Habe hier mal eine ganz spezielle Frage, die hier nicht so richtig in eine Rubrik passt. Die Schwester meines Ur-Großvaters war eine Künstlerin bzw. eine Malerin. Nun habe ich per Internet festgestellt, dass in einem Museum Werke, wahrscheinlich Gemälde von ihr ausgestellt werden. Hat man als nachweislicher Nachfahre Anrecht auf Rückgabe bzw. Anrecht auf die Bilder ?
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Hallo Samlaender,
wenn es sich um NS-Raubkunst handelt, wäre das durchaus möglich. Hierzu gibt es eine Website/Datenbank.
Für alle anderen Fälle liegt den Museen i.d.R. ein rechtlich einwandfreier Erwerbsnachweis vor.
Um welche Künstlerin geht es denn?Lg. kkhno
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Zitat von kkhno Beitrag anzeigenwenn es sich um NS-Raubkunst handelt, wäre das durchaus möglich. Hierzu gibt es eine Website/Datenbank.
Zitat von kkhno Beitrag anzeigenFür alle anderen Fälle liegt den Museen i.d.R. ein rechtlich einwandfreier Erwerbsnachweis vor.
Mir ist nur eine Inventarnummer mit Verbindung zu ihrem Namen und Geburtsdatum aus dem Museum bekannt. Hat man als direkter Nachkomme Anrecht auf Erbe dieses Bildes, wenn man dass im Stammbaum rechtlich nachweisen kann ?
Zitat von kkhno Beitrag anzeigenUm welche Künstlerin geht es denn?Zuletzt geändert von Samlaender; 09.11.2020, 18:51.
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Nein, wenn es nicht Raubkunst ist, gibt es kein Erbrecht. Dann hat das Bild irgendwann ja mal regulär den Eigentümer und Besitzer gewechselt. Man darf auch an den Tierschutzverein oder das Museum vererben. Aber Du kannst ja einmal nachfragen im Museum, wie sie zu den Werken gekommen sind.
Lg Martha
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