Urkunden aus Ancestry veröffentlichen?

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  • Löwenherz 1965
    Erfahrener Benutzer
    • 21.10.2007
    • 163

    Urkunden aus Ancestry veröffentlichen?

    Hallo zusammen,

    ich weiß nicht, ob folgendes Thema hier schon mal war, gefunden habe ich hier nichts.

    Wollte anfragen, ob man die herunter geladenen
    und als Screenshot gemachten Urkunden von Ancestry z.B. bei FamilySearch usw. hoch laden darf.
    Da ich nicht weiß, ob Ancestry dies zulässt, wollte ich erst hier mal anfragen, bevor ich dann Schwierigkeiten bekomme.

    Würde mich sehr freuen, wenn jemand mir darauf antworten könnte.

    Wünschen allen hier noch einen schönen Tag.

    Danke im voraus.

    Maike
    Liebe Grüße aus Dortmund
    Löwenherz
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 28936

    #2
    Hallo Maike,

    In den AGB von Ancestry steht:

    die Dienste nicht weiterzuverkaufen oder Inhalte oder Informationen, die sich auf den Diensten befinden, weiterzuverkaufen, zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen, sofern dies nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen beschrieben ist;
    Abgesehen davon, dass die Bilder auch irgendwelchen Urheber-, Veröffentlichungs- etc. -rechten unterliegen können, die einer anderweitigen Veröffentlichung entgegenstehen könnten.

    Bei einzelnen Bildern mag das noch nicht so ins Gewicht fallen, aber stell Dir mal vor, da lädt einer ganze KB runter und stellt sie woanders kostenlos ein, dann ist das bestimmt nicht im Interesse von Ancestry.

    Verlinke die Bilder einfach, so kann sie jeder mit einem aktiven ABO ansehen.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • Gastonian
      Moderator
      • 20.09.2021
      • 4189

      #3
      Hallo Xtine:


      Wie steht es in Deutschland mit den sogenannten sharing-links?


      Wenn man bei einem Dokument in Ancestry rechts auf den vierten Knopf drückt ("Weitergeben") und dann auf "Link kopieren" klickt, kriegt man einen Link zum Dokument, den selbst nicht-Abonennten einsehen können. Laut Ancestry kann man diesen Link per Mail verschicken oder auf Facebook veröffentlichen - also auch hier?


      VG


      --Carl-Henry
      Wohnort USA

      Kommentar

      • TempusFugit
        Erfahrener Benutzer
        • 14.11.2021
        • 143

        #4
        Einerseits verstehe ich Archion, denn die wollen natürlich Geld verdienen.

        Andererseits finde ich es schon fragwürdig, so strikt die Weiterverwendung unterbinden zu wollen. Es ist ja nicht so, als ob Archion die Werke selbst erstellt hat; die Quellen sind Kulturgut und gehören Archion nicht.

        Bei Urheberrecht etc braucht es meines Wissens nach auch eine Schöpfungshöhe. Ob darunter der Scan einer Kirchenbuchseite fällt?

        Natürlich kann Archion sein Hausrecht festlegen und Personen rauswerfen die dagegen verstossen. Ob das Veröffentlichen aber rechtliche Konsquenzen haben kann, müßten wohl Gerichte klären.

        Es geht ja auch anders, wie zB Matricula zeigt.

        Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
        Bei einzelnen Bildern mag das noch nicht so ins Gewicht fallen, aber stell Dir mal vor, da lädt einer ganze KB runter und stellt sie woanders kostenlos ein, dann ist das bestimmt nicht im Interesse von Ancestry.
        Naja, es ist immer noch so, daß Gesetze mehr gelten als die Interessen von Unternehmen. Wäre ja schlimm wenn nicht.

        Kommentar

        • Xtine
          Administrator

          • 16.07.2006
          • 28936

          #5
          Hallo Carl-Henry,

          Zitat von Gastonian Beitrag anzeigen
          Wie steht es in Deutschland mit den sogenannten sharing-links?
          diese Art Link ist mir bisher tatsächlich entgangen
          Aber es stimmt, damit sieht man auch ohne Anmeldung das Bild



          Zitat von TempusFugit Beitrag anzeigen
          Einerseits verstehe ich Archion, denn die wollen natürlich Geld verdienen.

