tochter."
Der Hinweis auf den Vater ist in diesem Trauregister ungewöhnlich. Könnte er darauf hindeuten, daß Heinrich Oppermann noch jung, vielleicht sogar unmündig war? Vermutlich auch daß er noch keinem eigenen Haushalt vorstand, es sich somit um seine erste Ehe handelte?
Vielen Dank für Eure Ideen und viele Grüße
consanguineus
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