Hallo allerseits,
ich bin zufällig auf einen interessanten Fall gestoßen:
Margarete Pauline Samuel wurde 1883 in Berlin geboren.
Als Tochter von Julius Samuel und Helene Koppel.
Die Eltern waren Juden.
1907 heiratete sie den Nichtjuden Horst Knospe.
1910 ließ sie sich evangelisch taufen.
1915 Scheidung, 1917 zweite Eheschließung mit Nichtjuden, 1921 erneut Scheidung.
Ob sie danach noch einen weiteren Nichtjuden heirate und dadurch in der Nazizeit geschützt war, weiß ich nicht.
Auf jeden Fall findet sich auf ihrer Geburtsurkunde der Vermerk: "Durch Urteil des Landgerichts Berlin am 4. Februar 1942 (213 R 3/42), das am gleichen Tage die Rechtskraft erlangt hat, ist das nebenbezeichnete Kind für unehelich erklärt worden".
Wurde sie dadurch gerichtlich zur Halbjüdin erklärt und damit vor der Deportation bewahrt? Weiß jemand wie da die Rechtslage war? Wie konnte man nach so langer Zeit für unehelich erklärt werden? Musste sich dann auch der "wahre" Erzeuger zur Vaterschaft bekennen?
Auffällig ist das auf ihrer Geburtsurkunde bereits der Vermerk fehlt, dass sie den Namen Sara annehmen muss. Bei ihren Brüdern wurde dies 1939 auf der Geburtsurkunde vermerkt (sie waren mit nichtjüdischen Frauen verheiratet waren und dadurch geschützt; für unelich wurden diese nicht erklärt).
Sie starb 1958 in Schwäbisch Hall.
Aktualisierung: Ich weiß inzwischen, dass sie 1921 eine dritte Ehe mit einem Nichtjuden schloss: Christian Georg Gutöhrlein. Ob er 1942 noch am Leben war, weiß ich allerdings nicht.
Sie hat sogar einen Wikipediaartikel:
Dort steht sie habe nur überlebt, weil sie versteckt wurde. Ob das stimmt sei dahingestellt.
LG
Herbstkind
ich bin zufällig auf einen interessanten Fall gestoßen:
Margarete Pauline Samuel wurde 1883 in Berlin geboren.
Als Tochter von Julius Samuel und Helene Koppel.
Die Eltern waren Juden.
1907 heiratete sie den Nichtjuden Horst Knospe.
1910 ließ sie sich evangelisch taufen.
1915 Scheidung, 1917 zweite Eheschließung mit Nichtjuden, 1921 erneut Scheidung.
Ob sie danach noch einen weiteren Nichtjuden heirate und dadurch in der Nazizeit geschützt war, weiß ich nicht.
Auf jeden Fall findet sich auf ihrer Geburtsurkunde der Vermerk: "Durch Urteil des Landgerichts Berlin am 4. Februar 1942 (213 R 3/42), das am gleichen Tage die Rechtskraft erlangt hat, ist das nebenbezeichnete Kind für unehelich erklärt worden".
Wurde sie dadurch gerichtlich zur Halbjüdin erklärt und damit vor der Deportation bewahrt? Weiß jemand wie da die Rechtslage war? Wie konnte man nach so langer Zeit für unehelich erklärt werden? Musste sich dann auch der "wahre" Erzeuger zur Vaterschaft bekennen?
Auffällig ist das auf ihrer Geburtsurkunde bereits der Vermerk fehlt, dass sie den Namen Sara annehmen muss. Bei ihren Brüdern wurde dies 1939 auf der Geburtsurkunde vermerkt (sie waren mit nichtjüdischen Frauen verheiratet waren und dadurch geschützt; für unelich wurden diese nicht erklärt).
Sie starb 1958 in Schwäbisch Hall.
Aktualisierung: Ich weiß inzwischen, dass sie 1921 eine dritte Ehe mit einem Nichtjuden schloss: Christian Georg Gutöhrlein. Ob er 1942 noch am Leben war, weiß ich allerdings nicht.
Sie hat sogar einen Wikipediaartikel:
Dort steht sie habe nur überlebt, weil sie versteckt wurde. Ob das stimmt sei dahingestellt.
LG
Herbstkind
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