Kommt drauf an, auf die Gegend/die Religion/das Jahrhundert.
Im Falle eines Urgroßelternpaares findet sich bei der Hochzeit 1924 die Anmerkung, dass die Braut minderjährig - zu diesem Zeitpunkt 19 Jahre alt - gewesen ist. Bei der Geburt des ersten Kindes, nur wenige Monate später, ist die Braut immer noch 19 Jahre alt gewesen.
Bei dem anderen Urgroßelternpaar findet sich zwar bei der Hochzeit nichts dergleichen, doch das Paar hat, noch vor der Eheschließung zwei Kinder bekommen. Die Kindsmutter ist bei der Geburt des ersten Kindes 17 Jahre alt gewesen, bei der Geburt des zweiten Kindes 21 Jahre alt. Bei der Heirat ist sie 23 Jahre alt gewesen und er 26 Jahre alt.
Da bin ich mir ganz sicher, bei weiteren Paaren/und oder bei Taufeinträgen müsste ich recherchieren bzw. fällt mir so auf die Schnelle nichts ein.
Zeit: Anfang des 20. Jahrhunderts.
Ort: Ebensee (später: Ebensee am Traunsee), im Salzkammergut, Oberösterreich, Österreich
Religion: Katholisch.
Herzliche Grüße
Andrea
Zuletzt geändert von Andrea1984; 31.05.2023, 16:49.
Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.
Die Frage ist sicherlich, bis zu welchem Alter galt man als minderjährig bzw. in welchem Land Deutschlands galt man das.
In meinem Stammbaum waren
35 % der Bräute im Alter von 15 bis 19 Jahren als sie heirateten,
41 % der Bräute waren 20 bis 24 Jahre alt.
9 % der Bräutigame waren zwischen 15 bis 19 Jahre alt,
23 % der Bräutigame waren zwischen 20 bis 24 Jahre alt.
Alle diese Personen waren Deutsche.
Ich gehe mal davon aus, dass man vom 19. Jahrhundert an bis in die 1970iger Jahre in der alten Bundesrepublik bis 21 minderjährig war.
Ich müsste mal recherchieren wie das in Russisch-Polen im 19. Jahrhundert war, wo die Männer wohl bis zum 24. Lebensjahr wehrpflichtig waren.
Ich habe aber einen männlichen Vorfahren, der im 19. Jahrhundert im Lodzer Gebiet mit 19 Jahren heiratete.
Ich habe in Kirchenbüchern Traueinträge gefunden, wo die Eltern wegen der "Nichtmündigkeit" des Brautpaares ihre Zustimmung erteilen mussten.
Bräute, die mit 16 Jahren heirateten, waren nicht so selten.
Mehrere meiner sizilianischen Vorfahrinnen haben schon im Alter von 12 bis 14 Jahren (gesicherte Altersangaben!) geheiratet und hatten dann auch jeweils schon in den jeweiligen Folgejahren Kindsgeburten.
Also ein klares "Ja".
Suche und biete Vorfahren in folgenden Regionen:
- rund um den Harz
- im Thüringer Wald
- im südlichen Sachsen-Anhalt
- in Ostwestfalen
- in der Main-Spessart-Region
- im Württembergischen Amt Balingen
- auf Sizilien
- Vorfahren der Familie (v.) Zenge aus Thüringen (u.a. in Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und NRW)
- Vorfahren der Familie v. Sandow aus dem Ruppinischen
Während ich noch am Formulieren war, stand der Eintrag von Andrea schon, schade.
Renate
Hallo Renate.
Das ist nicht schade.
Dein Eintrag hilft auch mir sehr weiter.
Herzliche Grüße
Andrea
Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.
Mehrere meiner sizilianischen Vorfahrinnen haben schon im Alter von 12 bis 14 Jahren (gesicherte Altersangaben!) geheiratet und hatten dann auch jeweils schon in den jeweiligen Folgejahren Kindsgeburten.
Also ein klares "Ja".
Das ist spannend. Ich forsche ja in der Region Molise, und bei mir geht es erst ab 15 Jahren los mit Heiraten.
In der Schweiz weiss ich das nicht auswenidg, meine aber, da habe ich keine Heiraten von unter 18-Jährigen (weiss aber auch nicht auswendig, wann "früher" die Volljährigkeit erreicht wurde - da war auch mal was mit 21 Jahren).
In Italien habe ich glaubs 2 Heiraten mit 15 Jahren bei der Braut (so im Heiratseintrag erwähnt und passt zur Taufe), mit jeweils ebenfalls sehr jungem Bräutigam. Etwas mehr Heiraten mit 16 Jahren bei der Braut (ebenfalls verifiziert) und mit jeweils ebenfalls jungen Bräutigamen. Bei diesen Heiraten fiel mir auf, dass meistens mindestens eines oder sogar beide Elternteile bereits verstorben waren - vielleicht sollte damit ein Waisenkind in einer anderen Familie "untergebracht" werden.
Bei beiden 15-jährigen Bräuten und einigen 16-jährigen war auffällig, dass diese nicht sofort nach der Heirat Kinder bekamen, sondern erst ein paar Jahre später.
