Was könnte Horst hier erstaunen?
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Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.
Und zum Schluss:
Freundliche Grüße. -
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Daß Arthur bereits im Mutterleib getauft wurde? Ich bin mit den Sitten im Süden nicht so vertraut...Daten sortiert, formatiert und gespeichert!Kommentar
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Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.
Und zum Schluss:
Freundliche Grüße.Kommentar
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Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.
Und zum Schluss:
Freundliche Grüße.Kommentar
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Sind das viele oder wenige Punkte?
Zu den Schutzfristen siehe hier: http://www.genwiki.de/Sperrfrist
Auch da gibt es nichts zu staunen.
Ich wundere mich nur ...
ReinerKommentar
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Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.
Und zum Schluss:
Freundliche Grüße.Kommentar
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Hallo allerseits:
Hier scheint das Problem nicht (oder nicht nur) eine Mißachtung der Sperrfristen, sondern eine Mißachtung der Archivordnung zu sein.
Laut der Archivordnung für die Evangelische Landeskirche in Württemberg vom 14. Februar 1989 (https://www.archiv.elk-wue.de/landes...archivordnung/), §15(4)(b), sind die ab 1876 geführten Kirchenbücher nicht öffentlich zugänglich: "Eine Einsicht in diese Kirchenbücher ist nur Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Personen zu gestatten, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, direkten Vorfahren und Abkömmlingen, soweit sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Für genealogische Erhebungen, die die Zeit nach 1875 betreffen, ist deshalb auf die Standesämter zu verweisen."
Übereinstimmend mit dieser Vorschrift sind die Kirchenbücher ab 1876 nicht auf Archion einsehbar, und anscheinend sind die Mikrofilme auch im LKA Stuttgart nicht bestellbar.
Die Mormonen haben aber diese Kirchenbücher in den 1960er Jahren verfilmt, und irgendwo im Vertrag zwischen den Mormonen und dem LKA muß man vergessen haben, die Mormonen zu verpflichten, sich an Änderungen der Archivordnungsvorschriften zu halten.
VG
--Carl-HenryWohnort USAKommentar
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Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.
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Hallo,
das ist ja noch harmlos. Bei Ancestry kann ich auch die Konfirmation und Taufe meiner Tante finden (1956 / 1970). Bei der evangelischen Kirche in Württemberg war man da wohl nicht so genau.
Gruß AlexKommentar


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