Für tot erklärt

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  • Emil Arnold
    Erfahrener Benutzer
    • 06.06.2011
    • 247

    Für tot erklärt

    Liebe Mitforscher,

    ich habe zwei Urgroßväter, die aus dem Krieg nicht wieder kamen und im Nachhinein für tot erklärt wurden. Nun frage ich mich, wo man evtl. einen Nachweis darüber bekommen kann, dass jmd für tot erklärt ist?

    Hat jmd Erfahrungen damit?

    Besten Gruß
    Emil
    Suche Familie Schwarz aus Danzig, Familie Kipker und Kandelhardt aus Mettingen und Westerkappeln, Familie Vockamm aus Süderstapel, Familie Wehking aus Jenhorst/Friedewalde, Familie Schmidt/Kortum aus Osterloh.
  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 4385

    #2
    Hallo, Emil!

    Um jemanden für tot erklären zu lassen, musste man ein entsprechendes Verfahren beim Amtsgericht in Gang setzen.

    In dem einen Fall, den ich in der Familie habe, gilt der Soldat (*1912, Breslau)) seit den Kämpfen im Kessel von Brody als vermisst (auch heute noch). Er hatte im Juli 1939 geheiratet, der Sohn ist im Mai 1941 geboren; das Tot-Erklärungsverfahren wurde erst 1951 am damaligen Wohnort (Hof/Bayern) der Ehefrau eröffnet. - Ich gehe davon aus, dass die "Witwe" wieder heiraten wollte.

    Als "Todestag" ist der 22.07.1944 angegeben, das ist der Tag, an dem er zum letzten Mal lebend gesehen wurde.

    Wenn Du weißt, an welchen Orten die Ur-Großmütter nach dem Krieg gelebt haben, kannst Du beim dortigen Amtsgericht nachfragen. - Ich habe beim Amtsgericht Hof nachgefragt und anstandslos für € 12.- eine Kopie der Akte bekommen (obwohl keine Verwandtschaft in direkter Linie besteht).
    Herzliche Grüße
    Scheuck

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    • AUK2013
      Erfahrener Benutzer
      • 21.05.2013
      • 901

      #3
      Hallo Emil,

      vor einigen Jahren habe ich nach einem Ehepaar geforscht, das seit dem 2WK
      verschollen ist.
      Vom DRK-Suchdienst bekam ich folgende Informationen:

      Das Schicksal konnte nicht geklärt werden.
      Beim Amtsgericht Hamburg sei am 3.3.1961 ein Todeserklärungsverfahren für die Eheleute eingereicht worden. ( Aktenzeichen XXHHXX-62/61)

      Ich habe beim Amtsgericht Hamburg nicht weiter nachgefragt.
      >>>>>>>>>>>>>>>>>>

      Liebe Grüße

      Arno

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      • Kasstor
        Erfahrener Benutzer
        • 09.11.2009
        • 13440

        #4
        Hallo,

        ja so ein Suchen-Knopf ist schon sehr hilfreich in einem Forum:
        Die folgenden Informationen zu meinem unehelichen mütterlichen Großvater habe ich vom DRK-Suchdienst, nachdem die WAST ihn nicht kannte. Er kam mit 55 Jahren im Februar 1945 in russische Gefangenschaft und wurde in ein Lager in der Ukraine verbracht, von dort laut Karteikarte im Lager im Oktober 1945 in die Heimat verlegt, wo


        Gruß


        Thomas
        FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

        Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

        Kommentar

        • Emil Arnold
          Erfahrener Benutzer
          • 06.06.2011
          • 247

          #5
          Danke
          Suche Familie Schwarz aus Danzig, Familie Kipker und Kandelhardt aus Mettingen und Westerkappeln, Familie Vockamm aus Süderstapel, Familie Wehking aus Jenhorst/Friedewalde, Familie Schmidt/Kortum aus Osterloh.

