Hallo allerseits,
ich habe mal eine Frage (die in meinem Fall insbesondere die Region zwischen Harz und Elm betrifft):
Der Begriff "Nachbar" wurde ja in früheren Zeiten bekanntermaßen auf Einwohner eines Dorfes bezogen, die Anteil an den "nachbarschaftlichen Rechten", wie z.B. der Weide- und Hudenutzung und der übrigen Nutzung dörflicher Gemeinschaftseinrichtungen hatten.
Nun gibt es aber auch die Bezeichnung "mitnachbarlicher Einwohner" - und da habe ich mal irgendwo (leider weiß ich, da es zeitlich zu lange zurück liegt) mal gelesen, dass DIESE Bezeichnung sich auf Leute beziehe, die in die "Nachbarschaft" eingeheiratet oder sich in diese eingekauft hätten (die sie also nicht zusammen mit dem familiären Hof ererbt hatten).
Stimmt das?
Gibt es dazu irgendwelche Belege?
Grüße!
ich habe mal eine Frage (die in meinem Fall insbesondere die Region zwischen Harz und Elm betrifft):
Der Begriff "Nachbar" wurde ja in früheren Zeiten bekanntermaßen auf Einwohner eines Dorfes bezogen, die Anteil an den "nachbarschaftlichen Rechten", wie z.B. der Weide- und Hudenutzung und der übrigen Nutzung dörflicher Gemeinschaftseinrichtungen hatten.
Nun gibt es aber auch die Bezeichnung "mitnachbarlicher Einwohner" - und da habe ich mal irgendwo (leider weiß ich, da es zeitlich zu lange zurück liegt) mal gelesen, dass DIESE Bezeichnung sich auf Leute beziehe, die in die "Nachbarschaft" eingeheiratet oder sich in diese eingekauft hätten (die sie also nicht zusammen mit dem familiären Hof ererbt hatten).
Stimmt das?
Gibt es dazu irgendwelche Belege?
Grüße!
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