Unehliches Kind einer verheirateten Frau

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  • Herbstkind93
    Erfahrener Benutzer
    • 29.09.2013
    • 1995

    Unehliches Kind einer verheirateten Frau

    Hallo,




    bin gerade auf einen interessanten Fall gestoßen:
    Christiane Gottliebe Nieschke heiratet am 28. Mai 1843 in Berlin den Schuhmacher August Albrecht.
    Am 1. Juli 1843 bringt sie eine Tochter auf die Welt, die unehelich ist.
    Die Verwandten ihres Mannes sind die Taufzeugen.
    So einen Fall hatte ich bisher noch nicht.
    Das Kind ist leider nur 10M alt geworden.


    LG
    Herbstkind
    Dauersuche nach FN Samariter (Samland; Berlin; Spremberg/Lausitz)
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 23414

    #2
    Selten, aber nicht ausgeschlossen.


    Meine Vorfahrin (1739-1805) hatte am 23.9.1760 einen Mann geheiraret, der am 18.12.1760 verstarb.


    Bereits am 27.1.1761 heiratete sie erneut, diesmal meinen Vorfahren.


    Am 13.7.1761 lässt sie eine Tochter (+15.7.1781) taufen, als deren Vater der erste Ehemann angegeben wird.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

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    • Herbstkind93
      Erfahrener Benutzer
      • 29.09.2013
      • 1995

      #3
      Ja, dieses Kind war dann aber ehelich, solche Fälle hatte ich auch schon gesehen. Die jungen Witwen brauchten halt rasch eine neuen Versorger.

      Aber das war der erste Fall mit einem unehelichen Kind. Der Mann hätte sich ja auch zum Kind bekennen können, dann hätte es nicht den Makel der Unehelichkeit gehabt.
      Dauersuche nach FN Samariter (Samland; Berlin; Spremberg/Lausitz)

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      • sternap
        Erfahrener Benutzer
        • 25.04.2011
        • 4070

        #4
        da wartete man, bis man gesehen hatte, ob es einem gefiel.
        manchmal besteht die chance, dass ein vater sein kind noch anerkennen wird.
        freundliche grüße
        sternap
        ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
        wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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        • Horst von Linie 1
          Erfahrener Benutzer
          • 12.09.2017
          • 23414

          #5
          Zitat von Herbstkind93 Beitrag anzeigen
          Ja, dieses Kind war dann aber ehelich,

          Ehelich ja, aber nach heutigem BGB leibliches Kind des zweiten Ehemannes!
          Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
          Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
          Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

          Und zum Schluss:
          Freundliche Grüße.

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          • Geschichtensucher
            Erfahrener Benutzer
            • 03.09.2021
            • 1056

            #6
            In der Frage geht es, so verstehe ich es, darum, dass das Kind einer verheirateten Frau als unehelich geführt wird.
            Beste Grüße, Iris

            Kommentar

            • Horst von Linie 1
              Erfahrener Benutzer
              • 12.09.2017
              • 23414

              #7
              Wo ist die Frage?
              Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
              Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
              Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

              Und zum Schluss:
              Freundliche Grüße.

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              • sternap
                Erfahrener Benutzer
                • 25.04.2011
                • 4070

                #8
                die sache muss man von hinten aufzäumen.
                ein kind, soviel ...monate nach beendigung einer ehe geboren, gilt immer noch als ehelich gezeugt.


                dieses kind aber ist vor einer ehe gezeugt und als unehelich geführt.
                manchmal bekam ein mann so eine frau im stand über ihm, dann gab es die ehe nur aufgrund des qualitätsmangels, dass sie nicht mehr unberührt war.
                freundliche grüße
                sternap
                ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
                wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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                • Horst von Linie 1
                  Erfahrener Benutzer
                  • 12.09.2017
                  • 23414

                  #9
                  Aber gerade dann hätte man von ihm erwarten dürfen, es als ehelich anzuerkennen.
                  Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                  Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                  Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                  Und zum Schluss:
                  Freundliche Grüße.

                  Kommentar

                  • Huber Benedikt
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.03.2016
                    • 4663

                    #10
                    moin
                    Die Sache scheint nicht ungewöhnlich.
                    Rechtsgrundlage ist nicht das BGB (gibts erst ab 1896) sondern ,da hier Berlin, das Allg. Preussische Landrecht (von 1794)
                    Allerdings bereits hier in :
                    I) in stehender Ehe;
                    §. 1. Die Gesetze gründen die Vermuthung, daß Kinder, die während einer Ehe erzeugt, oder geboren worden, von dem Manne erzeugt sind.

                    Dieser gesetzl. Vermutung ist relativ leicht entgegenzutreten, nämlich:
                    §. 2. Gegen diese gesetzliche Vermuthung soll der Mann nur alsdann gehört werden, wenn er überzeugend nachweisen kann, daß er der Frau in dem Zwischenraume, vom dreyhundert zweyten, bis zum zweyhundert zehnten Tage vor der Geburt des Kindes, nicht ehelich beygewohnt habe.

                    Hier ist davon auszugehen, dass der nunmehrige Ehemann diesen Einwand erhoben hatte (schon um nicht rechtlich verpflichtet zu sein), mit der Folge, dass er nicht als Vater gilt, das Kind damit automatisch, nachdem eine vorherige Ehe nicht vorliegt, UN-ehelich ist.
                    Nämliches würde eintreten, wenn sich der Erzeuger als (ausserehelicher) Vater bekennt.


