Ermittlung von Verwandtschaftsverhältnissen anhand eines Hypothekenbuches

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  • Sbriglione
    Erfahrener Benutzer
    • 16.10.2004
    • 1491

    Ermittlung von Verwandtschaftsverhältnissen anhand eines Hypothekenbuches

    Hallo allerseits,

    beim Nachschauen in meinen alten Kopien sind mir zwei Auszüge aus einem Hypothekenbuch von Wormsdorf (im Magdeburgischen) aus der Zeit um 1720 in die Hände gefallen, die ich schon lange habe, aber damals nie so richtig ausgewertet hatte.
    Jetzt habe ich sie im Rahmen meiner Recherchen nach der Wormsdorfer Familie WIPPER wieder in die Hand genommen - und um genau diese Familie geht es in den beiden gefundenen Einträgen!

    Der eine Eintrag (Nr. 7) betrifft einen Heinrich WIPPER, der nach Aussage der tabellarischen Darstellung seinen Grundbesitz (3 Morgen Land, einen Morgen Wiesenwachs und einen kleinen Garten samt Wohnhaus) ihm laut Eheberedung von 1709 von seiner Ehefrau zugekommen sei, während er selbst 150 Thaler, sowie noch ausstehende 20 Thaler Erbgeld von Hans WIPPERS Witwe in die Ehe eingebracht habe.
    Irgendwo bei den Angaben zum Grundbesitz wurde noch eine Bemerkung von "einer Hälfte" (der drei Hufen?) geschrieben, die einem Hennig Lücke gehörten.

    Der andere Eintrag (Nr. 11) betrifft einen Jürgen WIPPER, der im Jahre 1721 seinen Besitz im Umfang von 2 Hufen Landes (samt Hofgebäuden), einem Morgen Wiesenwachs und einen kleinen Garten von seinen Geschwistern und seiner Mutter erkauft und ererbt habe. Der Besitz stamme laut einer Eheberedung aus dem Jahre 1687 von seinem Vater Hans WIPPER.
    Als Geschwister, denen er noch Geld schulde, werden benannt: ein Bruder Johann Friederich, eine Schwester Anna Margarethe und eine Schwester Maria.
    Ferner wird ein Heinrich WIPPER erwähnt, der Jürgen "als Vormund von Hennig WIPPER aus dessen "Pupillen-Geldern" im Rahmen des Kaufvertrages Geld geliehen habe.
    Ansonsten wird noch erwähnt, dass Jürgen WIPPER der Vormund von "Christian Lückes Kindern erster Ehe" sei.

    Leider habe ich nur diese beiden Auszüge aus dem Hypothekenbuch, weil es die einzigen mit Besitzern aus der Familie WIPPER waren und weiß daher auch nicht, was möglicherweise noch in den Einträgen zu den Ehemännern der beiden (1721 schon verheirateten) Schwestern von Jürgen und im Eintrag von Hennig Lücke steht...

    Meine Fragen an euch:
    1. aus meiner Sicht spricht einiges dafür, dass der im ersten Eintrag als Besitzer genannte Heinrich WIPPER ein älterer Bruder von Jürgen war, der sich zu einer Zeit hat auszahlen lassen, als sein Vater den Hof noch selbst bewirtschaftet hat (wobei ich mich dann schon frage, warum er in seine eigene Ehe nur so wenig Geld eingebracht hat und offensichtlich von Jürgen nichts aus dem Verkauf zu fordern hatte).
    Seht ihr das ähnlich?
    Aber wenn das so sein sollte: wer war dann der noch minderjährige Hennig WIPPER, dessen Vormund er war? Doch wohl eher KEIN noch minderjähriger Bruder von ihm!

    2. dass in beiden Einträgen eine Familie LÜCKE erwähnt wird, klingt für mich auch irgendwie nach Verwandtschaft: warum war Jürgen WIPPER der Vormund eines Kindes dieses Namens und warum gehörte ein Teil der Hufen von Heinrich Wipper einem anderen Mitglied dieser Sippe? Was denkt ihr dazu?

    Was den Herkunftsort der Familie, Wormsdorf, betrifft, so habe ich leider zwei Probleme:
    1. die älteren Kirchenbücher von Wormsdorf existieren leider nicht mehr (die Zivilstandsregister aus der Zeit des Königreich Westphalen sind die ältesten überhaupt noch existierenden Akten des Ortes, die Taufen, Heiraten und Tode erfassen;
    2. ich habe leider keine Ahnung (und konnte es auch online nicht herausfinden) zu welchem Magdeburgischen Amt Wormsdorf im 18. Jahrhundert gehört hat: Haldensleben? Wolmirstedt? Möllenvogtei?
    Falls jemand von euch DAS zufällig weiß, wüsste ich zumindest, in welchen Amtshandelsbüchern ich gezielt schauen könnte!

