Hallo zusammen!
Ich hatte diesen Text in der Lesehilfe, wo er dank Eurer Unterstützung nun dem Wortlaut nach enträtselt ist. Jetzt geht es aber um die Bedeutung vor allem des ersten Satzes. Wie würde man das schreiben, um es heute lebenden Menschen verständlich zu machen? Und was könnte sachlich dahinterstecken? Den zweiten Teil habe ich des besseren Verständnisses wegen stehenlassen. Sein Sinn ist soweit unzweifelhaft.
Noch sollen alte restierende Mit=
gafft Gelder naher Grüningen aufge=
geben werden ----------- 300 Mariengulden.
Der ehste Possessor des Hoffes, Baltzer
Bötel see(liger). hat von Haus u(nd) Hoff u(nd). zue
Abtrit(t) seinen hinterbliebenen noch lebenden beyden
Brüdern u(nd). einz(iger) Schwester herauszugeben
vermacht --------- 150 Mariengulden an Gelde
ein Pferd, eine Kuh, ein Rind, zwey
Schweine, 2 Speckseit(en), an allerley Korn
8 Morgen, einen halb beschmiedeten Wagen oder
dafür -- 20 Mariengulden. Kisten Kasten etc: 4 Vaß
Bier zur Hochzeit, u(nd). dazu so viel Speise als nötig
In der Lesehilfe wurden bereits einige Ideen zusammengetragen. Vielleicht ist ein Moderator so nett und verschiebt die letzten Beiträge hierher. Es handelt sich um den Thread "aus dem Jahr" 1670.
Mit "Grüningen" könnte der Ort Gröningen, zwischen Halberstadt und Magdeburg gelegen, oder das nicht weit davon entfernte Kloster Gröningen gemeint sein. Auf der Straße sind diese Orte etwas über 50 km vom damaligen Wohnort Baltzer Bötels entfernt.
Mir erschließt sich nicht ganz, was Baltzer oder seine Familie mit (dem Kloster) Gröningen zu tun gehabt haben soll. Der Hinweis auf eine "Mitgafft" (Mitgabe) in der nicht unbedeutenden Höhe von 300 Mariengulden (nach heutiger Kaufkraft etwa 270.000 €) weist möglicherweise auf die Aufnahme eines Familienmitglieds in das Kloster Gröningen hin. Allerdings wurde dieses Kloster um 1550 im Zuge der Reformation aufgelöst. Die Person, die eventuell in dieses Kloster aufgenommen wurde, müßte mindestens der Generation von Baltzers Urgroßvater angehören, welcher 1527 geboren wurde.
Was ist wohl damit gemeint, daß "restierende Mitgafft Gelder aufgegeben" werden sollen? Die Zahlung dieser Mitgabe steht offenbar noch aus. Steht sie Baltzer bzw. seinen Erben zu, oder sind diese die Schuldner? Darf man den Begriff "aufgeben" wörtlich nehmen, also im Sinne von "die Forderung abschreiben"?
Oder könnte es um etwas ganz anderes gehen?
Über Eure Ideen und Anregungen würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
Ich hatte diesen Text in der Lesehilfe, wo er dank Eurer Unterstützung nun dem Wortlaut nach enträtselt ist. Jetzt geht es aber um die Bedeutung vor allem des ersten Satzes. Wie würde man das schreiben, um es heute lebenden Menschen verständlich zu machen? Und was könnte sachlich dahinterstecken? Den zweiten Teil habe ich des besseren Verständnisses wegen stehenlassen. Sein Sinn ist soweit unzweifelhaft.
Noch sollen alte restierende Mit=
gafft Gelder naher Grüningen aufge=
geben werden ----------- 300 Mariengulden.
Der ehste Possessor des Hoffes, Baltzer
Bötel see(liger). hat von Haus u(nd) Hoff u(nd). zue
Abtrit(t) seinen hinterbliebenen noch lebenden beyden
Brüdern u(nd). einz(iger) Schwester herauszugeben
vermacht --------- 150 Mariengulden an Gelde
ein Pferd, eine Kuh, ein Rind, zwey
Schweine, 2 Speckseit(en), an allerley Korn
8 Morgen, einen halb beschmiedeten Wagen oder
dafür -- 20 Mariengulden. Kisten Kasten etc: 4 Vaß
Bier zur Hochzeit, u(nd). dazu so viel Speise als nötig
In der Lesehilfe wurden bereits einige Ideen zusammengetragen. Vielleicht ist ein Moderator so nett und verschiebt die letzten Beiträge hierher. Es handelt sich um den Thread "aus dem Jahr" 1670.
Mit "Grüningen" könnte der Ort Gröningen, zwischen Halberstadt und Magdeburg gelegen, oder das nicht weit davon entfernte Kloster Gröningen gemeint sein. Auf der Straße sind diese Orte etwas über 50 km vom damaligen Wohnort Baltzer Bötels entfernt.
Mir erschließt sich nicht ganz, was Baltzer oder seine Familie mit (dem Kloster) Gröningen zu tun gehabt haben soll. Der Hinweis auf eine "Mitgafft" (Mitgabe) in der nicht unbedeutenden Höhe von 300 Mariengulden (nach heutiger Kaufkraft etwa 270.000 €) weist möglicherweise auf die Aufnahme eines Familienmitglieds in das Kloster Gröningen hin. Allerdings wurde dieses Kloster um 1550 im Zuge der Reformation aufgelöst. Die Person, die eventuell in dieses Kloster aufgenommen wurde, müßte mindestens der Generation von Baltzers Urgroßvater angehören, welcher 1527 geboren wurde.
Was ist wohl damit gemeint, daß "restierende Mitgafft Gelder aufgegeben" werden sollen? Die Zahlung dieser Mitgabe steht offenbar noch aus. Steht sie Baltzer bzw. seinen Erben zu, oder sind diese die Schuldner? Darf man den Begriff "aufgeben" wörtlich nehmen, also im Sinne von "die Forderung abschreiben"?
Oder könnte es um etwas ganz anderes gehen?
Über Eure Ideen und Anregungen würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
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