Bestellen der Akte zu einem Todeserklärungsverfahren aus 1954

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  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 4522

    Bestellen der Akte zu einem Todeserklärungsverfahren aus 1954

    Liebe Helfer,

    zwar hatte ich letztlich beim DRK hinsichtlich der Suche nach Marie Mehedyniuk, geb Galick, mehr Glück als Verstand aber, ich möchte nicht in
    denselben "Fett-Napf" treten, wenn ich jetzt die Todeserklärungsakte aus 1954 beim Amtsgericht Osnabrück bestellen möchte.

    Sind eventuell spezielle Formulierungen zu beachten?
    Ich habe vor ein paar Jahren an das Amtsgericht Hof geschrieben, weil ich von dort eine solche Akte (aus 1949) in Kopie haben wollte, dabei hatte ich überhaupt keine Probleme. Für € 12.- Gebühren hatte ich das seitenlange Teil nach ein paar Tagen in der Hand .
    Nach den schlechten Erfahrungen mit dem DRK habe ich jetzt "Angst" und möchte auf gar keinen Fall etwas falsch formulieren. - Nein, ich bin nicht in direkter Linie verwandt, das war ich aber mit der Person, die in Hof für tot erklärt wurde, auch nicht (hat auch niemand danach gefragt).
    Sind da im "Ernstfall" auch Schutzfristen zu beachten? - Marie Mehedyniuk soll angeblich 1945 verstorben sein, was wahrscheinlich nicht stimmt.

    DANKE für jeden Tipp!
    Herzliche Grüße
    Scheuck
  • Friederike
    Erfahrener Benutzer
    • 04.01.2010
    • 7850

    #2
    Hallo scheuck,


    mein Mann hat in der Familie ein Euthanasieopfer. Auf dessen Geburtsurkunde

    gibt es einen Randvermerk zu einem Toterklärungsverfahren mit der entsprechenden
    Aktennummer. Das Toterklärungsverfahren stammt aus dem Jahr 1962. Ich richtete
    meine diesbezügliche Anfrage an die Abteilung für Todeserklärungen im zuständigen
    Amtsgericht unter Nennung des Aktenzeichens.
    Da mein Mann hier auch nicht in direkter Linie verwandt ist, wies ich besonders darauf hin,

    dass der Großonkel unverehelicht und ohne Nachkommen umgebracht wurde.
    Bereits nach wenigen Tagen erhielt ich die Akte für einen geringen Betrag unter 10 €.
    Viele Grüße
    Friederike
    ______________________________________________
    Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
    Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
    __________________________________________________ ____

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    • scheuck
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2011
      • 4522

      #3
      Hallo, Friederike!

      Das hat ja auch komplikationslos geklappt, also ist meine "Angst" geschwunden , vielen DANK!

      Ich "muss" diese Akte haben, es ist in dem Fall die allerletzte Chance, obwohl ich keine allzu großen Hoffnungen hinsichtlich des Inhalts habe.
      Wenn jemand verschleppt wurde und letztlich in einem russischen Lager zu Tode gekommen ist, wird es sicherlich keine glaubhaften Zeugen-Aussagen dazu geben, wann und wo man Marie zuletzt lebend gesehen hat. Vielleicht erfährt man aber etwas zum Datum der Verschleppung und darüber, ob die Töchter mit dabei waren ...
      Herzliche Grüße
      Scheuck

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      • Friederike
        Erfahrener Benutzer
        • 04.01.2010
        • 7850

        #4
        Guten Morgen, scheuck,


        ich vergaß gestern noch zu erwähnen, dass das Gericht Wert darauf gelegt hat,
        dass ich meine Anfrage per Briefpost sende. Sie wollen einfach die Unterschrift
        sehen. Also deine Anfrage besser nicht per Mail senden.
        Viele Grüße
        Friederike
        ______________________________________________
        Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
        Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
        __________________________________________________ ____

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        • scheuck
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2011
          • 4522

          #5
          Nochmals DANK, Friederike!

          Das Amtsgericht Osnabrück hat "vorsichtshalber" im Inet keine mail-Adresse veröffentlicht (jedenfalls habe ich keine gefunden). Bei solchen Dingen ist aber "auf Papier" nach alter Väter Sitte immer angebracht .
          Herzliche Grüße
          Scheuck

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          • scheuck
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2011
            • 4522

            #6
            Ihr Lieben,

            heute hatte ich Post vom Amtsgericht, wobei mir der Umschlag auf den ersten Blick schon nicht gefallen hat, weil der schon einen deutlich "zu dünnen" Inhalt vermuten ließ

            Tja ....
            Es wird mitgeteilt, dass es im Landesarchiv lediglich einen Beschluss gibt, nicht die Akte zum eigentlichen Todeserklärungsverfahren.
            Den Beschluss hat man mir in Kopie mitgeschickt; steht nichts "Neues" drin.

            Kann es sein, dass es gar keine Akte gibt? Dass man auf Grund der speziellen "Sachlage" gar nichts weiter unternommen hat?

            Oder kann es sein, dass es die dazugehörige Akte vielleicht in Berlin doch gibt?

            Irgendwie bin ich gerade ratlos und auch enttäuscht ...
            Herzliche Grüße
            Scheuck

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            • salami
              Erfahrener Benutzer
              • 29.11.2008
              • 677

              #7
              Hallo,

              vermutlich war die Aufbewahrungsfrist der Akte (m. W. 30 Jahre) abgelaufen. Nach Ende der Aufbewahrungsfrist wird die Akte normalerweise kassiert, bis auf die Seite mit dem Beschluss. Man kann aber auch das Glück haben, dass die regelmäßige Kassation vergessen wurde oder die Akte schon vor Ende der Aufbewahrungsfrist an ein Archiv übergeben wurde, welches keine Kassation der Akten durchführt.

