Auskünfte über Halbgeschwister...

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  • Victoria550
    Benutzer
    • 21.08.2009
    • 42

    Auskünfte über Halbgeschwister...

    Wie sieht es rein rechtlich aus, bei der Suche nach Halbgeschwistern. Folgender Fall: Ein Freund von mir,der auch Ahnenforschung betreibt,erzählte, das dessen Vater wohl einige Male auf "Montage" war, sprich mehrere uneheliche Kinder hat. Die Eltern wurden früh geschieden, der Vater zog zurück in seine Heimatstadt nach Norddeutschland. Dieser Vater wurde dort irgendwann mal Bürgermeister. Das ist zwar auch schon ein Weilchen her und inzwischen pensioniert, aber eine einflussreiche,bekannte Person ist er wohl immernoch. Als mein Bekannter dann eines Tages beim dortigen Standesamt bezüglich anderer Geschwister dort anfragte, bekam er keine Auskunft,da er nicht in direkter Linie verwandt sei...es liegt die Vermutung nahe, dass der Standesbeamte wohl erstmal mit dem früherern Bürgermeister Rücksprache gehalten hat. Nun die Frage, ob das rechtlich richtig ist und was sind Eure Erfahrungen,gibt es das Recht auf Auskunft...und muss man bei kleineren Orten,wo jeder jeden kennt,damit rechnen,keine Auskünfte zu bekommen?
    Gruss Vic
    Zuletzt geändert von Victoria550; 03.09.2009, 09:19.
  • Peter G.
    Erfahrener Benutzer
    • 05.06.2006
    • 619

    #2
    Hallo Vic,

    Ich denke der Standesbeamte hat wohl rechtlich gesehen richtig gehandelt.
    Geschwister/Halbgeschwister/Tanten/Onkels usw. sind keine direkte Vorfahren.
    Aus Sicht des Ahnenforschers ist die Auskunft auf jeden fall enttäuschend.

    Gruß
    Peter
    Bin immer auf der Suche nach dem FN Willumeit vor 1920

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    • gudrun
      Erfahrener Benutzer
      • 30.01.2006
      • 3266

      #3
      Hallo,

      da gibt es nur die Möglichkeit, durch Zufall an die Halbgeschwister zu kommen.
      Vom Standesamt, darfst Du keine Auskunft erhalten, wegen unserem Datenschutz.
      Da mußt Du noch warten. Erst ab Geburt 1899 und weiter zurück bekommt man auch Auskunft über Geschwister, Tanten und Onkels.
      Wenn der Vater noch lebt, würde ich den direkt anschreiben und nach Halbgeschwistern fragen. Wenn er nicht mehr lebt, kommst Du vielleicht über die Erbangelegenheit weiter.
      Vielleicht liest sogar ein Halbgeschwisterchen hier mit, ist auch schon vorgekommen.

      Viel Erfolg bei Deiner Suche
      wünscht
      Gudrun

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      • JuHo54
        Erfahrener Benutzer
        • 27.12.2008
        • 1094

        #4
        Auskünfte über Halbgeschwister

        Hallo Vic,
        man bekommt rein rechtlich keine Auskünfte über Geschwister oder Halbgeschwister. Das musste ich letztens erst am eignen Leib erfahren. Mein Schwager war verstorben und mein Mann ist der einzige noch lebende nahe Verwandte, keine Eltern mehr, keine Frau und keine Kinder...
        Um seine Sachen abzuwickeln, brauchten wir einen Erbschein, den bekamen wir aber nur bei Vorlage einer Geburtsurkunde meines Schwagers.
        Wir dachten ,nichts leichter als das, Pustekuchen... Urkunden werden nur herausgegeben, wenn derjenige ein direkter Nachfahre oder Vorfahre, sprich Eltern, Kinder, Enkel,...ist, nicht jedoch bei Geschwistern, Onkel oder Tanten..., wie Peter schon anmerkte s.u. Das Gleiche gilt für Auskünfte....
        Da wir ein "berechtigtes Interesse" an der Herausgabe der Urkunde hatten, konnten wir diese dann über das Gericht beantragen...

        JuHo54
        Es ist nicht das Wissen, sondern das Lernen,
        nicht das Besitzen, sondern das Erwerben,
        nicht das Dasein, sondern das Hinkommen,
        was den größten Genuss gewährt.
        Carl Friedrich Gauß


        FN Wittmann und Angehörige - Oberpfalz-Westpreußen/Ostpreußen/Danzig - Düsseldorf- südliches Afrika
        FN Hoffmann und Angehörige in Oberschlesien- FN Rüsing/Gierse im Sauerland

        IG Oberpfalz- IG Düsseldorf und Umgebung - IG Bergisches Land - IG Ostpreußen-Preußisch Holland -IG Nürnberg und Franken

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        • Fronja
          Erfahrener Benutzer
          • 12.10.2007
          • 586

          #5
          Da habe ich ja Glück gehabt, das ich von den Geschwistern meines Opas die Geburtsurkunden bekommen habe. Und da ist ja auch nicht wirklich direkte Verwandschaft vorhanden.

          Aber das Thema Halbgeschwister kenne ich auch. Mein Opa war vor der Ehe mit meiner Oma angeblich schon einmal verheiratet. Laut meinem Vater gab es da noch drei Kinder, zwei Mädchen und einen Jungen. Leider weiß er nicht mehr wirklich die Namen und zudem ist eine dieser Schwester früh verstorben. Ich habe zwar ein Bild von der Taufe meines Vaters. Da steht eine der Schwestern mit im Bild, aber das ist auch alles. Mein Opa hat nie darüber gesprochen.

          LG
          Stefanie
          Bickhard(t), Rühl - Simmershausen
          Jantzen, Jentz, Grabow, Zeisi(n)g - Kröpelin, Dorf Glashagen, Grevesmühlen, Grebbin, Wismar
          Badzinski, Gellerich - Hannover
          Badzinski, Heiermann, Schafstein, Hö(oe)v(f)ener - Castrop-Rauxel, Herne und Umgebung
          Badzinski, Trojan - Kr. Sensburg

          Kommentar

          • Victoria550
            Benutzer
            • 21.08.2009
            • 42

            #6
            Tja, hört sich ja nicht so gut an...

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            • DarleneC
              Erfahrener Benutzer
              • 06.02.2009
              • 164

              #7
              Zitat von Fronja Beitrag anzeigen
              Da habe ich ja Glück gehabt, das ich von den Geschwistern meines Opas die Geburtsurkunden bekommen habe. Und da ist ja auch nicht wirklich direkte Verwandschaft vorhanden.

              Aber das Thema Halbgeschwister kenne ich auch. Mein Opa war vor der Ehe mit meiner Oma angeblich schon einmal verheiratet. Laut meinem Vater gab es da noch drei Kinder, zwei Mädchen und einen Jungen. Leider weiß er nicht mehr wirklich die Namen und zudem ist eine dieser Schwester früh verstorben. Ich habe zwar ein Bild von der Taufe meines Vaters. Da steht eine der Schwestern mit im Bild, aber das ist auch alles. Mein Opa hat nie darüber gesprochen.

              LG
              Stefanie
              Hallo Stefanie,

              wenn du den Namen der Schwester kennst und nachweisen kannst das sie und ihre Eltern mindestens 30 Jahre tot sind, bekommst du die Geburtsurkunde.

              Siehe Paragraph 62 Absatz 3 Personenstandsgesetz

              LG Elke
              Liebe Grüße
              Elke


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