                    Ergänzung:
                    Grund für den Ehemann gg die Ehelichkeitsvermutung einzuwenden ist sicher, dass bereits damals der (unehel.) Erzeuger der Mutter sämtliche Kosten in Zusammenhang mit der Geburt sowie natürlich Unterhalt des Kindes leisten musste.
                    Es waren also durchaus monetäre Zuflüsse zu erwarten falls der Erzeuger bekannt war (und die jetztige Ehefrau werds wohl wissen)


                    Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 21.11.2022, 22:44. Grund: Ergänzung
                    Ursus magnus oritur
                    Rursus agnus moritur

                    Kommentar

                    • Herbstkind93
                      Erfahrener Benutzer
                      • 29.09.2013
                      • 1995

                      #11
                      @Geschichtensucher es gab keine Frage, das ist die Plauderecke ;-)


                      @ Oder einfach Zuneigung? Er war Bürger und Schuhmachermeister, sie eine wendische Amtsdienertochter.


                      @HubertBenedikt. Die rechtliche Lage war mir schon klar, ich fand den Fall trotzdem ungewöhnlich. Gab natürlich viele Fälle wo ein Mann eine Frau geheiratet hat, die bereits ein unehliches Kind mit in die Ehe brachte. Aber die Situation stelle ich mir komisch vor. Man heiratet eine hochschwangere Frau und muss bei der Taufe dann gleich sagen, ehm ja das Kind ist aber nicht von mir.
                      Dauersuche nach FN Samariter (Samland; Berlin; Spremberg/Lausitz)

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                      • Sbriglione
                        Erfahrener Benutzer
                        • 16.10.2004
                        • 1501

                        #12
                        Dem kann ich nur zustimmen, auch wenn ein derartiges Verhalten mit Sicherheit nicht gerade ehrenhaft war, die Ehre der Frau und des Kindes beschädigt haben und auch dem Ansehen der Familie als Ganzes geschadet haben dürfte...

                        Ich kann mir, wie Huber Benedikt auch gut vorstellen, dass es dem Ehemann letztlich ums Geld ging, frage mich aber, warum der Pfarrer den tatsächlichen Kindsvater nicht mindestens nachgetragen hat (sollte der Unterhalt womöglich heimlich gezahlt worden sein, weil der Kindsvater keinen Ärger mit seiner eigenen Ehefrau haben wollte?) ...
                        Suche und biete Vorfahren in folgenden Regionen:
                        - rund um den Harz
                        - im Thüringer Wald
                        - im südlichen Sachsen-Anhalt
                        - in Ostwestfalen
                        - in der Main-Spessart-Region
                        - im Württembergischen Amt Balingen
                        - auf Sizilien
                        - Vorfahren der Familie (v.) Zenge aus Thüringen (u.a. in Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und NRW)
                        - Vorfahren der Familie v. Sandow aus dem Ruppinischen

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                        • Geschichtensucher
                          Erfahrener Benutzer
                          • 03.09.2021
                          • 1056

                          #13
                          [QUOTE=Herbstkind93;1501399]@Geschichtensucher es gab keine Frage, das ist die Plauderecke ;-)


                          "Wie kann das sein?" war die Frage, die bei mir beim Lesen Deines Themas entstand. Ich finde das ein interessantes Fundstück. Danke dafür.
                          Beste Grüße, Iris

                          Kommentar

                          • sternap
                            Erfahrener Benutzer
                            • 25.04.2011
                            • 4070

                            #14
                            man darf da nicht vom sofa aus die heutigen moralischen gesetze anwenden.


                            beispiel eines in mittelösterreich durch einen grundherrn ledig gezeugten kindes.
                            die geschwängerte försterstochter bekommt aus tschechien, damals böhmen, einen forstmann importiert. sie sieht ihn kurz für die hochzeit.
                            er muss noch seinen dienstvertrag beenden, über monate werden sie sich nicht mehr begegnen.
                            wie es zum üblichen verhalten von hochschwangeren gehört, sucht sie verwandte, wo sie während der niederkunft bleiben kann. sie entbindet in der heimat.


                            inzwischen wird ein neuer förster gesucht, der tscheche erhält den posten und ein größeres stück wald privat dazu. ab nun wohnen sie erstmals zusammen.
                            amtswege sind ihm erst jetzt möglich.
                            freundliche grüße
                            sternap
                            ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
                            wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




                            Kommentar

                            • Herbstkind93
                              Erfahrener Benutzer
                              • 29.09.2013
                              • 1995

                              #15
                              Zitat von Sbriglione Beitrag anzeigen
                              Dem kann ich nur zustimmen, auch wenn ein derartiges Verhalten mit Sicherheit nicht gerade ehrenhaft war, die Ehre der Frau und des Kindes beschädigt haben und auch dem Ansehen der Familie als Ganzes geschadet haben dürfte...
                              .

                              Ehrenhaft war es eine Frau zu heiraten, die bereits einen fremden Braten in der Röhre hatte. Gibt nicht viele, die das machen würden.
                              Vielleicht war er auch ganz korrekt: "Ich akzeptiere dich so, aber das Balg wird nicht meinen Namen haben, es ist ja schließlich nicht von mir." Immerhin waren nur seine Angehörigen Taufzeugen.
                              Dauersuche nach FN Samariter (Samland; Berlin; Spremberg/Lausitz)

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