Formulierung des Traueintrages: welche Rückschlüsse läßt sie zu?

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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 5981

    Formulierung des Traueintrages: welche Rückschlüsse läßt sie zu?

    Hallo zusammen!

    Ich weiß, das ist jetzt ein wenig Kaffeesatzleserei. Dennoch meine Frage.

    1622 heiratete mein Vorfahre. Hier der Traueintrag: "13. Dom(inica): 19 post Trin(itatis): sindtt copuliret Heinrich Opperman, Hans Oppermans Bürgers alhier, ehlicher Son: vnd Jungfraw Anna Horns Andreas Horns, Bürgers alhier, ehleibliche Tochter."

    Der Hinweis auf den Vater ist in diesem Trauregister ungewöhnlich. Könnte er darauf hindeuten, daß Heinrich Oppermann noch jung, vielleicht sogar unmündig war? Vermutlich auch daß er noch keinem eigenen Haushalt vorstand, es sich somit um seine erste Ehe handelte?

    Vielen Dank für Eure Ideen und viele Grüße
    consanguineus
    Suche:

    Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
    Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
    Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
    Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
    Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
    Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561
  • Marco H
    Erfahrener Benutzer
    • 26.05.2006
    • 284

    #2
    Also ich finde es normal, wenn der Vater erwähnt wird

    Grüße Marco

    Kommentar

    • consanguineus
      Erfahrener Benutzer
      • 15.05.2018
      • 5981

      #3
      Ja, Marco, ob es normal ist, kommt vielleicht auf Zeit und Gegend an. Hier in dieser Ecke ist es im 17. Jahrhundert eher nicht normal. Aber vollkommen ungewöhnlich ist es jedenfalls in DIESEM Kirchenbuch. Also dachte ich mir, daß der Kirchenbuchführer möglicherweise etwas damit sagen will.

      Viele Grüße
      consanguineus
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      • Xtine
        Administrator

        • 16.07.2006
        • 28938

        #4
        Hallo consanguineus,

        hat der Eintrag die selbe Schrift, wie die anderen drumrum?
        Oder hat ihn vielleicht ein anderer eingetragen und sein gewohntes Muster dafür verwendet?

        Am Eintrag an sich finde ich nichts ungewöhnlich, so kenne ich die auch.
        Bei mir ist es eher umgekehrt. Wenn in meiner Suchregion kein Vater (keine Eltern) genannt wird, deutet es eher auf eine verwitwete Person hin.
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

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        • consanguineus
          Erfahrener Benutzer
          • 15.05.2018
          • 5981

          #5
          Hallo Christine,

          das Schriftbild ist exakt dasselbe wie bei den Einträgen drumherum.

          An sich ist der Eintrag natürlich nicht ungewöhnlich. Er ist es nur, wenn man ihn in Verhältnis setzt zu dem Rest dieses Kirchenbuches. Da ist es nämlich die Ausnahme, wenn man Angaben zum Vater des Bräutigams findet.

          Viele Grüße
          consanguineus
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          • Posamentierer
            Erfahrener Benutzer
            • 07.03.2015
            • 1079

            #6
            Also ich kenne den umgekehrten Fall, dass also beim Bräutigam kein Vater genannt wird, was ich nahezu als untrügliches Zeichen für die zweite oder dritte Trauung des Bräutigams nehme. Bei näherem Suchen findet sich dann die erste Ehe, bei der der Vater dann erwähnt wird, wenn der Bräutigam noch nicht wirtschaftlich unabhängig ist.

            Ich halte also Consangineus Vermutung, es handle sich um einen jungen Mann und eine erste Eheschließung, für durchaus plausibel, was allerdings nicht das selbe wie Sicherheit ist.
            Lieben Gruß
            Posamentierer

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            • OlliL
              Erfahrener Benutzer
              • 11.02.2017
              • 4674

              #7
              Wenn die Nennung der Eltern die absolute Ausnahme in dem KB in der Zeit ist (Elternangaben habe ich selbst in meinen Gebieten fast nie gefunden bei Trauungen im 16. oder sogar 17. Jhd) könnte man folgendes vermuten:
              - besonders wichtige Persönlichkeiten
              - unmündig (aber das wären doch sicherlich nicht das einzige unmündige Paar im ganzen KB???)
              - Vorhandensein von Personen mit gleichem Vor- wie Zunamen zur gleichen Zeit im Kirchspiel (aber selbst hier störte das die Pfarrer bei mir nicht nur die Namen der Brautleute aufzuschreiben).
              - die Brautleute insistierten das es ganz wichtig sei wer ihre Eltern seien... mit einem zwinkernden Auge


              Viele Grüße,
              Olli
              Zuletzt geändert von OlliL; 25.07.2023, 15:33.
              Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
              Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

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              • consanguineus
                Erfahrener Benutzer
                • 15.05.2018
                • 5981

                #8
                Hallo Posamentierer,

                vielen Dank für Deine Einschätzung! Es scheint noch mindestens einen weiteren Heinrich Oppermann gegeben zu haben, daher meine Frage. An sich ist klar, welcher von denen mein Vorfahre war. Er heiratete 1622 und seine älteste Tochter Elisabeth, meine Vorfahrin, kam im darauffolgenden Jahr zur Welt.

                Nun könnte es aber sein, daß mein Heinrich vorher bereits verheiratet war. Eine Frau stirbt im Februar 1618 im Alter von 24 Jahren ("Henrich Oppermans eheliche junge Fraw"). Den Traueintrag habe ich in Halberstadt nicht gefunden. Ein Heinrich heiratet im August 1618 ("Heinrich Opperman civis J(ungfer). Margreta Ailstorfs"). Dieser wird wohl aufgrund des zeitlichen Abstandes zwischen Tod und Trauung mit demjenigen identisch sein, dessen Frau 1618 stirbt. Aber handelt es sich auch um meinen Heinrich? Für meine Ahnenliste ist es eigentlich ohne Belang, denn ich kenne, wie gesagt, die Mutter meiner Vorfahrin. Ich hätte nur gerne die Ehen meines Vorfahren vollständig erfaßt.

                Viele Grüße
                consanguineus
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                • Pommerellen
                  Erfahrener Benutzer
                  • 28.08.2018
                  • 1748

                  #9
                  Hallo Consanguineus,

                  ich würde ich anschließen mit der Interpretationen:
                  1. wichtig oder 2. zur Unterscheidung mit einer anderen gleichnamigen Person
                  Ich habe einen Fall aus dem 18. Jahrhundert. Nie Berufsangaben im KB, doch bei dem Zimmermann wird eine Ausnahme gemacht. Warum? Ich habe das so interpretiert, er war für das Dorf von extremer Bedeutung, da zum Bootsbau der Fischer ein solcher Beruf nicht fehlen durfte.

                  Viele Grüße

                  Kommentar

                  • consanguineus
                    Erfahrener Benutzer
                    • 15.05.2018
                    • 5981

                    #10
                    Hallo Olli und Pommerellen,

                    vielen Dank auch Euch! "Wichtig" würde ich mal ausschließen. Ich kenne die Berufe der Oppermänner nicht, aber da sie nie erwähnt werden, dürften sie auch icht außergewöhnlich wichtig gewesen sein. Zu demjenigen Personenkreis, der mit "Herr" tituliert wird, gehörten sie meistens nicht. Einer der Söhne Heinrichs wird als "Herr" bezeichnet.

                    Das mit der Unterscheidung klingt nachvollziehbar. Ich hatte ja bereits erwähnt, daß es mehrere Männer des Namens Oppermann gab.

                    Viele Grüße
                    consanguineus
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