Hallo liebe Leute,
ich habe vom Standesamt eine 4-seitige Kopie aus dem Familienbuch zur Heirat meiner Großeltern 1944 bekommen. Ein Heiratsbuch oder -register gab es zu der Zeit ja nicht, richtig?
Ich habe natürlich auch nach der Belegakte gefragt. Aber eigentlich mehr aus Neugier, was da so drin sein könnte. Hauptsächlich interessierte mich, ob eine Heiratserlaubnis vorgelegt wurde. Mein Großvater war Oberfähnrich bei der Luftwaffe. Keine Ahnung, ob er sowas brauchte.
Die Antwort von der Standesbeamtin: die Akte besteht aus 3 Blatt und stellt lediglich den Antrag der Eheleute nebst Gebühr dar. Kinder usw. sind nicht vermerkt. Es gehen an Informationen aus dem Eheeintrag deutlich mehr Informationen hervor. Kopien wurden damals nicht gefertigt. Die Familienbücher wurden im Original vorgelegt und wieder mitgegeben. Die Gebühr für die Kopie würde 15,- € betragen.
Antrag der Eheleute - ist damit die Aufgebotsverhandlung gemeint? Es wäre natürlich Quatsch, 15,- € zu bezahlen, wenn dann dasselbe drin steht wie im Eheeintrag. Wenn es aber einen interessante Mehrwert darstellt, ist mir das Geld egal. Wie seht ihr das?
Ich will am Montag auf die Antwort der Standesbeamtin reagieren. Bin also gespannt auf eure Meinungen.
Viele Grüße
Basil
ich habe vom Standesamt eine 4-seitige Kopie aus dem Familienbuch zur Heirat meiner Großeltern 1944 bekommen. Ein Heiratsbuch oder -register gab es zu der Zeit ja nicht, richtig?
Ich habe natürlich auch nach der Belegakte gefragt. Aber eigentlich mehr aus Neugier, was da so drin sein könnte. Hauptsächlich interessierte mich, ob eine Heiratserlaubnis vorgelegt wurde. Mein Großvater war Oberfähnrich bei der Luftwaffe. Keine Ahnung, ob er sowas brauchte.
Die Antwort von der Standesbeamtin: die Akte besteht aus 3 Blatt und stellt lediglich den Antrag der Eheleute nebst Gebühr dar. Kinder usw. sind nicht vermerkt. Es gehen an Informationen aus dem Eheeintrag deutlich mehr Informationen hervor. Kopien wurden damals nicht gefertigt. Die Familienbücher wurden im Original vorgelegt und wieder mitgegeben. Die Gebühr für die Kopie würde 15,- € betragen.
Antrag der Eheleute - ist damit die Aufgebotsverhandlung gemeint? Es wäre natürlich Quatsch, 15,- € zu bezahlen, wenn dann dasselbe drin steht wie im Eheeintrag. Wenn es aber einen interessante Mehrwert darstellt, ist mir das Geld egal. Wie seht ihr das?
Ich will am Montag auf die Antwort der Standesbeamtin reagieren. Bin also gespannt auf eure Meinungen.
Viele Grüße
Basil
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