Ehemann mit 13?

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  • bggfg
    Erfahrener Benutzer
    • 03.05.2009
    • 242

    Ehemann mit 13?

    Moin,

    hab gerade neue Daten eingepflegt, dabei meckerte meine Software, einer meiner Ahnen war bei der Hochzeit erst 13? Ging sowas überhaupt, ich meine der Ahn lebte Beginn 19 Jhd. in Thüringen nicht in Indien, das erste mal Vater wurde er mit 18, das das ging glaub ich jetzt mal schon, aber warum sollte jemand so frueh heiraten. Laut meiner Unterlagen waren alle auch nur Tagelöhner also keine Burg oder Land zu erben
    Ich muss nochmal meine Daten durchkämmen...

    Andreas
  • animei
    Erfahrener Benutzer
    • 15.11.2007
    • 9335

    #2
    Hallo Andreas,

    das kann ich mir nicht vorstellen, schon gar nicht, wenn das erste Kind erst mit 18 kam, was ja auch noch früh ist. Bei einem Mädchen vielleicht noch eher, aber da musste der Mann dann sicher auch älter sein, schließlich musste er seine Familie ja dann auch versorgen.
    Gruß
    Anita

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    • anika
      Erfahrener Benutzer
      • 08.09.2008
      • 2611

      #3
      Ehemann mit 13

      Hallo
      Ich habe eine Heirat da war die Braut 14. Das erste Kind wurde 4 Jahre
      später geboren und der Ehemann war 14 Jahre älter als sie.
      Es war ein größerer Hof um 1800, da ging es wohl um den Erhalt des Hofes da es keine männlichen Erben gab. Was mir wohl schon öfter auffiel
      die Frauen waren früher öfter älter als die Männer.
      anika
      Ahnenforschung bildet

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      • gudrun
        Erfahrener Benutzer
        • 30.01.2006
        • 3265

        #4
        Hallo,

        hast Du da wirklich den richtigen Mann erwischt? Nicht einen gleichnamigen Cousar?, der etwas älter ist?

        Viele Grüße
        Gudrun

        Kommentar

        • bggfg
          Erfahrener Benutzer
          • 03.05.2009
          • 242

          #5
          naja Mutter und Vater sind die gleichen, das erste Datum, das ich hatte liess sich aus den Sterbedaten zurückrechnen, da wäre er 1802 geboren, jetzt hab ich aber die Geburtsdaten im Kirchenbuch gesehen und da ist er 1807 geboren und getauft...1802 war kein Kind mit dem Namen eingetragen, selbst wenn man es vergessen haben sollte einzutragen, benennt man doch nicht zwei Söhne gleich, oder? ich muss nochmal alles genau anschauen vielleicht hab ich was übersehen, komisch kommt mir das schon vor.

          Andreas

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          • gudrun
            Erfahrener Benutzer
            • 30.01.2006
            • 3265

            #6
            Hallo Andreas,

            das gab es durchaus, daß die Eltern die gleichen Vor-Namen an Geschwister vergaben. Meistens allerdings in Verbindung mit noch einem oder sogar mehr Vornamen.
            Die Unterscheidung der Geschwister gelang den Eltern schon, der eine war der Georg, der nächste war der Girgl, der Jörg oder auch der Schorsch.
            Daß ein Kind mit 13 Jahren heiratet glaube ich nicht.
            Vielleicht suchst Du ein voreheliches Kind. Das auch nicht am Eheort geboren wurde, sondern ganz woanders? Das dann meistens auch unter dem Namen der Mutter in den Kirchenbüchern zu finden ist.


            Viel Glück bei Deiner Suche
            wünscht
            Gudrun

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            • animei
              Erfahrener Benutzer
              • 15.11.2007
              • 9335

              #7
              Hallo Andreas,

              ich glaube, dass es der 1807 Geborene ist. Wenn in Sterbeeinträgen das Alter angegeben ist, ist es oft der Fall, dass man beim Zurückrechnen nicht unbedingt auf den tatsächlichen Geburtstag kommt. Der Pfarrer kann sich verrechnet haben, oder derjenige, der den Tod gemeldet hat, wusste nur ungefähr, wie alt der Verstorbene war.
              Gruß
              Anita

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              • Frank Böhm
                Erfahrener Benutzer
                • 01.05.2009
                • 273

                #8
                Es war daneben durchaus üblich, dass man beim Tod eines Kindes das nächste, das auf die Welt kam mit dem selben Vornamen versah (wenn das Geschlecht stimmt natürlich...). Das erschwert dann schon die Ahnenforschung, vor allem, wenn der Vater inzwischen mit einer anderen Frau verheiratet ist, die vielleicht auch noch den selben Vornamen hatte wie die letzte Frau.

                Heirat mit 13? Kann ich mir ganz und gar nicht vorstellen, jedenfalls nicht um 1800.

                Früher, in Richtung Mittelalter, schon eher, wenn es dynastische Interessen gab. Da wurden die Nachkommen auch schon mal als Säuglinge oder Kinder verlobt oder gar verheiratet - was natürlich nicht heißt, dass die Ehe dann auch schon vollzogen wurde.

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                • Anna v. Sachsen
                  Erfahrener Benutzer
                  • 24.07.2004
                  • 618

                  #9
                  Ehemann mit 13 ?

                  Ehemann mit 13 - ja! Abe nur in den "besseren" Kreisen.
                  Wenn er erst mit 18 Vater wurde?
                  Wie alt war denn die Braut?
                  Bei meinen engl. Vorfahren kam das öfters vor.
                  So hatte man diese Sache schon mal aus dem Kopf und den Rest erledigte die Natur.
                  Bei Tagelöhnern ist es in der Tat ungewöhnlich.
                  Ich würde sicherstellen, ob es nicht vielleicht doch ein Fehler ist. Vielleicht die falsche Person mit gleichem Namen. Meist hat der "Meckerkopp" bei mir Recht.
                  Gabi

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                  • Fiona48
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.11.2009
                    • 248

                    #10
                    Heirat mit 13

                    Hallo Andreas,
                    kann es vielleicht auch ein Lesefehler sein?
                    Mir ist es passiert, das ich das Datum für die Hochzeit als Geburtsdatum eingegeben habe, weil es ähnlich geschrieben war. Da mein Programm nicht gemeckert hat, bin ich erst durch Zufall darauf gekommen.
                    Gruß Fiona
                    Gruß Fiona


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                    Mehr Informationen:
                    http://monikaboehmer.npage.de/

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                    • Hina
                      Erfahrener Benutzer
                      • 03.03.2007
                      • 4724

                      #11
                      Hallo Andreas,

                      der Ehemann war in früheren Zeiten der gesetzliche Versorger der Familie. Selbst wenn eine vorzeitige Mündigerklärung möglich gewesen wäre, so ist es kaum wahrscheinlich, dass er in der Lage gewesen wäre, eine Familie zu versorgen, also seinen aus der Heirat begründeten Versorgungspflichten nachzukommen. Ich denke auch, da ist dem Pfarrer sicher ein Fehler unterlaufen.

                      Viele Grüße
                      Hina
                      "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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