Guten Abend,
angenommen, ein Katholik der um 1872 kirchlich geheiratet hatte, hätte sich um 1885 herum zivilrechtlich scheiden lassen. Weiter angenommen, dass er ein Schlitzohr war und es ihm gelungen wäre, an einem anderen Ort um 1890 herum nochmals kirchlich zu heiraten, indem er dem Pfarrer die Tatsache seiner Scheidung verschwieg. Sagen wir mal, seine neue Frau wollte unbedingt kirchlich heiraten, standesamtlich reichte ihr nicht.
Was wäre ihm passiert, wenn die Sache später aufgeflogen wäre? Hätte die katholische Kirche seine zweite Ehe für ungültig erklärt, da er ja kirchenrechtlich noch mit der ersten Frau verheiratet war?
Hätte man ihn evtl. von allen Sakramenten ausgeschlossen, auch vom Sterbesakrament, so dass er nicht katholisch beerdigt werden konnte?
Wer kann mir helfen?
Jo
angenommen, ein Katholik der um 1872 kirchlich geheiratet hatte, hätte sich um 1885 herum zivilrechtlich scheiden lassen. Weiter angenommen, dass er ein Schlitzohr war und es ihm gelungen wäre, an einem anderen Ort um 1890 herum nochmals kirchlich zu heiraten, indem er dem Pfarrer die Tatsache seiner Scheidung verschwieg. Sagen wir mal, seine neue Frau wollte unbedingt kirchlich heiraten, standesamtlich reichte ihr nicht.
Was wäre ihm passiert, wenn die Sache später aufgeflogen wäre? Hätte die katholische Kirche seine zweite Ehe für ungültig erklärt, da er ja kirchenrechtlich noch mit der ersten Frau verheiratet war?
Hätte man ihn evtl. von allen Sakramenten ausgeschlossen, auch vom Sterbesakrament, so dass er nicht katholisch beerdigt werden konnte?
Wer kann mir helfen?
Jo
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