Hallo,
mit dem Onkel ist ja vieles unklar und unverständlich .....
Das Thema Entnazifizierung habe ich eigentlich schon abgeklopft, habe jetzt aber wieder eine wundersame Info entdeckt
Von vorne:
geboren 1903 in Sadagora; "von Geburt" also Österreicher; bis 1941 im rumänischen Schuldienst tätig, dann eventuell ausgewiesen, auf jeden Fall 1944 aus Lemberg geflohen bzw. emigriert. - Mitarbeiter des SD in Czernowitz bzw. Lemberg.
Auf der Meldekarte aus Juli 1944 steht als Staatsangehörigkeit: staatenlos, vormals rumänisch.
1955 Heirat mit einer Deutschen, wobei er die deutsche Staatsangehörigkeit hätte annehmen können, allerdings hat er sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt gehabt, ich weiß nur noch nicht genau, ab wann.
Darüber, ob er zum Personenkreis derer gehörte, die sich entnazifizieren lassen mussten, kann man vielleicht streiten, oder?
Das "Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus" vom 5. März 1946 formulierte 5 Gruppen, in die die über 18-jährigen DEUTSCHEN eingestuft wurden. (Wikipedia)
Okay, 1946 wird er die deutsche Staatsangehörigkeit noch nicht gehabt haben. - Dennoch, Mitarbeiter des SD zu sein, ohne auch NSDAP-Mitglied gewesen zu sein, ist für mich schwer vorstellbar.
Generell war das ganze Entnazifizierungsverfahren war aber doch keine "freiwillige" Angelegenheit, bei der man schlicht und ergreifend eine eidesstattliche Versicherung abgeben konnte.
Eine solche habe ich allerdings im Zusammenhang mit seiner Dissertation aus 1949 gefunden:
"Ich erkläre an Eides statt, dass ich nicht unter die Klasse I bzw. II des Entnazifizierungs- bzw. Entmilitarisierungsgesetzes falle".
Diese Aussage belegt natürlich eine Einstufung als minderbelastet, Mitläufer und/oder entlastet nicht wirklich.
Akten zur Entnazifizierung gibt es im Staatsarchiv Osnabrück tatsächlich nicht!
Zu sagen ist noch, dass der Onkel schon im Sommer 1944 an einem Gymnasium gearbeitet hat, wenn auch zunächst "nur" als Verwalter einer Physik-Sammlung. Wenig später bekam er dort eine Anstellung als Lehrer und wurde "ordnungsgemäß" verbeamtet.
Langer Rede kurzer Sinn; diese eidesstattliche Versicherung bzw. das Fehlen jeglicher Unterlagen in Sachen Entnazifizierung macht mich stutzig.
Dazu kommt, dass ich ganz allgemein gesehen den Eindruck habe, dass man manche Unterlagen (z.B. die Sachakte aus dem Bundesarchiv) zu seiner Person nach 1945 "wohlwollend verloren" haben könnte ...
mit dem Onkel ist ja vieles unklar und unverständlich .....
Das Thema Entnazifizierung habe ich eigentlich schon abgeklopft, habe jetzt aber wieder eine wundersame Info entdeckt
Von vorne:
geboren 1903 in Sadagora; "von Geburt" also Österreicher; bis 1941 im rumänischen Schuldienst tätig, dann eventuell ausgewiesen, auf jeden Fall 1944 aus Lemberg geflohen bzw. emigriert. - Mitarbeiter des SD in Czernowitz bzw. Lemberg.
Auf der Meldekarte aus Juli 1944 steht als Staatsangehörigkeit: staatenlos, vormals rumänisch.
1955 Heirat mit einer Deutschen, wobei er die deutsche Staatsangehörigkeit hätte annehmen können, allerdings hat er sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt gehabt, ich weiß nur noch nicht genau, ab wann.
Darüber, ob er zum Personenkreis derer gehörte, die sich entnazifizieren lassen mussten, kann man vielleicht streiten, oder?
Das "Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus" vom 5. März 1946 formulierte 5 Gruppen, in die die über 18-jährigen DEUTSCHEN eingestuft wurden. (Wikipedia)
Okay, 1946 wird er die deutsche Staatsangehörigkeit noch nicht gehabt haben. - Dennoch, Mitarbeiter des SD zu sein, ohne auch NSDAP-Mitglied gewesen zu sein, ist für mich schwer vorstellbar.
Generell war das ganze Entnazifizierungsverfahren war aber doch keine "freiwillige" Angelegenheit, bei der man schlicht und ergreifend eine eidesstattliche Versicherung abgeben konnte.
Eine solche habe ich allerdings im Zusammenhang mit seiner Dissertation aus 1949 gefunden:
"Ich erkläre an Eides statt, dass ich nicht unter die Klasse I bzw. II des Entnazifizierungs- bzw. Entmilitarisierungsgesetzes falle".
Diese Aussage belegt natürlich eine Einstufung als minderbelastet, Mitläufer und/oder entlastet nicht wirklich.
Akten zur Entnazifizierung gibt es im Staatsarchiv Osnabrück tatsächlich nicht!
Zu sagen ist noch, dass der Onkel schon im Sommer 1944 an einem Gymnasium gearbeitet hat, wenn auch zunächst "nur" als Verwalter einer Physik-Sammlung. Wenig später bekam er dort eine Anstellung als Lehrer und wurde "ordnungsgemäß" verbeamtet.
Langer Rede kurzer Sinn; diese eidesstattliche Versicherung bzw. das Fehlen jeglicher Unterlagen in Sachen Entnazifizierung macht mich stutzig.
Dazu kommt, dass ich ganz allgemein gesehen den Eindruck habe, dass man manche Unterlagen (z.B. die Sachakte aus dem Bundesarchiv) zu seiner Person nach 1945 "wohlwollend verloren" haben könnte ...
Kommentar