          Andererseits finde ich es schon fragwürdig, so strikt die Weiterverwendung unterbinden zu wollen. Es ist ja nicht so, als ob Archion die Werke selbst erstellt hat; die Quellen sind Kulturgut und gehören Archion nicht.
          Hier geht es um Ancestry
          Aber auch die wollen Geld verdienen
          Was man hier bezahlt, ist die Arbeit die es gekostet hat, das ganze zu digitalisieren und bereitzustellen. Auch Server kosten Geld.
          (Bitte jetzt keine Diskussion über das Geld, ob, warum, etc. Das fürht zu nix)
          Dafür kann man aber auch bequem von zu Hause aus forschen.
          Viele Grüße .................................. .
          Christine

          .. .............
          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
          (Konfuzius)

          Kommentar

          • TempusFugit
            Erfahrener Benutzer
            • 14.11.2021
            • 143

            #6
            Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
            Hier geht es um Ancestry
            Aber auch die wollen Geld verdienen
            Was man hier bezahlt, ist die Arbeit die es gekostet hat, das ganze zu digitalisieren und bereitzustellen. Auch Server kosten Geld.
            (Bitte jetzt keine Diskussion über das Geld, ob, warum, etc. Das fürht zu nix)
            Dafür kann man aber auch bequem von zu Hause aus forschen.
            Hah, mea culpa. Ich hatte vorher was über Archion gelesen, da ist mir der Lapsus passiert.

            Wie gesagt, ich verstehe Ancestry schon, aber ich bezweifle ob das zivilrechtliche Folgen hätte.

            Kommentar

            • iClaudia
              Erfahrener Benutzer
              • 14.07.2021
              • 123

              #7
              Die Klausel mit der Vervielfältigung steht eh auf tönernen Füßen, so lange kein Kopierschutz vorhanden ist, den man überwinden müsste, um eine Kopie zu erstellen.

              Was eine Veröffentlichung angeht, so gibt es auch da keine wirkliche Faustregel. Ist es schon öffentlich, wenn ich ein Foto der Urkunde vor 200 geladenen Gästen im Rahmen eines Vortrages zeige? Mit solchen Fragestellung beschäftigen sich Gerichte schon seit Jahrzehnten weltweit und kommen immer wieder zu unterschiedlichen Auslegungen. Es gibt da einfach auch viel zu viele Grauzonen.

              Beim Urheberrecht kann übrigens schon die Nennung einer Quelle Abhilfe schaffen. Selbst bei gemeinfreien Werken steht man so auf einer etwas besseren Basis. Eine gewisse Außenministerin hätte sich damit einiges an Ärger ersparen können

              Persönlich habe ich auch kein Problem für Ancestry oder Archion zu bezahlen. Beim Abomodell von Archion finde ich die enthaltenen Downloads etwas schräg. Also nicht von der Menge her, weil sonst würden da welche direkt mit Bots anrücken und die Datenbank leersaugen. Eher damit, dass die Downloads verfallen, wenn man sie nicht nutzt. Aber das ist ein anderes Thema

              Kommentar

              • TempusFugit
                Erfahrener Benutzer
                • 14.11.2021
                • 143

                #8
                Zitat von iClaudia Beitrag anzeigen
                Die Klausel mit der Vervielfältigung steht eh auf tönernen Füßen, so lange kein Kopierschutz vorhanden ist, den man überwinden müsste, um eine Kopie zu erstellen.
                Was bei Bildern im Internet nicht einfach sein dürfte. Eigentlich reicht ja ein Screenshot; notfalls macht man mehrere und fügt die zusammen.

                Zitat von iClaudia Beitrag anzeigen
                Ist es schon öffentlich, wenn ich ein Foto der Urkunde vor 200 geladenen Gästen im Rahmen eines Vortrages zeige
                Für Verwertungsgesellschaften geht "öffentlich" ab 2 Personen los

                Zitat von iClaudia Beitrag anzeigen
                Persönlich habe ich auch kein Problem für Ancestry oder Archion zu bezahlen. Beim Abomodell von Archion finde ich die enthaltenen Downloads etwas schräg. Also nicht von der Menge her, weil sonst würden da welche direkt mit Bots anrücken und die Datenbank leersaugen.
                Wieviele Downloads hat man denn da? Ich hatte schon mal überlegt mich dort anzumelden, aber solche Sachen reduzieren immer meine Begeisterung.

