Hallo,
bisher habe ich immer gedacht, dass eine Witwe mit ihrer Wiederverheiratung lange genug warten musste, dass eine mögliche Schwangerschaft vom verstorbenen Ehemann entweder erwiesenermaßen nicht vorlag oder das Kind geboren wurde.
Jetzt bin ich aber auf einen Fall gestoßen, wo sich anscheinend eine Witwe nach etwas mehr als 3 Monaten hochschwanger neu verheiratete. Das Kind, das 2 Wochen später getauft wird, wird mit "posthumus" klar als Kind des verstorbenen Ehemanns benannt. Das Ganze fand im katholischen Westfalen statt, daher kann man wohl für das Kind annehmen, dass es sicherlich nicht älter als ein paar Tage war als es getauft wurde.
Hier die Chronologie der Ereignisse zur Verdeutlichung:
Ende Dezember 1773 - Tod des Ehemanns
9. April 1774 - Wiederverheiratung der Witwe
24. April 1774 - Taufe des posthum geborenen Kindes
Hatte jemand schon mal so einen Fall?
Bisher hatte ich maximal Bräute, die sich kurz nach der Geburt erneut verheiratet hatte.
LG,
Antje
bisher habe ich immer gedacht, dass eine Witwe mit ihrer Wiederverheiratung lange genug warten musste, dass eine mögliche Schwangerschaft vom verstorbenen Ehemann entweder erwiesenermaßen nicht vorlag oder das Kind geboren wurde.
Jetzt bin ich aber auf einen Fall gestoßen, wo sich anscheinend eine Witwe nach etwas mehr als 3 Monaten hochschwanger neu verheiratete. Das Kind, das 2 Wochen später getauft wird, wird mit "posthumus" klar als Kind des verstorbenen Ehemanns benannt. Das Ganze fand im katholischen Westfalen statt, daher kann man wohl für das Kind annehmen, dass es sicherlich nicht älter als ein paar Tage war als es getauft wurde.
Hier die Chronologie der Ereignisse zur Verdeutlichung:
Ende Dezember 1773 - Tod des Ehemanns
9. April 1774 - Wiederverheiratung der Witwe
24. April 1774 - Taufe des posthum geborenen Kindes
Hatte jemand schon mal so einen Fall?

LG,
Antje
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