Zitat von sternap
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nach dem Urteil des Gerichts
erster Instanz in Roermond
vom 17. Mai 1820.
Der Name Joanna filia
legitima wird ersetzt
anstelle des Namens Joannes filius
legitimus fälschlicherweise eingetragen
in diesem Register
der achevin delegierter Beamter
des Standesamtes J. Geust
Den Eltern war der Unterschied wohl schon 1798 klar, als sie einen weiteren Sohn Johannes nannten.
Zum weiblichen Peter ist in meiner Gegend Petronella üblich gewesen.
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