                Kommentar

                • Xtine
                  Administrator

                  • 16.07.2006
                  • 28936

                  #9
                  Zitat von TempusFugit Beitrag anzeigen
                  Wieviele Downloads hat man denn da? Ich hatte schon mal überlegt mich dort anzumelden, aber solche Sachen reduzieren immer meine Begeisterung.

                  Siehe hier:

                  Kurz:
                  1-Monats-Pass: 50 Downloads.
                  3-Monats-Pass: 150 Downloads.
                  1-Jahres-Pass: 600 Downloads.
                  20-Tage-Kontingent: 50 Downloads.
                  Viele Grüße .................................. .
                  Christine

                  .. .............
                  Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                  (Konfuzius)

                  Kommentar

                  • TempusFugit
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.11.2021
                    • 143

                    #10
                    Danke für die Info.

                    50 pro Monat ist ja nicht wirklich viel.

                    Kommentar

                    • Xtine
                      Administrator

                      • 16.07.2006
                      • 28936

                      #11
                      Zitat von Gastonian Beitrag anzeigen
                      Wie steht es in Deutschland mit den sogenannten sharing-links?
                      Wie ich gerade sehe, ist dieser Button nicht bei allen Filmen aktiv!
                      Funktioniert also nur bedingt.
                      Viele Grüße .................................. .
                      Christine

                      .. .............
                      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                      (Konfuzius)

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                      • Löwenherz 1965
                        Erfahrener Benutzer
                        • 21.10.2007
                        • 163

                        #12
                        Vielen Dank für Eure vielen Antworten. Werde dann mal nach und nach einige Urkunden bzw. Screenshots bei FamilySearch in der 'Erinnerungsabteilung' hoch laden. Bei der 'Quelleabteilung' werde ich sie nicht hochladen, da ich zur Zeit nicht mehr bei Ancestry bin und die Internetseite unter anderem nicht mehr mit angeben kann.

                        Werde auch die Screenshots aus den katholischen Kirchenbüchern dort reinsetzten. Hatte bei FamilySearch bei meinen Ahnen und dessen Nachkommen dort schon bei den Grund der Angaben und auch in meine Notizen die passende Internetseiten verlinkt.

                        Noch mals vielen Dank für Eure Hilfe.

                        Maike
                        Liebe Grüße aus Dortmund
                        Löwenherz

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                        • XodoX
                          Erfahrener Benutzer
                          • 03.07.2022
                          • 205

                          #13
                          Zitat von Löwenherz 1965 Beitrag anzeigen
                          Hallo zusammen,

                          ich weiß nicht, ob folgendes Thema hier schon mal war, gefunden habe ich hier nichts.

                          Wollte anfragen, ob man die herunter geladenen
                          und als Screenshot gemachten Urkunden von Ancestry z.B. bei FamilySearch usw. hoch laden darf.
                          Da ich nicht weiß, ob Ancestry dies zulässt, wollte ich erst hier mal anfragen, bevor ich dann Schwierigkeiten bekomme.

                          Würde mich sehr freuen, wenn jemand mir darauf antworten könnte.

                          Wünschen allen hier noch einen schönen Tag.

                          Danke im voraus.

                          Maike

                          Nur mal so am Rande. Einen "Screenshot" würde ich nicht machen. Du brauchst die Urkunden hochauflösend und das geht nur, wenn du es runterlädst. Ansonsten erkennst du kaum was, wenn du das Bild stark vergrößern willst, da die Auflösung das nicht mitmacht.
                          Das mache ich nur, wenn man es nicht speichern kann, wie z.B. in den "Zentren für Familiengeschichten", wo man es nicht runterladen kann, da es gesperrt ist. Dann aber auch das Bild so viel wie möglich bereits vergrößern und dann den Screenshot machen, damit man dann ein Abbild von der höchstmöglichen Auflösung hat.

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