Veröffentlichung von Familienstammbüchern und Ahnenpässen im Netz

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  • Weltenwanderer
    Moderator
    • 10.05.2016
    • 4497

    Veröffentlichung von Familienstammbüchern und Ahnenpässen im Netz

    Hallo miteinander,

    in meinem Besitz befinden sich inzwischen knapp zwei Dutzend Ahnenpässe und Familienstammbücher.
    Dilibra.com ist schon länger inaktiv und im Moment sowieso nicht zugänglich, weshalb ich gerne Scans der Dokumente anderswo hochladen möchte, z. B. bei archive.org, um diese dauerhaft zu sichern. Allerdings bin ich bei den rechtlichen Grundlagen nicht ganz sicher, was zu beachten ist.

    Daher habe ich einige Fragen:
    1) Sind die Sperrfristen dieselben wie bei Zivilstandsregistern?
    2) Was, wenn alle genannten Personen bereits tot sind?
    3) Was aber, wenn sie innerhalb der letzten 30 Jahre gestorben sind?
    4) Was, wenn Personen, die theoretisch noch leben könnten, ohne Geburtsdaten eingetragen sind?

    LG,
    Michael
    Kreis Militsch: Latzel, Gaertner, Meißner, Drupke, Mager
    Kreis Tarnowitz / Beuthen: Gebauer, Parusel, Michalski, Wilk, Olesch, Majer, Blondzik, Kretschmer, Wistal, Skrzypczyk, von Ziemietzky, von Manowsky
    Brieg: Parusel, Latzel, Wuttke, Königer, Franke
    Trebnitz: Stahr, Willenberg, Oelberg, Zimmermann, Bittermann, Meißner, Latzel
    Kreis Grünberg / Freystadt: Meißner

    Mein Stammbaum bei GEDBAS
  • Neugier-Nase 2022
    Erfahrener Benutzer
    • 16.12.2022
    • 110

    #2
    Hallo und guten Abend,
    zu den Fragen hätte ich einen Link bei CompGen, den ich auf jeden Fall auch beachten würde.


    Behandelt nicht alles abe zumindest einen Teil des Fragenbereiches Datenschutz in der Genealogie:


    Im Fachbereich Europa des Deutschen Bundestages wurde bereits im Juli 2016 auf Anforderung eines Abgeordneten ein “Sachstand” erstellt, der die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf private Ahnenforscher behandelt, wie Tobias Kemper herausgefunden hat. Die Aussagen sind beschränkt auf die rein private, nicht kommerzielle Ahnenforschung außerhalb eines beruflichen bzw. wissenschaftlich-institutionellen Rahmens. Aber auch private Ahnenforschung kann in […]



    Grüße
    Neugier-Nase 2022

    Kommentar

    • Weltenwanderer
      Moderator
      • 10.05.2016
      • 4497

      #3
      Hallo,

      leider kann ich mir nicht sicher sein, dass hier eine Verarbeitung für diese Zwecke wirklich vorliegt. Ich erstelle hier keinen Stammbaum selbst, sondern veröffentliche eine bereits bestehende Genealogie, die vermutlich nicht für diese Zwecke erstellt wurde.

      LG,
      Michael
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      Kreis Tarnowitz / Beuthen: Gebauer, Parusel, Michalski, Wilk, Olesch, Majer, Blondzik, Kretschmer, Wistal, Skrzypczyk, von Ziemietzky, von Manowsky
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      Kommentar

      • Neugier-Nase 2022
        Erfahrener Benutzer
        • 16.12.2022
        • 110

        #4
        das ist ja in der Tat kein einfaches Thema


        gefunden hätte ich dazu noch dies (wo auch auf Urteile verlinkt wird)



        Urteil zu Datenschutzrecht u. postmortalem allgemeinen Persönlichkeitsrecht bei einer Internetdatenbank mit Grabstein-Fotos, Recht am Bild der eigenen Sache



        liebe Grüße
        Neugier-Nase
        Zuletzt geändert von Neugier-Nase 2022; 14.01.2023, 11:22.

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