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Englisches und deutsches Namensrecht
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Wolfg. G. Fischer
Erfahrener Benutzer
Dabei seit:
18.06.2007
Beiträge:
5362
#1
Englisches und deutsches Namensrecht
20.12.2018, 13:01
Interessanter, aber auch skurriler Beitrag:
Namensgebung - Adel nur per Erbe
https://www.sueddeutsche.de/panorama/namensrecht-keine-graefin-von-und-zu-vollpfosten-1.4256603
Darf man im Ausland erworbene Adelstitel auch in Deutschland führen? Der BGH hat eine entsprechende Klage abgewiesen.
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