Hallo zusammen,
ich selber habe die Standesamtzeit schon seit 3 Jahren hinter mir gelassen und helfe nun einem Freund seine Familie zu erforschen, was natürlich wieder ganz von vorne anfängt.
Wie empfohlen, hat er eine E-Mail mit dem Geburtstag und weiteren Informationen zu seinem unehelichen Großvater an die zuständige Gemeinde geschrieben und eine unbeglaubigte Kopie mit allen Randvermerken bestellt.
Allerdings kam jetzt nur zurück: ".. ich kann Ihnen eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (aus Personenstandsregistern werden nur begl. Abschriften erstellt) für 12 Euro und eine Kopie des Familienregisters für 8 Euro ausstellen.."
Gab es eine Gesetzesänderung oder warum sind nur noch Abschriften erlaubt? Er ist direkter Nachfahre und bei Abschriften habe ich ganz schlechte Erfahrungen machen müssen (Namen falsch gelesen/Zahlendreher/etc.). Und für unsere Forschung muss das ganze ja auch nicht beglaubigt sein.
Weiß jemand Rat?
Liebe Grüße
Jana
ich selber habe die Standesamtzeit schon seit 3 Jahren hinter mir gelassen und helfe nun einem Freund seine Familie zu erforschen, was natürlich wieder ganz von vorne anfängt.
Wie empfohlen, hat er eine E-Mail mit dem Geburtstag und weiteren Informationen zu seinem unehelichen Großvater an die zuständige Gemeinde geschrieben und eine unbeglaubigte Kopie mit allen Randvermerken bestellt.
Allerdings kam jetzt nur zurück: ".. ich kann Ihnen eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (aus Personenstandsregistern werden nur begl. Abschriften erstellt) für 12 Euro und eine Kopie des Familienregisters für 8 Euro ausstellen.."
Gab es eine Gesetzesänderung oder warum sind nur noch Abschriften erlaubt? Er ist direkter Nachfahre und bei Abschriften habe ich ganz schlechte Erfahrungen machen müssen (Namen falsch gelesen/Zahlendreher/etc.). Und für unsere Forschung muss das ganze ja auch nicht beglaubigt sein.
Weiß jemand Rat?
Liebe Grüße
Jana

Die werden wohl in der Gebührenordnung nicht unterscheiden zwischen heute und früher.
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