Ihr Lieben,
heute komme ich Euch mal mit einem ganz "speziellen" Fall und möchte wissen, ob Ihr "sowas" schon mal gesehen habt bzw. wie Eure Meinung dazu ist:
es geht um eine uneheliche Geburt aus dem Jahr 1941, in der Geb.-Urkunde steht, dass die Vaterschaft mittels notarieller Urkunde mit Datum vom ... anerkannt wurde. - Der Name des Vaters wird nicht genannt.
Die Dame vom zuständigen Standesamt hatte uns kurz und knapp mitgeteilt, dass eine Suche nach jener Urkunde sinnlos sei, die sei garantiert weg, und der Kindesvater "hätte die Vaterschaft eben nach dem Krieg erneut anerkennen müssen".
Nun haben wir eigentlich "nur zum Spaß" nach jener notariellen Urkunde gesucht, und die auch ohne wesentliche Probleme gefunden.
Das "Kind" meint nun, dass es doch eigentlich möglich sein müsste/sollte, an Hand der Vaterschaftsanerkennung eine "neue" Geb.-Urkunde auszustellen, in der auch der Name des Vaters erwähnt wird.
Wir glauben, dass die Dame vom zuständigen Standesamt (die die notarielle Urkunde nun "unbedingt haben möchte") dieses Ansinnen gleich im Keim ersticken wird.
Daher meine Frage an Euch; habt Ihr eine solche Geb.-Urkunde (uneheliches Kind, Vater dennoch genannt) schon jemals gesehen?
Zum besseren Verständnis, die Eltern haben auch nach der Geburt nicht geheiratet!
DANK für Eure Mühe; ich bin gespannt!
heute komme ich Euch mal mit einem ganz "speziellen" Fall und möchte wissen, ob Ihr "sowas" schon mal gesehen habt bzw. wie Eure Meinung dazu ist:
es geht um eine uneheliche Geburt aus dem Jahr 1941, in der Geb.-Urkunde steht, dass die Vaterschaft mittels notarieller Urkunde mit Datum vom ... anerkannt wurde. - Der Name des Vaters wird nicht genannt.
Die Dame vom zuständigen Standesamt hatte uns kurz und knapp mitgeteilt, dass eine Suche nach jener Urkunde sinnlos sei, die sei garantiert weg, und der Kindesvater "hätte die Vaterschaft eben nach dem Krieg erneut anerkennen müssen".
Nun haben wir eigentlich "nur zum Spaß" nach jener notariellen Urkunde gesucht, und die auch ohne wesentliche Probleme gefunden.
Das "Kind" meint nun, dass es doch eigentlich möglich sein müsste/sollte, an Hand der Vaterschaftsanerkennung eine "neue" Geb.-Urkunde auszustellen, in der auch der Name des Vaters erwähnt wird.
Wir glauben, dass die Dame vom zuständigen Standesamt (die die notarielle Urkunde nun "unbedingt haben möchte") dieses Ansinnen gleich im Keim ersticken wird.
Daher meine Frage an Euch; habt Ihr eine solche Geb.-Urkunde (uneheliches Kind, Vater dennoch genannt) schon jemals gesehen?
Zum besseren Verständnis, die Eltern haben auch nach der Geburt nicht geheiratet!
DANK für Eure Mühe; ich bin gespannt!
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