Ansonsten war im selben Dorf (18. und 19. Jhd.) Heiraten mit 17 Jahren völlig normal und üblicherweise kam das erste Kind 9 - 12 Monate nach der Heirat zur Welt (Ausnahmen bestätigen die Regel). Ich vermute, mit dem jungen Heiratsalter wollten man unehelichen Betätigungen vorbeugen. Und so kann man pro Jahr die ausgesetzten Neugeborenen oder unehelichen Geburten an einer Hand abzählen.
Zu dieser Zeit waren 17-jährige noch nicht volljährig - leider habe ich aber nie genau nachgeschaut, wann man dann dort volljährig wurde. In den standesamtlichen Heiratseinträgen im 19. Jhd. wurde aber immer erwähnt, ob das Brautpaar volljährig war oder nicht und ob die Eltern ihre Zustimmung gegeben haben.
ich habe fast keine minderjährigen Brautleute. Bei fast 20.000 erfassten Personen komme ich gerade mal auf eine gute Handvoll.
In Böhmen und Hessen war das Erwachsenenalter 21 bzw. 24 Jahre. Die Bräute waren meist 21-24 Jahre alt und die Männer 24-30 Jahre alt.
Vor allem in Böhmen waren aber auch sehr späte erste Eheschließungen von über 30jährigen keine Seltenheit. Sogar meine Großeltern heirateten im Alter von 38 (sie) und 45 (er).
Das Thema Volljährigkeit ließ mich nicht los. Hier ein Beitrag:
"Am 16. April 1806, wenige Monate nach Gründung des Königreichs Württemberg, wurde die Volljährigkeitsregelung von 25 Jahren, wie sie bereits zuvor in Altwürttemberg gegolten hatte, auf die neu erworbenen Besitztümer ausgeweitet, da dort teilweise abweichende Regelungen gegolten hatten. Auch in vielen anderen Gegenden Deutschlands trat in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Volljährigkeit weiterhin mit 25 Jahren ein. In Württemberg wurde die Volljährigkeit mit dem Gesetz vom 30. Juni 1865 von 25 auf 23 Jahre herabgesetzt. In Preußen setzte das Gesetz über das Alter der Großjährigkeit vom 9. Dezember 1869 die Volljährigkeit ab dem 1. Juli 1870 von 24 auf 21 Jahre herab....." https://de.wikipedia.org/wiki/Vollj%...20herabgesetzt.
Leider fand ich nichts zu Russisch Polen im 19. Jahrhundert.
ich habe fast keine minderjährigen Brautleute. Bei fast 20.000 erfassten Personen komme ich gerade mal auf eine gute Handvoll.
Astrid, da staune ich aber.
Da waren die alle katholisch, fomm und keusch?
Einige meiner deutschen Vorfahren in Westpreußen, Mecklenburg und Russisch Polen haben deutlich früher geheiratet, ich schrieb es. 16 Jahre bei den Frauen war keine Ausnahme und auch bei den Männern habe ich schon 18 Jahre gefunden. Die waren alle evangelisch. Sollte das eine Rolle gespielt haben?
@Renate: 99,5% katholisch, 100% fromm aber nur etwa 80% keusch. Uneheliche Kinder habe ich schon, aber eben keine Brautleute. Und die unehelichen Kinder waren nicht von Teenie-Müttern, sondern von erwachsenen Frauen.
Gruß
Astrid
das ist sehr aufschlussreich, aber für mich immer noch ein Rätsel, warum das so war.
Ich habe sowohl in Westpreußen als auch in Russisch Polen deutsche Ahnen, wo die Väter im 19. Jahrhundert 10, 11 und 12 Kinder fabrizierten.
Ich glaube, da war man froh, wenn die Kinder früh das Elternhaus verließen und gerade die Mädchen früh durch Heirat "versorgt" waren.
@Renate: 99,5% katholisch, 100% fromm aber nur etwa 80% keusch. Uneheliche Kinder habe ich schon, aber eben keine Brautleute. Und die unehelichen Kinder waren nicht von Teenie-Müttern, sondern von erwachsenen Frauen.
Gruß
Astrid
Das kann ich so unterschreiben für meine oberbayerische, erzkatholische Heimat. In meinem ganzen Baum und sämtlichen Verzweigungen findet sich eine einzige Heirat, bei der die Braut unter 23 war, die Männer waren noch teilweise älter, bis in die 30iger Jahre. Einziger Ausrutscher war mein Urgroßvater, da waren beide Eheleute bei der Hochzeit 20 Jahre alt, das erste Kind war bereits einen Monat auf der Welt.
@Renate: 99,5% katholisch, 100% fromm aber nur etwa 80% keusch. Uneheliche Kinder habe ich schon, aber eben keine Brautleute. Und die unehelichen Kinder waren nicht von Teenie-Müttern, sondern von erwachsenen Frauen.
Gruß
Astrid
So ähnlich ist es bei mir auch. Uneheliche bzw. voreheliche, weil später legitimierte Kinder gibt es ebenso reichlich.
Wobei ich nicht genau weiß, wann man im 18. und/oder im 19. Jahrhundert für volljährig erklärt worden ist, sei es bei Frauen oder bei Männern.
Gilt das auch, wenn eine Frau bei der Geburt ihres Kindes minderjährig gewesen ist und später erst den Vater ihres Kindes geheiratet hat, wenn sie bereits volljährig gewesen ist ?
Wenn ja, dann habe ich einige Damen, auf die genau das zutrifft.
Ja, ja, "die Jugend von heute".
Teenager werden Mütter.
Herzliche Grüße
Andrea
Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.
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