Scheidung eines Katholiken

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  • Raschdorf
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2012
    • 505

    Scheidung eines Katholiken

    Guten Abend,
    angenommen, ein Katholik der um 1872 kirchlich geheiratet hatte, hätte sich um 1885 herum zivilrechtlich scheiden lassen. Weiter angenommen, dass er ein Schlitzohr war und es ihm gelungen wäre, an einem anderen Ort um 1890 herum nochmals kirchlich zu heiraten, indem er dem Pfarrer die Tatsache seiner Scheidung verschwieg. Sagen wir mal, seine neue Frau wollte unbedingt kirchlich heiraten, standesamtlich reichte ihr nicht.
    Was wäre ihm passiert, wenn die Sache später aufgeflogen wäre? Hätte die katholische Kirche seine zweite Ehe für ungültig erklärt, da er ja kirchenrechtlich noch mit der ersten Frau verheiratet war?
    Hätte man ihn evtl. von allen Sakramenten ausgeschlossen, auch vom Sterbesakrament, so dass er nicht katholisch beerdigt werden konnte?

    Wer kann mir helfen?
    Jo
  • sternap
    Erfahrener Benutzer
    • 25.04.2011
    • 4072

    #2
    am besten die geschichte in sinnvolle teilfragen zerlegen.


    gab es im land 1 nur eine kirchliche hochzeit, die gleichzeitig als amtliche gewertet wurde oder

    galt die kirchliche hochzeit in dem land als ergänzung der amtlichen verbindung?
    gleiche fragen für land 2 klären.




    handelte es sich in land 1 um eine römisch katholische kirche oder eine katholische richtung, in der unter bestimmten bedingungen wiederverheiratung möglich war?
    gleiche fragen für land 2 klären und für den männlichen partner.



    lag bei der partnerin in land 1 eheunfähigkeit oder sonst ein ausschlussgrund vor?
    freundliche grüße
    sternap
    ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
    wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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    • Raschdorf
      Erfahrener Benutzer
      • 25.03.2012
      • 505

      #3
      Hallo sternap,
      vielen Dank für die Antwort.
      Es handelt sich um die römisch katholische Kirche.
      Das mit dem Land 1 und Land 2 verstehe ich nicht. Alles fand in Preußen statt, genauer gesagt in Schlesien.
      Die erste Frau wurde in Patschkau, Kreis Neisse, geboren, die zweite in Schönwalde, Kreis Frankenstein, der Mann in Frankenstein.
      Die erste Heirat fand in Reichenau, Kreis Frankenstein, statt, die zweite in Frankenstein.
      Der Mann starb schließlich in Münsterberg, er wurde nicht katholisch bestattet.
      Mit der ersten Frau hatte er zwei Kinder, sie war also nicht eheunfähig, und auch sonst in keiner Weise auffällig.
      Für die Scheidung gibt es leider nur starke Indizien, da sie natürlich nicht neben der Trauung ins Kirchenbuch eingetragen wurde und es 1872 noch keine standesamtliche Trauung gab, neben der man sie im Standesregister hätte eintragen können, wie das sonst bei Scheidungen der Fall war.

      Gruß
      Jo
      Zuletzt geändert von Raschdorf; 12.02.2022, 21:17.

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      • Sbriglione
        Erfahrener Benutzer
        • 16.10.2004
        • 1179

        #4
        Hallo Jo,

        bist Du Dir sicher, dass die erste Frau zum Zeitpunkt der zweiten Ehe noch gelebt hat?

        Ansonsten: die katholische Kirche war bezüglich Scheidungen eigentlich immer ziemlich "heikel" in dem Sinne, dass es auf jeden Fall kirchenrechtliche Konsequenzen gegeben hätte, sofern keiner der schon genannten "Hinderungsgründe" festzustellen war.

        Selbst in protestantischen Gebieten war es meines Wissens so, dass Scheidungen nur bei "schuldhaftem Verhalten" eines der Ehepartner genehmigt wurden (beispielsweise bei jahrelangem "Fremdgehen") und der "schuldige" Ehepartner danach gar nicht mehr neu heiraten durfte. So einen Fall habe ich im Zusammenhang mit meiner Genealogie: da war der Geliebte einer meiner Vorfahrinnen aus genau so einem Grund geschieden worden (er war der Schuldige) und ich hoffe, dass ich irgendwann doch noch die entsprechende Scheidungsakte finde, weil es - trotz mehrjährigem Abstand der Scheidung zu den unehelichen Geburten der Kinder meiner Vorfahrin - immerhin möglich wäre, dass er der Vater dieser Kinder (und damit auch mein Vorfahre) war.

        Gruß
        Giacomo
        Suche und biete Vorfahren in folgenden Regionen:
        - rund um den Harz
        - im Thüringer Wald
        - im südlichen Sachsen-Anhalt
        - in Ostwestfalen
        - in der Main-Spessart-Region
        - im Württembergischen Amt Balingen
        - auf Sizilien
        - Vorfahren der Familie (v.) Zenge aus Thüringen (u.a. in Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und NRW)
        - Vorfahren der Familie v. Sandow aus dem Ruppinischen

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        • Raschdorf
          Erfahrener Benutzer
          • 25.03.2012
          • 505

          #5
          Hallo Giacomo,
          vielen Dank für die Antwort.
          Die erste Frau lebte zum Zeitpunkt der zweiten Ehe noch, das ist sicher.
          Der Mann starb 1925 in Münsterberg und hatte dort auch zuvor gelebt. Die erste Frau starb 1922 in Patschkau, wo sie ebenfalls zuvor gelebt hatte.
          Das ist übrigens ein Indiz für eine Scheidung.

          Es geht mit eigentlich nur darum zu erfahren, wie die römisch katholische Kirche reagiert hätte, wenn sie dahinter gekommen wäre, dass eines ihrer Mitglieder eine Scheidung vertuscht und wieder kirchlich geheiratet hatte. Siehe Themenstart.

          Gruß
          Jo

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          • sternap
            Erfahrener Benutzer
            • 25.04.2011
            • 4072

            #6
            die kirche hatte absicherungsmechanismen. man musste als pfarrer die geburtspfarre anschreiben, nach hochzeitspfarren forschen und bei der verkündigung nach bekannten hindernissen fragen.


            ich denke, du solltest sauber, schritt für schritt, nach den daten der leute forschen.
            der größte teil der frage könnte sich dadurch klären.
            freundliche grüße
            sternap
            ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
            wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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            • Kastulus
              Erfahrener Benutzer
              • 18.03.2012
              • 1528

              #7
              Guten Morgen,
              wenn es so ist, wie Du schreibst: Die kath. Kirche hätte die 2. Ehe nach Kirchenrecht für ungültig erklärt, wenn die 1. Eheschließung korrekt gewesen ist. Meines Wissens gab es das auch, wenn eine vermeintliche Witwe wieder geheiratet hat, weil sie glaubte, der Ehemann sei gefallen - und dann kam er doch zurück.

              Schönen Tag! Kastulus

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              • Raschdorf
                Erfahrener Benutzer
                • 25.03.2012
                • 505

                #8
                Hallo,
                vielen Dank!
                An sternap: Ich werde keine voreiligen Schlüsse ziehen, sondern weiterhin ganz kleine Schritte gehen. Die Datenlage ist allerdings sehr, sehr schlecht.
                An Kastulus: Deine Antwort werde ich im Hinterstübchen behalten.

                Gruß
                Jo

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