Erstmal... Toll, dass es dieses sehr aktive Forum gibt.
Folgender Fall:
Vor einiger Zeit wurde ich kontaktiert ein altes Haus zu erben. Wahrscheinlich ist es schon zu spät (und leider hatte ich seinerzeit extreme Zeitknappheit), trotzdem interessiert mich, wie es funktioniert hätte.
Um die Verwandtschaft nachzuweisen, musste ich mehrere Generationen zurückgehen.
Dabei kommt es zu folgenden Fragen:
1. Welche Art von Urkunden muss ich vorlegen? (Original, beglaubigte Geburts-Heirats-Sterbeurkunden, Familienbücher)
2. Muss aus den Urkunden ein wirklicher Zusammenhang hervorgehen? (z.B.: Muss der Vorname in der Sterbeurkunde exakt mit dem/den Vornamen der Geburtsurkunde übereinstimmen (Johann, Johann Friedrich, Fritz) bzw. muss es Parallelen wie "Kind von Vater und Mutter" geben oder reicht der Beglaubigungsstempel? (Besonders bei älteren Einträgen fehlt manchmal der direkte Zusammenhang, man könnte ihn allerdings durch einfache Logik herstellen.)
3. Manche beglaubigten Kirchenbuch- und Standesamtsauszüge beinhalten auf der Heiratsurkunde gleichzeitig den Vermerk der Geburts- und Sterbedaten.
Manchmal mit
3.a. Datum
3.b. Datum und laufende Eintragsnummer (z.B. 341/1820)
Was würde anerkannt werden bzw. gilt vielleicht einfach der Beglaubigungsstempel?
4. Wer darf für einen deutschen Erbfall rechtskräftig beglaubigen? (Archiv, Bibliothek, Pastor, Pastor im Ausland, Notar, Notar im Ausland, Rechtsanwalt, ggf. sonstige?)
5. Braucht man ggf. professionelle Übersetzungen, wenn die Urkunden in anderen Sprachen vorliegen (Latein, französisch, polnisch)?
Ich hoffe es sind nicht zu viele Fragen auf einmal. Bei der Antwort gerne aus Überblicksgründen die Fragennummer erwähnen ;-)
Gruß Ben
Folgender Fall:
Vor einiger Zeit wurde ich kontaktiert ein altes Haus zu erben. Wahrscheinlich ist es schon zu spät (und leider hatte ich seinerzeit extreme Zeitknappheit), trotzdem interessiert mich, wie es funktioniert hätte.
Um die Verwandtschaft nachzuweisen, musste ich mehrere Generationen zurückgehen.
Dabei kommt es zu folgenden Fragen:
1. Welche Art von Urkunden muss ich vorlegen? (Original, beglaubigte Geburts-Heirats-Sterbeurkunden, Familienbücher)
2. Muss aus den Urkunden ein wirklicher Zusammenhang hervorgehen? (z.B.: Muss der Vorname in der Sterbeurkunde exakt mit dem/den Vornamen der Geburtsurkunde übereinstimmen (Johann, Johann Friedrich, Fritz) bzw. muss es Parallelen wie "Kind von Vater und Mutter" geben oder reicht der Beglaubigungsstempel? (Besonders bei älteren Einträgen fehlt manchmal der direkte Zusammenhang, man könnte ihn allerdings durch einfache Logik herstellen.)
3. Manche beglaubigten Kirchenbuch- und Standesamtsauszüge beinhalten auf der Heiratsurkunde gleichzeitig den Vermerk der Geburts- und Sterbedaten.
Manchmal mit
3.a. Datum
3.b. Datum und laufende Eintragsnummer (z.B. 341/1820)
Was würde anerkannt werden bzw. gilt vielleicht einfach der Beglaubigungsstempel?
4. Wer darf für einen deutschen Erbfall rechtskräftig beglaubigen? (Archiv, Bibliothek, Pastor, Pastor im Ausland, Notar, Notar im Ausland, Rechtsanwalt, ggf. sonstige?)
5. Braucht man ggf. professionelle Übersetzungen, wenn die Urkunden in anderen Sprachen vorliegen (Latein, französisch, polnisch)?
Ich hoffe es sind nicht zu viele Fragen auf einmal. Bei der Antwort gerne aus Überblicksgründen die Fragennummer erwähnen ;-)
Gruß Ben
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