uneheliches Kind von unbekanntem Vater

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  • gerca
    Benutzer
    • 26.10.2016
    • 9

    uneheliches Kind von unbekanntem Vater

    Sehr geehrte Community,

    Erstmal grosses Lob für das Forum. Lese regelmässig Beiträge und bin immer wieder angenehm überrascht über die Hilfsbereitschaft und das Fachwissen.

    Wir haben einen "toten Punkt" bei unserem Urgrossvater Hans Hanselmann, welcher 1908 in der Schweiz als uneheliches Kind geboren ist.
    Wir würden uns sehr interessieren, wer sein leiblicher Vater gewesen war: auf der Kopie des Geburtsscheines war nichts vermerkt. Die Kirchgemeinden des Geburtsortes, sowie deren Nachbargemeinden haben wir keinen Taufeintrag gefunden.

    Die Kindsmutter Bertha Hanselmann geschiedene Stecher, war damals noch Bürgerin von Sauldorf, Messkirch, Baden - somit auch unser Urgrossvater.

    Bertha war mit Peter Stecher verheiratet, daher die Bürgerorte auch noch nach der Scheidung.

    Vormundschaftsakten konnten weder in Sauldorf (Bürgerort) noch in Rorschach Schweiz (Wohnort) gefunden werden.

    Habt ihr Ideen, welches Staatsarchiv oder Landesarchiv man anfragen könnte? und was? Gäbe es Unterlagen, dass der geschiedene Ehemann die Vaterschaft aberkannt hatte, oder war das mit Scheidung gar nicht mehr nötig?
    Was für Informationen könnten am Bürgerort zur Verfügung stehen? Evtl. Scheidungsunterlagen der ersten Ehe?

    Beste Grüsse

    Carsten


    Die Daten:
    - Hans Hanselmann (*29.01.2908 in Rorschach, Schweiz - 09.02.1943 gefallen in Sherebzowo, Russland), deutscher Staatsangehöriger
    - Kindsmutter Bertha Hanselmann (*16.07.1882 Lienz - +13.12.1952 Rorschach); verheiratet gewesen mit Josef Peter Stecher (*14.06.1880 - +09.06.1959) und geschieden am 15.02.1906); Bertha verlor mit Heirat die Schweizer Bürgschaft, wurde durch Heirat Bürgerin von Sauldorf, später bei Wiederverheiratung Bürgerin der Schweiz).
  • Kleesommer
    Erfahrener Benutzer
    • 07.11.2015
    • 256

    #2
    Hallo Carsten, verstehe ich dich richtig, dass die Mutter nach der Scheidung wieder geheiratet hat? Falls ja, liegt dir der Hochzeitseintrag vor? Ich hatte nämlich bei mir den Fall, dass ein Kind unehelich auf die Welt kam, die Mutter 2 Jahre nach der Geburt heiratete und auf der Heiratsurkunde ein Randvermerk war, in dem der Ehemann seine Vaterschaft zu diesem Kind anerkannte.
    Falls dir dieser Eintrag nicht vorliegt würde ich versuchen, ihn zu bekommen.
    Liebe Grüsse, Miriam

    Kommentar

    • gerca
      Benutzer
      • 26.10.2016
      • 9

      #3
      Heiratsregister-Auszug

      Liebe Kleesommer,
      Herzlichen Dank für den Hinweis. Ich werde es mit dem Eheregister auf alle Fälle nochmals ausprobieren.

      Freundliche Grüsse

      Carsten

      Kommentar

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