Hallo zusammen!
Angenommen, jemand hat um 1370 das Bürgerrecht in einer norddeutschen Stadt erworben und bekam nach diesem Zeitpunkt Kinder. Hatten diese Kinder dann automatisch das Bürgerrecht, war es also vererblich? Oder mußten sie es (ab einem gewissen Alter) jeder für sich neu erwerben?
Und was war mit kleineren Kindern, die der Neubürger vor seiner Einbürgerung in die Welt gesetzt hat, die er also in die Stadt mitbrachte?
Mußte man das Bürgerrecht grundsätzlich abgeben, falls man in eine andere Stadt zog?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Angenommen, jemand hat um 1370 das Bürgerrecht in einer norddeutschen Stadt erworben und bekam nach diesem Zeitpunkt Kinder. Hatten diese Kinder dann automatisch das Bürgerrecht, war es also vererblich? Oder mußten sie es (ab einem gewissen Alter) jeder für sich neu erwerben?
Und was war mit kleineren Kindern, die der Neubürger vor seiner Einbürgerung in die Welt gesetzt hat, die er also in die Stadt mitbrachte?
Mußte man das Bürgerrecht grundsätzlich abgeben, falls man in eine andere Stadt zog?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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