Fragen zum Datenschutz

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  • Andrea1984
    Erfahrener Benutzer
    • 29.03.2017
    • 2610

    Fragen zum Datenschutz

    Im Zuge der Ahnenforschung bin ich, dank persönlicher Recherche vor Ort in Ebensee, auf ein paar interessante Fakten draufgestoßen z.B. dass die Schwester meiner Großmutter väterlicherseits, einen zweiten Vornamen gehabt hat und dass ein Vorfahre von mir am gleichen Tag wie seine erste Frau, 23 Jahre später, gestorben ist.

    Darf ich das konkrete Sterbedatum des direkten Vorfahren hier posten oder fällt es noch unter den Datenschutz ? Der Vorfahre ist 1867 geboren und in den 1940er Jahren gestorben.

    Und noch ein paar Vorfahren/Verwandte habe ich gefunden, die im April geboren sind , darunter zwei Brüder einer Familie, beide geboren am 03.04. Der eine 1905, der andere 1911 (nicht 1917, wie ich bisher angenommen habe).

    Schon interessant, was es für Zufälle gibt.
    Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
    Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 28943

    #2
    Hallo Andrea,

    Zitat von Andrea1984 Beitrag anzeigen
    Darf ich das konkrete Sterbedatum des direkten Vorfahren hier posten oder fällt es noch unter den Datenschutz ? Der Vorfahre ist 1867 geboren und in den 1940er Jahren gestorben.
    wir orientieren uns an den üblichen Fristen der Archive
    Geburt 110 Jahre
    Heirat 80 Jahre
    Tod 30 Jahre

    Die Daten Deines Vorfahren unterliegen auf jeden Fall nicht mehr dem Datenschutz und Du kannst sie hier posten.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • Andrea1984
      Erfahrener Benutzer
      • 29.03.2017
      • 2610

      #3
      @Xtine

      Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Ich freue mich sehr darüber.

      So kann ich also auch die genauen Lebensdaten meines Großvaters väterlicherseits geboren 1927, gestorben 1978 posten, da sie ja nicht mehr dem Datenschutz obliegen, richtig ?

      Die genauen Lebensdaten meiner Großmutter väterlicherseits müssen noch warten, da sie zwar schon 1925 geboren, aber erst 1996 gestorben ist.

      Nicht, dass sie sich noch im Grab umdrehen würde - kann sie ja nicht, weil sie in einer Urne bestattet worden ist.
      Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
      Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

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      • Valentin1871

        #4
        Hallo zusammen!

        Bitte beachten, es handelt sich um Personen in Österreich.
        Der Forumsbetreiber hat seinen Sitz in Deutschland, das Forum stellt aber auch ein Internetangebot für Österreich dar (Zugänglichkeit, deutsche Sprache, ...),
        so dass hierbei auch österreichische Gesetze beachtet werden müssen.

        Kommentar

        • Andrea1984
          Erfahrener Benutzer
          • 29.03.2017
          • 2610

          #5
          @Valentin

          Deshalb ja auch meine Frage zum Datenschutz, da ich mich zu diesem nicht auskenne. Weder in Österreich noch in Deutschland. *verlegen*

          Im Zweifelsfall recherchiere ich selbst nach und poste die Daten, wenn es erlaubt ist, erst dann.
          Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
          Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

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          • Uschibaldi
            Erfahrener Benutzer
            • 10.11.2010
            • 1244

            #6
            Sperrfristen für Österreich:
            Geburt 100 Jahre
            Heirat 75 Jahre
            Tod 30 Jahre
            LG Uschi
            Zuletzt geändert von Uschibaldi; 26.07.2017, 13:45.

            Kommentar

            • Xtine
              Administrator

              • 16.07.2006
              • 28943

              #7
              Hallo Valentin,

              Zitat von Valentin1871 Beitrag anzeigen
              Bitte beachten, es handelt sich um Personen in Österreich.
              ...
              so dass hierbei auch österreichische Gesetze beachtet werden müssen.
              da das österreichische PStG hier etwas "freundlicher" als das deutsche ist, sind wir mit den deutschen Fristen auf der sicheren Seite
              Uschi hat sie ja schon genannt, ansonsten hier im §52 5. nachzulesen.
              Viele Grüße .................................. .
              Christine

              .. .............
              Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
              (Konfuzius)

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              • Andrea1984
                Erfahrener Benutzer
                • 29.03.2017
                • 2610

                #8
                @Uschi

                Vielen herzlichen Dank für deine Hilfe. Ich freue mich sehr darüber.

                Das heißt, ich kann "gefahrlos" ein Sterbedatum posten, wenn es aus den 1940er Jahren ist. Die 1980er Jahre sind gerade noch so an der Grenze, doch 1978 müsste problemlos möglich sein.
                Zuletzt geändert von Andrea1984; 26.07.2017, 18:36.
                Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
                Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

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