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              • scheuck
                Erfahrener Benutzer
                • 23.10.2011
                • 4522

                #8
                Hallo, salami!

                DANKE für Deine Erklärung!

                Auf die Idee, dass auch für solche Akten eine Aufbewahrungsfrist gelten könnte, bin ich nicht gekommen. Vor allem wohl deshalb nicht, weil ich vor ca. 2 Jahren eine solche Akte (aus 1955) aus dem Amtsgericht Nürnberg problemlos in Kopie bekommen hatte.

                Natürlich kann man davon ausgehen, dass Marie Mehedyniuk auch 1954 (als sie für tot erklärt wurde) nicht mehr am Leben gewesen ist. Wenn man die Akte dann nach 30 Jahren (ca. 1984) vernichtet hat/haben sollte, ist das aus "amtlicher Sicht" wahrscheinlich richtig. Dennoch habe ich damit ein "emotionales Problem" ...
                Für mich ist es ein Unterschied, ob ich nach einer maßgeblichen Aufbewahrungsfrist Akten vernichte, die einen Menschen betreffen, von dem per Totenschein und Sterbe-Urkunde festgestellt wurde, dass er verstorben ist. - Marie wäre 1984 80 Jahre alt gewesen ...
                Herzliche Grüße
                Scheuck

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                • scheuck
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.10.2011
                  • 4522

                  #9
                  Hallo,

                  Todeserklärungsakten werden tatsächlich nach 50 Jahren vernichtet, hat mir die Mitarbeiterin beim Amtsgericht Osnabrück gesagt.

                  Es könnte sein, dass ich im Standesamt I Berlin mehr Glück habe. Dass die Akte in Osnabrück vernichtet ist, bedeutet nicht zwingend, dass sie auch in Berlin nicht mehr existiert. - Also, nächster Versuch ...
                  Herzliche Grüße
                  Scheuck

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                  • salami
                    Erfahrener Benutzer
                    • 29.11.2008
                    • 677

                    #10
                    Bist Du sicher, dass das Standesamt I in Berlin eine Kopie der gesamten Todeserklärungsakte haben könnte? Das halte ich für unwahrscheinlich; ich denke, an das Standesamt I in Berlin wird nur eine Kopie des Beschlusses gesendet. Wenn Du andere Informationen hast, dann korrigiere mich bitte.

                    Kommentar

                    • scheuck
                      Erfahrener Benutzer
                      • 23.10.2011
                      • 4522

                      #11
                      Todeserklärungsakte

                      Zitat von salami Beitrag anzeigen
                      Bist Du sicher, dass das Standesamt I in Berlin eine Kopie der gesamten Todeserklärungsakte haben könnte? Das halte ich für unwahrscheinlich; ich denke, an das Standesamt I in Berlin wird nur eine Kopie des Beschlusses gesendet. Wenn Du andere Informationen hast, dann korrigiere mich bitte.
                      Hallo,
                      nein, salami, sicher bin ich durchaus nicht! - Die Dame beim Amtsgericht hat nur gesagt, es könne sein dass ... ; einen Versuch sei es wert.
                      Ich werde in Berlin anrufen und nachfragen; wenn sie dort auch nur den Beschluss haben, ist das eine ganz üble Sache und führt für mich auf direktem Wege in eine "zubetonierte" Sackgasse
                      Herzliche Grüße
                      Scheuck

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                      • scheuck
                        Erfahrener Benutzer
                        • 23.10.2011
                        • 4522

                        #12
                        Hallo,

                        so, jetzt ist auch der Versuch fehlgeschlagen, aber ....

                        Beim StAmt I in Berlin hat man mir gesagt, dass die Akten zu Todeserklärungsverfahren, die in Berlin eingeleitet wurden, komplett erhalten sind und auch "nie und nimmer" vernichtet werden.
                        In jenem Buch, das beim StAmt I geführt seien tatsächlich nur die bundesweiten Beschlüsse gesammelt.

                        Dann habe ich beim Landesarchiv Osnabrück angerufen und bin rein zufällig bei jenem Mitarbeiter "gelandet", der den Beschluss, den ich bekommen habe, im Auftrag des Amtsgerichtes kopiert hat.
                        Er hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass diese Seite oben rechts mit "20" beschriftet sei, das hieße, dass die gesamte Akte aus 20 Seiten bestanden habe.
                        Als er den Auftrag vom Amtsgericht bekommen habe, jene "Akte" zu kopieren, seinen ihm schon die "Nackenhaare hochgekommen", denn er habe unschwer erkennen müssen, dass die Seiten 1-19 definitiv am Tage x von Frau/Herrn y "schlicht und einfach" vernichtet worden seien, ohne sie vorher zu verfilmen. - Diese Vorgehensweise halte er für geschmacklos und noch einiges mehr, das gehe gar nicht! - Diese einsame Entscheidung habe auch im Landesarchiv stattgefunden, denn die Amtsgerichte würden den Archiven jeweils die kompletten Akten zur Verfügung stellen.
                        Der Herr war sehr, sehr freundlich; er war allerdings auch bestürzt und hat sich entschuldigt ...

                        Inzwischen ist mir aufgefallen, dass unter dem eigentlichen Beschluss noch steht, es habe eine Veröffentlichung in der Verschollenenliste
                        gegeben. - Verschollenenliste ähnlich der Vermisstenliste des DRK, in der ich den vermissten/gefallenen Eberhard Höcke mit Foto entdeckt habe?

                        Hat jemand einen Tipp für mich, bitte? Wie komme ich an jene Verschollenenliste? Vielleicht gibt's da ein Foto von Marie und den Kindern???
                        Herzliche Grüße
                        Scheuck

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