Zivilstandsregister

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  • TAGinLA
    Benutzer
    • 09.08.2020
    • 48

    Zivilstandsregister

    Ich habe die Tage viele Zivilstandsregister bei Familysearch entdeckt. Diese sind gut, wenn man sonst keine Kirchenbücher findet.

    Die Einführung der Personenstandsregister durch die Standesämter hat die Pfarrer wohl verpflichtet Abschriften, bis zu einem bestimmten Datum, rückwirkend zu verfassen.

    Einzelne Orte einer Kirchengemeinde wurden isoliert zusammengefasst. Aufgrund der Datenmenge kann die Fehlerquelle beim Abschreiben aber hoch sein.

    Ich denke, es macht keinen Sinn ein Ortsfamilienbuch mit Hilfe dieser Bücher aufzubauen. Sie eignen sich eher für einzelne Personen, die man eventuell später mit einem Orginal abgleichen kann.

    Sind meine Gedanken dazu richtig?
    Habt ihr Erfahrungen mit dem Zivilstandsregister?

    LG TaginLA
  • Xtine
    Administrator
    • 16.07.2006
    • 28509

    #2
    Hallo TAGinLA,

    mischt Du da nicht irgendwas?????

    Um welche Gegend handelt es sich denn bei Dir?

    Zivilstandsregister sind keine Abschriften von Kirchenbüchern!
    In Zivilstandsregistern werden auch normalerweise nicht die Orte einer Kirchengemeinde zusammengefaßt.

    Die Einführung von Zivilstandsregistern hat auch nichts mit der Verpflichtung der Pfarrgemeinden zu tun, daß Abschriften von den Kirchenbüchern gefertigt werden mußten. Das haben die Kirchen selbst bestimmt. Original und Abschrift wurden an verschiedenen Stellen gelagert. Natürlich können in den Abschriften auch Übertragungsfehler sein, das hast Du aber u.U. auch in den Zweitschriften der Zivil-/Personenstandsregister.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

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    • hhb55
      Erfahrener Benutzer
      • 07.04.2014
      • 1380

      #3
      Hallo TaginLa,

      ich schließe mich meiner Vorrednerin an!
      Die von den Franzosen eingeführten Zivilstandsregister haben für mich einen sehr hohen Stellenwert, sie sind wesentlich informativer als die Kirchenbücher! Es kommt allerdings auch auf den Zeitpunkt der Erstellung, den Standort und vieles mehr an.
      Häufig wurden die Register vom Maire oder dem zuständigen Beamten für den „Etat Civil“ des jeweiligen Ortes geführt. Es gab aber auch Gegenden wo der örtliche Pfarrer damit beauftragt war diese zu führen!

      Grüße

      Hans-Hermann

      Kommentar

      • TAGinLA
        Benutzer
        • 09.08.2020
        • 48

        #4
        Es ist folgendes passiert:


        Ich kenne die Kirchenbücher (analog) meiner heimatlichen Kirchengemeinde. Sie besteht aus mehreren Ortschaften.

        Nun habe ich die Zivilstandsregisiter gefunden. Alle gehen von ca. 1817-1874. 1874 wurden bei uns die Standesämter eingeführt (Ende v. Hessen-Nassau). Die einzelnen Orte wurden jetzt separiert also für jeden Ort dieser Kirchengemeinde wurde ein Zivilstandsregister erstellt. Kontinuierlich in einer Handschrift geführt. Mehrmals ist jetzt auch der Stempel des Standesamtes (resp. des Bürgermeisters) dort zu finden, weil xyz beglaubigt wurde.

        Da habe ich wohl falsch vermutet.





        Hier wird unter dem Absatz Zivilstandsregister von der Verpflichtung des Pfarrers gesprochen.


        LG TaginLA
        Zuletzt geändert von TAGinLA; 06.10.2022, 14:13. Grund: Ergänzung

        Kommentar

        • Xtine
          Administrator
          • 16.07.2006
          • 28509

          #5
          Es klärt aber immer noch nicht, von welcher Region / welchem Ort Du sprichst.

          Bei Hessen-Nassau handelt es sich dann wohl aber um die
          zivilen Personenstandsregister, welche von den Pfarrern geführt wurden.
          Im Herzogtum Nassau wurden seit 1817 zivile Personenstandsregister durch die Pfarrer vor Ort geführt. Die Register befinden sich heute daher in den Pfarrarchiven bzw. in den zuständigen zentralen Kirchenarchiven. Duplikate der Register wurden nur im kurzen Zeitraum von 1818 und 1824 angelegt.
          Aber auch, wenn die Pfarrer nun für jeden Ort ein eigenes Register führten, kann man das doch in einem OFB zusammenfassen.
          Viele Grüße .................................. .
          Christine

          .. .............
          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
          (Konfuzius)

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          • TAGinLA
            Benutzer
            • 09.08.2020
            • 48

            #6
            Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
            ...


            Aber auch, wenn die Pfarrer nun für jeden Ort ein eigenes Register führten, kann man das doch in einem OFB zusammenfassen.

            Das sehe ich auch nicht als das Problem.

            Ich hatte einfach nur die Bedenken, dass es sich bei Zivilstandsregister um ungenauere Abschriften handeln könnte. Das wurde ja nun geklärt.
            VG TaginLA

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