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          • assi.d
            Erfahrener Benutzer
            • 15.11.2008
            • 2681

            #6
            Mein Großvater wurde vom katholischen Bistum für tot erklärt, damit meine Oma ein zweites Mal heiraten konnte.

            Gruß
            Astrid

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            • Henry Jones
              Erfahrener Benutzer
              • 31.12.2008
              • 1417

              #7
              Zitat von assi.d Beitrag anzeigen
              Mein Großvater wurde vom katholischen Bistum für tot erklärt, damit meine Oma ein zweites Mal heiraten konnte.

              Gruß
              Astrid
              Hallo Astrid,

              in der katholischen Kirche war es für die erneute Heirat notwendig neben der Todeserklärung für die Zivilehe auch ein Todeserklärungsverfahren für die kirchliche Ehe durchzuführen. War bei meinem Urgroßonkel auch der Fall.

              Gruß Alex
              Mitglied im Verein zur Klärung von Schicksalen Vermisster & Gefallener (VKSVG e.V.)
              www.vermisst-gefallen.net (Homepage)
              www.vksvg.de (Forum)

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              • Opa98
                Erfahrener Benutzer
                • 26.04.2017
                • 1120

                #8
                Hallo,

                Eventuell lohnt sich eine Anfrage beim Standesamt I in Berlin, die habe eine Art Sammlun von Toterklärungsbeschlüssen.

                Wenn die Frauen nochmal geheiratet haben befindet sich eventuell in der jeweiligen Sammelakte eine Anschrift des Toterklärungsbeschlusses.

                LG

                Alex
                ~Die Familie ist das Vaterland des Herzens~
                Guiseppe Mazzini

                Kommentar

                • Emil Arnold
                  Erfahrener Benutzer
                  • 06.06.2011
                  • 247

                  #9
                  Ich habe nun mal beim Standesamt I in Berlin nachgefragt, aber dort wurde nichts gefunden. Das würde heißen als nächstes das zuständige Amtsgericht zu kontaktieren oder?
                  Suche Familie Schwarz aus Danzig, Familie Kipker und Kandelhardt aus Mettingen und Westerkappeln, Familie Vockamm aus Süderstapel, Familie Wehking aus Jenhorst/Friedewalde, Familie Schmidt/Kortum aus Osterloh.

                  Kommentar

                  • Henry Jones
                    Erfahrener Benutzer
                    • 31.12.2008
                    • 1417

                    #10
                    Hallo Emil,

                    woher dann die Erkenntnis dass beide für tot erklärt worden sind, wenn beim Standesamt I nichts erfasst ist? Findet sich auf den jeweiligen Geburtsurkunden kein Hinweis auf eine Sterbefallbeurkundung/Todeserklärung?

                    Ob das zuständige Amtsgericht noch Unterlagen hat ziehe ich einmal stark in Zweifel. Normalerweise dürften diese schon im zuständigen Staatsarchiv liegen.

                    Kann mir eigentlich kaum vorstellen, dass bei deiner Todeserklärung die Beschlüsse nicht beim Standesamt I erfasst sind.

                    Gruß Alex
                    Gruß Alex
                    Mitglied im Verein zur Klärung von Schicksalen Vermisster & Gefallener (VKSVG e.V.)
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                    • Emil Arnold
                      Erfahrener Benutzer
                      • 06.06.2011
                      • 247

                      #11
                      Hallo Alex,

                      das mein Urgroßvater für tot erklärt wurde, dafür habe ich keinen direkten Beweis. Mein Opa meinte sein Vater wurde für tot erklärt, damit seine Mutter Witwenrente bekommen konnte.
                      Auf ihrer Sterbeurkunde steht nur, dass ihr Mann schon verstorben ist.

                      Die Geburt des Urgroßvaters ist in Danzig beurkundet. Dort findet sich kein Hinweis. Wahrscheinlich starb er am 25.3.1945 in Danzig und die ganze Familie floh an diesem Tag nach Deutschland. Die Standesamtunterlagen enden an diesem Datum erstmal für einige Zeit.