    Grüße!
    Zuletzt geändert von Sbriglione; 24.02.2022, 10:42. Grund: Neue Erkenntnisse haben zum Wegfall zweier Punkte geführt
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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 7310

    #2
    Guten Morgen Sbriglione,

    ich wäre ganz sicher zu demselben Schluß gekommen, daß Heinrich Wipper der Bruder des Jürgen Wipper sein muß. Wer von den beiden der Ältere war ist eine Frage, die ich nicht sicher beantworten kann. Hierzu solltest Du vielleicht ermitteln, welche Gewohnheit in Wormsdorf bezüglich des Erbrechts seinerzeit galt. Meiner Erfahrung nach war das Ältestenrecht im später so genannten Gebiet der Nordwestdeutschen Höfeordnung lange nicht so verbreitet, wie man heutzutage häufig annimmt.

    Sehr wahrscheinlich ist aber Heinrich älter. Wenn er 1709 (Datum der Eheberedung) heiratete und man annimmt, daß er frühestens 1687 geboren wurde (Eheberedung des Vaters Hans Wipper), dann heiratete er mit 22 Jahren, also ganz ungewöhnlich früh. Wäre er nicht der älteste Bruder, würde man sein Heiratsalter noch niedriger ansetzen müssen, was ich für sehr unwahrscheinlich halte. Oder aber, Heinrich und Jürgen waren Halbbrüder und Heinrich stammte aus einer ersten Ehe von Hans Wipper, Jürgen aus einer späteren.

    Ich bin mir gar nicht einmal sicher, ob 150 Taler eine geringe Abfindung für einen Hof von zwei Hufen darstellten. Einmal sind zwei Hufen nicht die Welt. In der Peiner Ecke zählte man damit zwar schon zu den Ackerleuten, aber rund um das Große Bruch gab es bereits Großkothsassen, die mehr als zwei Hufen hatten. Weiterhin ist ja auch die Frage, auf wieviele weichende Erben der Abfindungsbetrag aufgeteilt werden mußte, der sich ja noch um Schulden verringern konnte, die eventuell auf dem Hof lagen.

    Nicht viel, aber vielleicht hilft es.

    Viele Grüße
    consanguineus
    Zuletzt geändert von consanguineus; 24.02.2022, 09:24.
    Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

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    • sternap
      Erfahrener Benutzer
      • 25.04.2011
      • 4070

      #3
      der patriarch heißt hans, aus seinem ehevertrag weiß man, dass der besitz ihm gehörte.
      vater hans starb, die erbsache ist noch nicht ganz abgewickelt, denn 20 thaler von sohn heinrichs erbe sind noch bei vater hansens witwe.

      später lesen wir, heinrich, der schon vor vaters ableben eine summe erhalten hatte, ist vormund eines hennig, mutmaßlich seines jüngeren bruders bzw. halbbruders.
      heinrich hat günstig eingeheiratet:

      Zitat von Sbriglione Beitrag anzeigen
      Der eine Eintrag (Nr. 7) betrifft einen Heinrich WIPPER....... er selbst 150 Thaler, sowie noch ausstehende 20 Thaler Erbgeld von Hans WIPPERS Witwe in die Ehe eingebracht habe.
      Irgendwo bei den Angaben zum Grundbesitz wurde noch eine Bemerkung von "einer Hälfte" (der drei Hufen?) geschrieben, die einem Hennig Lücke gehörten.
      bis zu hennigs volljährigkeit scheint heinrich den nutzen aus dem land ohne pachtzins zu ziehen und so auch eine gegenleistung für seine anstrengungen als vormund zu haben.
      Ferner wird ein Heinrich WIPPER erwähnt, der Jürgen "als Vormund von Hennig WIPPER aus dessen "Pupillen-Geldern" im Rahmen des Kaufvertrages Geld geliehen habe.
      heinrich, hennigs vormund, stellt eventuell seinen das haus erbenden bruder jürgen günstig, indem er das dem mündel zustehende geld vorerst als zinsenlosen kredit an jürgen behandelt, deshalb gilt es als geliehen.

      Der andere Eintrag (Nr. 11) betrifft einen Jürgen WIPPER, der im Jahre 1721 .... ererbt habe.
      jürgen erbt vom patriarchen hans in einem übergabevertrag das haus, bei dem aufgezählt wird, wer wie auszuzahlen ist. für hennig wird ihm land anvertraut und kann es bis zu dessen volljährigkeit sichtlich pachtfrei nutzen.

