Aufgebot und Hochzeit ?

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  • karlfriedrich
    • Heute

    Aufgebot und Hochzeit ?

    Ich habe in einem Eintrag das Aufgebot eines Paares im Jahre 1807 verzeichnet, ein anderer hält die Hochzeit desselben im Jahre 1813 fest. Die Kinder, die dazwischen geboren sind, sind alle als "unehelich" beschrieben, aber Vater und Mutter sind immer dieselben.

    Besteht denn ein Unterschied zwischen Aufgebot und Hochzeit ?
    Warum hat sich das Paar so lange Zeit gelassen, bis es in die Ehe ging ?
  • Silke Schieske
    Erfahrener Benutzer
    • 02.11.2009
    • 4496

    #2
    Hallo Rolo,

    Ich habe bei meiner Forschung schon einen Eintrag gefunden, in dem tatsächlich steht
    "Nach mehrmaligen Aufgebot copulierten heute...."

    Möglich wäre es. Eine andere Möglichkeit, es handelt sich um 2 verschiedene Paare mit zufällig dem selben Namen (vielleicht Geschwister oder Cousin).

    Gruß Silke
    Wir haben alle was gemeinsam.
    Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

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    • karlfriedrich

      #3
      Es handelt sich um das gleiche Paar, habe das schon nachgeprüft.

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      • Silke Schieske
        Erfahrener Benutzer
        • 02.11.2009
        • 4496

        #4
        Hallo Rolo,

        Naja, dann ist es so wie bei meinen Ahnen. Aufgebot bestellt und wieder abgesagt.
        Irgendeinen Grund wird es da bestimmt gegeben haben.

        Eine Idee von mir, sind dann vielleicht immer die Kinder geboren, wenn sie heiraten wollten?!

        Gruß Silke
        Wir haben alle was gemeinsam.
        Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

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        • Hibol

          #5
          Halloo Rolo,

          sicher gibt es einen Unterschied zwischen Aufgebot und Hochzeit. Heiratswillige wurden in der Regel 3 mal öffentlich aufgeboten, dass heißt es wurde bekanntgegeben, dass Hans Müller und Lieschen Schmidt demnächst heiraten wollen. In dieser Aufgebotszeit hatte jedermann Gelegenheit Einspruch gegen die Eheschließung einzulegen. Vielleicht war das bei deinen Vorfahren der Fall, beispielsweise könnte noch eine Forderung auf Unterhalt von einer andern Frau bestanden haben oder ähnliches, vielleicht hatten sie auch nicht den Nachweis erbringen können, dass sie fähig waren eine Familie zu ernähren, dann konnten sie erst nach mehreren vorhandenen Kindern heiraten, Falls es sowas gibt, könnte man sowas in den Gemeindeprotokollen nachlesen.

          Gruß
          Hibol

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