1779 unehelicher Sohn mit Namen des Vaters

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  • Balle
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2017
    • 2360

    1779 unehelicher Sohn mit Namen des Vaters

    1779 bekommt Eddel von Döhlen einen Sohn, er wird auf den Namen Mars getauft. Wie der benannte Vater Mars Schumacher.
    Eddel von Döhlen hat 1781 Ahrend Mollenhauer geehelicht und mit ihm weitere Kinder bekommen.
    1799 stirbt Mars Schumacher.
    Als uneheliches Kind hätte er doch eigentlich den FN der Mutter von Döhlen tragen müssen.
    Zugetragen hat sich alles in Elmlohe (heute Landkreis Cuxhaven)
    Warum könnte er den Namen des Vaters getragen haben?
    Müsste er nicht eigentlich Mars von Döhlen heißen?
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Balle; 18.11.2021, 11:16.
    Lieber Gruß
    Manfred
  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 4397

    #2
    unehelicher Sohn

    Zitat von Balle Beitrag anzeigen
    ... Müsste er nicht eigentlich Mars von Döhlen heißen?
    Hallo,

    offenbar gibt es einen kleinen Unterschied bei den unehelichen Kindern, so habe ich das jedenfalls bei meinen "Forschungen" verstanden.

    Ist der Vater unbekannt/unbenannt, haben die Kinder den Mädchennamen der Mutter. Ist der Vater bekannt/benannt, scheint auch der FN des Vaters möglich gewesen zu sein, obwohl ich in den Fällen keinen Hinweis auf eine Legitimation gefunden habe.
    Herzliche Grüße
    Scheuck

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    • Balle
      Erfahrener Benutzer
      • 22.11.2017
      • 2360

      #3
      Bei einer anderen Frau zu einem späteren Zeitpunkt sind die Namen der Väter angeführt, dennoch tragen die Kinder den FN der Mutter.
      Angehängte Dateien
      Zuletzt geändert von Balle; 18.11.2021, 12:57.
      Lieber Gruß
      Manfred

      Kommentar

      • scheuck
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2011
        • 4397

        #4
        merkwürdig ..... - Bekannte/benannte Väter und Kinder mit FN der Mutter habe ich nicht.

        Vielleicht war das ein "Kann", aber kein "Muss" ???
        Herzliche Grüße
        Scheuck

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        • Gudrid
          Erfahrener Benutzer
          • 22.04.2020
          • 1266

          #5
          Hier war es bis etwa Anfang/Mitte des 19. Jahrhunderts üblich, dass auch das uneheliche Kind den Familiennamen des Vaters bekam, wenn dieser bekannt war. Der Pfarrer trug den Namen des Vaters im Kirchenbuch ein und das wars. Irgendwann hat das der Bayerische König verboten und ab da lief das förmlicher ab, d.h. über das Vormundschaftsgericht.
          Liebe Grüße
          Gudrid
          Lieber barfuß als ohne Buch

          Kommentar

          • Schlumpf
            Erfahrener Benutzer
            • 20.04.2007
            • 360

            #6
            Ich denke, ein Original ist besser als alles andere:
            Den 23ten Juny 1760 habe der Annae Christinae Haus ein Töchterl. getauffet, hat zum Vater
            dieses Kindes angegeben, Joh. Peter Müller, Tremoniensis, selbiger hat auch dieses Kind in so weit
            vor sein Kind bekant u. angenomen, da er willens gewesen obgedachte beschwängerte Person zu heyrathen, auch damit
            schon Anfang gemacht durch eine 3mahlige ergangene kirchl. Proclamation, wie aber der Hochzeit hat sollen
            gemachet werden ist unter beyden Verlobten wegen des Bräutigams seines fortgesetzten Dissoltuten Lebens, Zwist
            und Uneinigkeit entstanden also daß sich diese beyde eigenmächtig wie wohl gantz unerlaubt wieder geschieden
            u. der anmaßliche Bräutigam davon gegangen daß wahr vorhin beschlossene ehern Werck nicht völlig hat können
            zu Stande gebracht werden und wegen dieses Häßlichen u. ärgerlichen Vorgangs ist obbesagtes Töchterl. ver-
            möge eines mir eingehändigten resp. obrigkeitlichen Befehls auf obgedachten Joh. Pet. Müller sein Nahmen
            getauftet worden. Die Taufzeugen od. Gevattern die dabey gewesen sind:
            ..des Kindts Nahm ist Anna Catharina El.

            Soweit der Eintrag. Beide Eltern waren evangelisch-lutherisch. Ab 1770 verbot der Kurfürst,
            die werdende Mutter "in den Nöthen" nach dem Vater zu befragen. Also: Wenn der Vater
            bekannt war, bekam das Kind auch meist den Namen des unehelichen Vaters. Das war in
            der Regel bei Soldatenkindern der Fall. Meistens bekamen die Soldaten auf Zeit vom Rgt.
            Chef keine Heiratserlaubnis. Nach Ende der Dienstzeit wurde dann geheiratet. Weitere
            Sonderfälle stellen die Kinder von gefallenen Soldaten dar. Mir ist der Fall eines franz. Soldaten
            bekannt, der 1759 bei Minden fiel. Sein Kind wurde nach seinem Tode geboren und bekam
            seinen Familiennamen. Seine Nachfahren wohnen heute noch in der hiesigen Gegend.

            Viel Spaß damit
            Schlumpf
            Uns ist in alten mæren wunders vil geseit. von helden lobebæren, von grôzer arebeit,. von fröuden, hôchgezîten, von weinen und von klagen,.

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            • Balle
              Erfahrener Benutzer
              • 22.11.2017
              • 2360

              #7
              Danke Schlumpf.
              Der Herr Schumacher war bereits verheiratet.....
              Seit 12 Jahren.
              Ich habs gefunden.
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              Lieber Gruß
              Manfred

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