Hallo Malte
Beim Vater ja, beim Sohn nicht, dem hat die Kirche ihren Segen verweigert. Am wahrscheinlichsten wäre 1831..35, da klafft eine große Lücke zwischen zwei Kindern. Es sieht aber so aus, als wäre eine 1835 geborene Tochter noch vom ersten Ehemann und beim 1837 geborenen Sohn ist unklar, wer der Vater ist. Erst das nächste Kind ist eindeutig. Wahrscheinlich muss ich nach einer Gerichtsakte von 1866/67 suchen, in der die Vaterschaften vom zweiten Mann anerkannt wurden.
Evtl. ist es so, dass im ersten Fall (verheiratet mit 2. Mann) der erste Ehemann Ehebruch begangen hat, im zweiten (mit 2. Mann nicht verheiratet) jedoch die Frau. Anders kann ich mir das unterschiedliche Verhalten der Kirche nicht erklären, es sei denn, die Entscheidung lag im Ermessen der Pastoren.
Zitat von Malte55
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Evtl. ist es so, dass im ersten Fall (verheiratet mit 2. Mann) der erste Ehemann Ehebruch begangen hat, im zweiten (mit 2. Mann nicht verheiratet) jedoch die Frau. Anders kann ich mir das unterschiedliche Verhalten der Kirche nicht erklären, es sei denn, die Entscheidung lag im Ermessen der Pastoren.
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