Fragen zum Erwerb des Bürgerrechts einer Stadt im Spätmittelalter/in der frühen Neuzei

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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 7232

    Fragen zum Erwerb des Bürgerrechts einer Stadt im Spätmittelalter/in der frühen Neuzei

    Hallo zusammen!

    Angenommen, jemand hat um 1370 das Bürgerrecht in einer norddeutschen Stadt erworben und bekam nach diesem Zeitpunkt Kinder. Hatten diese Kinder dann automatisch das Bürgerrecht, war es also vererblich? Oder mußten sie es (ab einem gewissen Alter) jeder für sich neu erwerben?

    Und was war mit kleineren Kindern, die der Neubürger vor seiner Einbürgerung in die Welt gesetzt hat, die er also in die Stadt mitbrachte?

    Mußte man das Bürgerrecht grundsätzlich abgeben, falls man in eine andere Stadt zog?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!
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  • focke13
    Erfahrener Benutzer
    • 15.02.2015
    • 1341

    #2
    Hallo

    Hallo
    Frag doch mal bei der Maus nach
    Über 1000 Mitglieder im In- und Ausland haben sich in unserem Verein zusammengefunden, um sich gegenseitig bei Ihrem spannenden Hobby Familienforschung zu unterstützen.

    Mfg
    Focke13

    Kommentar

    • consanguineus
      Erfahrener Benutzer
      • 15.05.2018
      • 7232

      #3
      Hallo Focke,

      da steht leider auch keine Antwort auf meine Frage...

      Trotzdem danke!
      Daten sortiert, formatiert und gespeichert!

      Kommentar

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