Wie sieht es rein rechtlich aus, bei der Suche nach Halbgeschwistern. Folgender Fall: Ein Freund von mir,der auch Ahnenforschung betreibt,erzählte, das dessen Vater wohl einige Male auf "Montage" war, sprich mehrere uneheliche Kinder hat. Die Eltern wurden früh geschieden, der Vater zog zurück in seine Heimatstadt nach Norddeutschland. Dieser Vater wurde dort irgendwann mal Bürgermeister. Das ist zwar auch schon ein Weilchen her und inzwischen pensioniert, aber eine einflussreiche,bekannte Person ist er wohl immernoch. Als mein Bekannter dann eines Tages beim dortigen Standesamt bezüglich anderer Geschwister dort anfragte, bekam er keine Auskunft,da er nicht in direkter Linie verwandt sei...es liegt die Vermutung nahe, dass der Standesbeamte wohl erstmal mit dem früherern Bürgermeister Rücksprache gehalten hat. Nun die Frage, ob das rechtlich richtig ist und was sind Eure Erfahrungen,gibt es das Recht auf Auskunft...und muss man bei kleineren Orten,wo jeder jeden kennt,damit rechnen,keine Auskünfte zu bekommen?
Gruss Vic
Gruss Vic
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