In Württemberg fangen die Kirchenbücher üblicherweise 1559 an, weil der gute Herzog Christoph in seiner Kirchenordnung die Anweisung gab, dass Taufen schriftlich festgehalten werden müssen. Durch Kriege und Feuer wurden leider manche Bücher zerstört, aber es sind doch noch viele erhalten. Die Ehe- und Totenbücher folgten in den Kirchengemeinden dann zu unterschiedlichen Zeitpunkten, aber meist auch im 16. Jahrhundert.
Grüßle
Eva
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