                      Das heißt Unterlagen des Amtsgerichts müssten sich im Staatsarchiv befinden?

                      LG
                      Suche Familie Schwarz aus Danzig, Familie Kipker und Kandelhardt aus Mettingen und Westerkappeln, Familie Vockamm aus Süderstapel, Familie Wehking aus Jenhorst/Friedewalde, Familie Schmidt/Kortum aus Osterloh.

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                      • Henry Jones
                        Erfahrener Benutzer
                        • 31.12.2008
                        • 1417

                        #12
                        Zitat von Emil Arnold Beitrag anzeigen
                        Das heißt Unterlagen des Amtsgerichts müssten sich im Staatsarchiv befinden?

                        LG

                        Sollte so sein. Mich würde es aber sehr wundern wenn dort eine Akte vorhanden wäre, wenn gleichzeitig kein Eintrag in Berlin vorliegt. Aber versuch mach klug. Vielleicht findest du ja etwas in den Findbüchern des Staatsarchivs.


                        Gruß Alex
                        Mitglied im Verein zur Klärung von Schicksalen Vermisster & Gefallener (VKSVG e.V.)
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                        • DerBerliner
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.01.2015
                          • 2910

                          #13
                          Hallo Emil Arnold,


                          in meiner Familie hatte ich einen Fall, wo der Mann "im Krieg" geblieben ist. Das Amtsgericht an seinem letzten Wohnsitz hat ihn im Jahr 1950 für tot erklärt und als Todeszeitpunkt einen Tag in 1943 förmlich festgestellt.

                          Ich habe 2017 von dem Amtsgericht noch die wichtigsten vier Seiten, die dort weiterhin aufbewahrt wurden, als Kopie bekommen. Der weitere Akteninhalt war unterdessen vernichtet (wohl nach dreißig Jahren). Aber immerhin!


                          Hat mich übrigens zwei Euro und ein paar Briefmarken gekostet.
                          Elmar aus Berlin

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                          • scheuck
                            Erfahrener Benutzer
                            • 23.10.2011
                            • 4385

                            #14
                            Zitat von DerBerliner Beitrag anzeigen
                            Hallo Emil Arnold,

                            ....... Ich habe 2017 von dem Amtsgericht noch die wichtigsten vier Seiten, die dort weiterhin aufbewahrt wurden, als Kopie bekommen. Der weitere Akteninhalt war unterdessen vernichtet (wohl nach dreißig Jahren). Aber immerhin!
                            Elmar aus Berlin
                            Hallo,

                            Ja, auch ich habe die Akten zur Todeserklärung vom Amtsgericht Hof, dem Wohnsitz der Witwe, bekommen.
                            Das waren ca. 20 Seiten, deren Inhalt man gut auf 2 Seiten hätte kürzen können, denn es hat sich zum großen Teil um Aussagen von überlebt habenden Kameraden gehandelt (eidesstattliche Versicherungen), also immer derselbe Text. - Informativ war's dennoch und für € 12.- fand ich das absolut okay.
                            Einen Versuch beim Archiv hatte ich nicht unternommen, habe also nicht "doppelt" nachgefragt.
                            Herzliche Grüße
                            Scheuck

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                            • Henry Jones
                              Erfahrener Benutzer
                              • 31.12.2008
                              • 1417

                              #15
                              Dann waren die Amtsgerichte bei uns in Württemberg wohl sehr penibel mit den Aufbewahrungsfristen. Alle Todeserklärungsverfahren bis Anfang der 80er waren dort schon ans Staatsarchiv abgegeben worden. Bei den Amtsgerichten waren lediglich noch die Aktenzeichen usw bekannt. Leider archiviert man bei uns nicht alle Unterlagen 😔. Aber vielleicht hast du bei den Amtsgerichten ja auch noch Glück.

                              Gruß Alex
                              Mitglied im Verein zur Klärung von Schicksalen Vermisster & Gefallener (VKSVG e.V.)
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