Erben durch Kauf?

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  • kornmandl
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2009
    • 534

    Erben durch Kauf?

    Hallo zusammen,

    da ich mich nicht nur für Ahnen sondern auch für deren
    Häuser und Güter interessiere ist mir aufgefallen daß
    (zumindest im 18. und 19. Jahrhundert) die Besitzüber-
    gänge von Eltern auf Kinder immer per Verkauf erfolgten.
    Dabei sind oft stattliche Beträge erwähnt welche die Erben
    meistens sogar abstottern mussten.
    Warum wurden die Häuser und Güter damals an die Erben
    verkauft und nicht wie im heutigen Sinne vererbt?
    Was geschah dann mit dem "Guthaben" der Eltern wenn
    sie dann verstarben?

    Gruß aus dem Steinwald

    kornmandl
    Es gibt keine dummen Fragen - es gibt nur dumme Antworten!
  • Molle09
    Erfahrener Benutzer
    • 24.03.2009
    • 1403

    #2
    Hallo Kommandl,

    ich könnte mir vorstellen, daß die "Alten" ihr Haus oder Gut deshalb an die Erben verkauften, weil sie ja als Rentner von irgendwas leben mußten. Sie haben ja ihr ganzes Leben, ihre Kraft und auch ihr Geld dahinein gesteckt. Sicher wollten sie nicht auf ein Gnadenbrot der Kinder angewiesen sein.

    Erben kann man ja erst nach dem Tod der Eltern. Hier sieht es ja so aus , als wenn sich das zu Lebzeiten der Eltern abspielte, darum ein Verkauf.
    Liebe Grüße
    Mlle
    ----------------
    Es gibt keine Zufälle!!!

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    Bertuch in Donndorf ab 1784-1799
    Joh. Martin Koch,1743 Hammelknecht in Marienroda u. Frau Regina

    den Verbleib von Johann Wilhelm Nürnberger *04.12.1803

    Kommentar

    • karin-oö
      Erfahrener Benutzer
      • 01.04.2009
      • 2630

      #3
      Hallo kornmandl!

      Auch ich habe schon viele solcher alten Übergabsverträge gelesen und mich immer wieder gewundert, wie kostspielig für den Übernehmer eines Hofes die Übernahme war.

      Aber einerseits gab es keine Altersvorsorge, und die Übergeber mussten auf diese Art sicherstellen, dass sie auch als sog. Auszügler noch ihr Auskommen hatten.

      Andererseits mussten alle Geschwister des Übernehmers den gleichen Anteil am Wert des übergebenen Gutes bekommen. Daher musste der Übernehmer das Gut praktisch kaufen, damit jedes der Geschwister seinen Anteil davon bekam.

      In dem Zusammenhang konnte ich mehrfach beobachten, dass bei einer großen Geschwisterzahl oft der Hof vom Übernehmer nicht gehalten werden konnte, weil er es nicht schaffte, alle auszubezahlen und dann der Hof ganz verkauft werden musste.

      Falls die übergebenden Eltern einen Teil des Kaufpreises behalten haben, wurde er nach deren Tod wieder auf die Kinder aufgeteilt.

      Schöne Grüße
      Karin

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