Datenschutz und Ahnenforschung

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  • gerca
    Benutzer
    • 26.10.2016
    • 9

    Datenschutz und Ahnenforschung

    Liebe Community,

    Wer hat schon Erfahrung mit bewilligungspflichtiger Ahnenforschung nach 1900?
    Unser Grossvater ist als aussereheliches Kind geboren und hat seinen Sohn nicht anerkannt, also keine Chance um Daten von Grossonkeln uns Tanten zu erhalten.

    Jetzt haben wir aber einen Neffen von unserem Urgrossvater gefunden. Dieser hat nun beim Zivilstandsamt angefragt für Daten seiner Halbgeschwister, die er nie kennengelernt hatte, aber auch für seine Onkel und Tanten.

    Ohne deren Vollmacht gäbe es aus Datenschutzgründen keine Auskunft.
    Hättet ihr eine Idee wie man eine Bewilligungsanfrage begründen kann?

    Liebe Grüsse und herzlichen Dank

    gerca
  • Davido
    Erfahrener Benutzer
    • 31.12.2015
    • 376

    #2
    Zitat von gerca Beitrag anzeigen
    ... Erfahrung mit bewilligungspflichtiger Ahnenforschung ... Zivilstandsamt ... Bewilligungsanfrage ...
    Um welches Land geht es denn hier?

    Davido
    Forschungsinteressen vor allem in Pommerellen (Kreise Schlochau, Konitz, Bütow), in Posen-Westpreußen (Kreise Czarnikau, Deutsch Krone) und in Berlin.

    Kommentar

    • Netzfahnder
      Benutzer
      • 25.06.2009
      • 83

      #3
      Familienforschung ist ein Grund, Auskunft zu erhalten. Allerdings grundsätzlich erst nach der Sperrfrist.
      Es sei denn, du hast von den direkten noch lebenden Nachfahren eine schriftliche Vollmacht, dass du Auskünfte einholen darfst.

      Dazu gibt es auch einige Vorlagen im Netz.


      Manche Standesämter sind da etwas zickig, aber ich hatte nie Probleme. Im Gegenteil, man half mir sogar mit anderen Infos weiter.


      Gruß
      Andi
      Andreas C. Schneider
      www.schneider-heilemann.de


      Schneider, Dresel, Heinlein, Schnekenburger, Wölflin ...
      Betsch, Behringer, Heilemann ...
      aus Franken, Baden und Schwarzwald

      Kommentar

      • gerca
        Benutzer
        • 26.10.2016
        • 9

        #4
        Zitat von Davido Beitrag anzeigen
        Um welches Land geht es denn hier?

        Davido
        Das hatte ich gar nicht erwähnt: die Schweiz.

        Kommentar

        • gerca
          Benutzer
          • 26.10.2016
          • 9

          #5
          Zitat von Netzfahnder Beitrag anzeigen
          Familienforschung ist ein Grund, Auskunft zu erhalten. Allerdings grundsätzlich erst nach der Sperrfrist.
          Es sei denn, du hast von den direkten noch lebenden Nachfahren eine schriftliche Vollmacht, dass du Auskünfte einholen darfst.

          Dazu gibt es auch einige Vorlagen im Netz.


          Manche Standesämter sind da etwas zickig, aber ich hatte nie Probleme. Im Gegenteil, man half mir sogar mit anderen Infos weiter.


          Gruß
          Andi

          Vielen Dank. Die Kinder aus der 2. Ehe hatten nie Kontakt zu den Kindern der 1. Ehe.
          Die Halbgeschwister kennen sich nicht, so dass auch keine Vollmacht eingereicht werden kann.
          In anderen Standesämtern hatten wir bisher auch noch nie Probleme, aber dieses hier, sagt klar, dass es keine Auskunft zur Seitenlinie gäbe.

          Besten Dank Euch.

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