Kind "angeh."

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  • Netti15517
    Neuer Benutzer
    • 22.07.2022
    • 1

    Kind "angeh."

    Guten Tag, mich beschäftigt die Frage ob bei einem Kirchenbucheintrag der Begriff "angeheiratet" verwendet wurde, wenn es um die Annahme eines Kindes an Kindesstatt geht.


    Das Kind ist 1867 geboren, der Vater scheint verstorben zu sein. Die Mutter ist klar. 1868 gibt es einen Eheintrag von ihr mit meinem Ahn, Genehmigung erteilt per gerichtlichem Konsens, wurde also benötigt um zu heiraten.

    Später fand ich den Originalen Geburtseintrag des Kindes und dort wurde in rot der Name meines Ahn hinzugefügt mit der Anmerkung "angeh. 1872"


    Der Junge hatte bei Geburt und Taufe den Namen der Mutter, später den Namen meines Ahnen. Da die Hochzeit aber 1868 statt fand, kann ich bei dem Begriff "angeh." nur davon ausgehen, dass es um die Adoption gehen könnte, die 1872 stattgefunden hat? Wo könnten dazu Unterlagen zu finden sein?

    Geburt des Kindes und Eheschließung fand in Königsberger (Preußen) Gemeinden statt und ist in den dortigen Kirchenbüchern zu finden.


    Wie seht ihr das?


    Danke für eure Ansichten
  • Melanie_Berlin
    Erfahrener Benutzer
    • 31.12.2007
    • 1300

    #2
    Ohne den Eintrag im Original zu sehen, vermute ich einen Lesefehler und dass stattdessen eher "angen." für angenommen (im Sinne von an Kindesstatt angenommen) gemeint ist.
    Viele Grüße,
    Melanie

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