      Als Geschwister, denen er noch Geld schulde, werden benannt: ein Bruder Johann Friederich, eine Schwester Anna Margarethe und eine Schwester Maria.
      diese anderen geschwister übergehe ich vorerst.




      es wird aber keine sachleistung, naturalien, versorgung, an die witwe und hennig angeführt und keine angabe über die erziehung hennigs gemacht..
      wahrscheinlich konnte wie witwe diesen und das lücke kind/die lücke kinder noch selbst versorgen.



      2. dass in beiden Einträgen eine Familie LÜCKE erwähnt wird, klingt für mich auch irgendwie nach Verwandtschaft: warum war Jürgen WIPPER der Vormund eines Kindes dieses Namens und warum gehörte ein Teil der Hufen von Heinrich Wipper einem anderen Mitglied dieser Sippe? Was denkt ihr dazu?
      ich denke, die erste frage ist, ob hansens frische witwe bei der heirat bereits witwe nach lücke war, und dessen kind/er mit ihrem zweiten mann hans aufzog. hennig wäre der leibliche sohn der beiden, somit eventuell ein halbbruder der älteren geschwister heinrich und jürgen.



      war hans 1x oder 2 x verheiratet?
      wann starb ein lücke?
      Zuletzt geändert von sternap; 24.02.2022, 14:39.
      freundliche grüße
      sternap
      ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
      wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




      Kommentar

      • Sbriglione
        Erfahrener Benutzer
        • 16.10.2004
        • 1491

        #4
        Hallo Sternap,

        Danke füR Deine Überlegungen (auch an Consanguineus für seine)!
        Gehe ich richtig in der Annahme, das Du Hennig WIPPER (Heinrichs Mündel) als einen weiteren Bruder von Heinrich und Jürgen WIPPER ansiehst?

        Wenn ja: könnte Heinrich Wipper sein Geld auch dann noch in dieser Weise verwaltet haben, wenn Hennig schon 20 Jahre alt gewesen wäre (ich frage, weil ich eine leider bisher unbestätigte Vermutung habe, dass er mit einem um 1701 geborenen Hennig WIPPER in Wefensleben identisch sein könnte)?

        Leider geht - um auf Deine Frage bezüglich des älteren Hans Wipper zurück zu kommen, aus dem Hypothekenbuch nicht hervor, ob der Heiratsvertrag von 1687 mit einer ersten oder zweiten Ehefrau geschlossen wurde. Die Vermutung, dass es sich um eine Zweitehe gehandelt haben könnte, hatte ich aber tatsächlich auch schon (und hoffe, dazu noch andere Akten zu finden)!
        Was die diversen Sterbedaten betrifft, bleibt leider das Problem, dass die Kirchenbücher des Ortes im Jahre 1807 verbrannt sind und sich daher ausschließlich aus anderen Archivalien Anhaltspunkte gewinnen ließen.

        Mein vorläufiges Fazit: ich werde versuchen, doch schon früher wieder ins Landesarchiv Magdeburg zu kommen, als eigentlich geplant und mir da auch gezielt die Amtshandelsbücher von Sommerschenburg (danke an "Alter Mansfelder" für die Info!) vornehmen!

        Freundliche Grüße
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        • sternap
          Erfahrener Benutzer
          • 25.04.2011
          • 4070

          #5
          Zitat von Sbriglione Beitrag anzeigen
          Wenn ja: könnte Heinrich Wipper sein Geld auch dann noch in dieser Weise verwaltet haben, wenn Hennig schon 20 Jahre alt gewesen wäre (ich frage, weil ich eine leider bisher unbestätigte Vermutung habe, dass er mit einem um 1701 geborenen Hennig WIPPER in Wefensleben identisch sein könnte)?

          in meiner mährischen linie übergab ein vater das erbe einem der söhne, mit der bemerkung, wenn xy aus der soldatenzeit zurückkomme, müssten ihm bestimmte teile des überschriebenen übergeben werden.
          das ist klug überlegt, da im todesfall des militärs das erbe nicht wieder kompliziert geteilt werden muss.
          insgesamt scheint mir dein erbvertrag sehr menschlich und großfamiliär verfasst und gelebt worden zu sein.
          freundliche grüße
          sternap
          ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
          wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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          • sternap
            Erfahrener Benutzer
            • 25.04.2011
            • 4070

            #6
            vernünftig überlegt, lässt sich der hinweis, ob der von dir gefundene taufeintrag eines hennig zu dem im erbvertrag des patriarchen hans genannten hennig passt, leicht führen.


            erfragen, wann damals volljährigkeit erlangt wurde bzw. vormundschaft endete, diese zahl zählen zum

            datum der möglichen geburt.
            alter für wehrfähigkeit erfragen, nachsehen ob nahebei krieg war.

            datum des erbvertrages beachten.
            freundliche grüße
            sternap
            ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
            wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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