wenn ich zu dieser späten Stunde den Heiratseintrag richtig lese, steht dort:
" ... J. Christina, Martin Hermanns, Inwohners und gerichtsschr alhir in K. auff der Ambtsseite ehel. Tochter"
Gerichtsschr soll wohl Gerichtsschreiber bedeuten.
Wäre es nicht naheliegend, dass die Tochter des Gerichtsschreibers den Sohn des Gerichtsboten heiratet? Dieser hatte aber nach deinen Angaben keinen Sohn Andreas.
Was machen wir nun?
Gruß
Jo
Ich muss dich enttäuschen und Malte zustimmen, Martin Hermann war Gerichtsschöppe im Nachbarort...
Zuletzt geändert von Bergkellner; 07.01.2019, 11:33.
Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)
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